Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. was heist das für mich

arbeitsgericht 100%

2 Stimmen

6 Antworten

Zu wenig Information. Man müsste sämtliche Klagegründe kennen, um dies zu beantworten.

Nur grob: Teile der Klage wurden abgewiesen.

Frag bitte Deinen Anwalt.

Ich frage mich, was dabei eine Umfrage - noch dazu mit nur einem Punkt - zu suchen hat.

Du hast gegen die Kündigung geklagt und anscheinend noch versucht, irgendwelche weiteren Ansprüche in der Klage geltend zu machen. Bezüglich der Kündigung hatte die Klage Erfolg, bezüglich der anderen Klageforderungen nicht. Deshalb auch die Kostenteilung.

"Übersetzen" kann dir das nur dein Anwalt, aber ich denke, das bedeutet, dass deine Kündigung nicht wirksam war ("das Arbeitsverhältnis hat nicht sein Ende gefunden") und du weiterhin bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist, die anderen Streitpunkte (Abfindung, nehme ich an) aber abgewiesen wurden (logisch: wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht, kannst du ja nicht abgefunden werden, weil du ja jetzt nicht gekündigt bist).

Auch hier gilt was ich vorher schon geantwortet habe:

Um Ihre Frage beantworten zu können hätten Sie schon ein wenig mehr schreiben müssen.

Sind Sie der Kläger oder die Beklagte?

Was versteckt sich hinter der Aussage im Übrigen?

Ich vermute mal sehr stark dass Sie der Arbeitnehmer sind der gegen eine ordentliche Kündigung geklagt hat.

Wenn dem so ist:

Das Arbeitsverhältnis ist nicht beendet.

Die Kündigungsschutzklage wurde in den wesentlichen Punkten gewonnen.

Peter Kleinsorge

Um hier vernünftig antworten zu können, muss mehr vom Urteil zu sehen sein.

Allgemein bedeutet der von Dir hinterfragte Satz, dass Deiner Klage zum Teil entsprochen wurde aber zu einem Teil nicht.

Die Kostenaufteilung lässt vermuten, dass Du überwiegend Recht bekamst (75%) und der kleinere Teil abgewiesen wurde.