Ermittlungsverfahren geht an Staatsanwaltschaft, was bedeutet das?

8 Antworten

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In den Kommentaren wurde es ja schon deutlich- ich will es aber nochmal zusammenhängend erklären. Die Polizei ist zuständig den Sachverhalt zu ermitteln. Beweise werden gesichert und Zeugen wie auch Beschuldigte und Geschädigte vernommen. Wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind, egal mit welchem Ergebnis, werden die Sachen der Staatsanwaltschaft übergeben. Denn die Polizei entscheidet nicht über das weitere Verfahren, dass macht die Staatsanwaltschaft. Entweder liegen jetzt genug Beweise vor, dass die Staatsanwaltschaft die Sache zur Anklage bringt oder eben auch nicht, dann wird das Verfahren eingestellt.

MajoranQt 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 12:57

Okay,

Ich danke dir :)

Schauen wir, hoffentlich haben die Zeugen auch alles gesagt was sie gesehen haben.

Grundsätzlich macht die Polizei Vorermittlungen, ob sich überhaupt etwas feststellen lässt.

Wenn die Polizei genügend Anhaltspunkte hat, dass tatsächlich ein Verbrechen statt fand, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Das ist aber erstmal nur eine interne Maßnahme.

Die Polizei kann ein Strafverfahren aber nicht mehr aufheben.

Irgendwann muss der Fall dann an die StA. Die entscheidet dann, ob es weitere Ermittlungen gibt, ob durchsucht wird, ob Anklage erhoben wird, oder ob der Fall eingestellt wird.

Der schaust sich die Ermittlungen an und entscheidet über eine Anklageerhebung.

MajoranQt 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 12:57

Danke

Das bedeutet, dass der Staatsanwalt die Emittlungen jetzt leitet und er entscheidet, ob er ermitteltt/ermitteln läßt oder ob er einstellt. Das ist der übliche Gang bei Straftaten. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. D.h. alles geht seinen Gang.

Das bedeutet nicht und nicht weniger, als dass die polizeilichen Ermittlungen erst einmal abgeschlossen sind und die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsergebnis auswertet und dann eine Entscheidung trifft.

Anrufe von Geschädigten beschleunigen die Verfahren grundsätzlich nicht.