Im Streitfall mit dem Ordnungsamt, vor dem Amtsgericht, wie wird prinzipiell argumentiert/entschieden?
Nehmen wir an 2 Leute vom Ordnungsamt verhängen ein Bußgeld an 3 Personen. Die Personen erheben Einspruch, der abgelehnt wird vom Ordnungsamt. 2 der Personen entscheiden sich, den Einspruch weiterlaufen zu lassen, das heißt es wird vor dem Amtsgericht entschieden. Die dritte Person bekommt Angst und bezahlt auf die zweite Zahlungsaufforderung hin einfach.
Wenn die zwei Ordnungsamts Mitarbeiter jetzt vor Gericht Aussagen das eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die beschuldigten dies aber abstreiten und als Schikane empfinden, handelt man dann wirklich im Zweifel für den Angeklagten?
Muss die Unschuld oder Schuld der Angeklagten bewiesen werden?
Müssen alle 3 Personen gemeinsam Widerspruch einlegen, um überhaupt eine Chance vor dem Gericht zu haben?
5 Antworten
Gegen jeden von euch wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet, jeder muss einzeln Einspruch einlegen. Jeder Fall landet einzeln vor dem Amtsgericht.
Wenn ihr Pech habt kümmern sich auch noch verschiedene Richter darum, weil die Fälle teilweise alphabetisch an die Richter verteilt werden (so kenne ich es von unserem Amtsgericht).
Der Richter nimmt alle Aussagen und eventuelle Beweise entgegen und entscheidet dann eigenständig ob dein Einspruch verworfen wird, oder diesem statt gegeben wird.
Bei der Aussage von 2 Außendienstmitarbeitern wird es mit "im Zweifel für den Angeklagten" ziemlich unwahrscheinlich. Denn ihr habt eher Grund dafür falsch Auszusagen als die Sachbearbeiter.
Im übrigen, der der bereits bezahlt hat, hat Pech. Gezahlt ist gezahlt. Die Zahlung ist eine Einverständnis zum Bußgeldverfahren und damit eine Schuldanerkenntnis. Denn wer weiß, dass er nichts falsches gemacht hat, zahlt erstmal nicht, bis das abschließend geklärt ist.
Weswegen habt ihr denn überhaupt das Bußgeld bekommen?
Man glaubt üblicherweise den behördlichen Zeugen ....
was Du als Schikane empfindest, bleibt im Übrigen Dir überlassen - ändert aber nichts an den gesetzlichen Regelungen
Wenn die zwei Ordnungsamts Mitarbeiter jetzt vor Gericht Aussagen das eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die beschuldigten dies aber abstreiten und als Schikane empfinden, handelt man dann wirklich im Zweifel für den Angeklagten?
Das Prinzip ob im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird hat eine essentielle Voraussetzung: Es muss Zweifel geben. Wenn der zur Wahrheit verpflichtete Zeuge etwas aussagt und der Beschuldigte dieses abstreitet entstehen allein aus dieser Tatsache nicht zwingend Zweifel.
Muss die Unschuld oder Schuld der Angeklagten bewiesen werden?
Die Schuld muss erwiesen werden
Müssen alle 3 Personen gemeinsam Widerspruch einlegen, um überhaupt eine Chance vor dem Gericht zu haben?
Nein. 3 Personen, 3 Ordnungswidrigkeiten, 3 Fälle.
Auch dir würde ich das nochmal gerne als frage stellen...
Ich vermute vllt Rassistische Gründe oder Gründe der Abzocke, nach dem Motto mit denen kann man es machen. Ausgehend von dem nur hier gesagten, wohl ehr schlechte Karten? Ich kann einfach nicht glauben, das Sie es tatsächlich einfach so machen können. Sollte man sowas nicht erstmal beweisen müssen?
Ich vermute vllt Rassistische Gründe oder Gründe der Abzocke
Abzocke schieße ich aus, denn das Bußgeld geht in die Staatskasse nicht ins Portemonnaie der Ordnungsamtsmitarbeiter. Zu den Rassismusvorwürfen kann ich nichts sagen aus der Ferne.
Sollte man sowas nicht erstmal beweisen müssen?
Eine Zeugenaussage ist ein Beweis.
Die Frage ist: Stimmt der Vorwurf oder nicht. Wenn er nicht stimmt muss man eine Strategie fahren um die Zeugenaussagen zu erschüttern. Da kann ein Anwalt helfen.
In Deutschland, das sollte eigentlich JEDER wissen, gilt die Unschuldsvermutung!
Das heißt, dass eure Schuld bewiesen werden MUSS.
Und nein, es müssen nicht alle klagen.
Ich vermute vllt Rassistische Gründe oder Gründe der Abzocke, nach dem Motto mit denen kann man es machen. Ausgehend von dem nur hier gesagten, wohl ehr schlechte Karten? Ich kann einfach nicht glauben, das Sie es tatsächlich einfach so machen können. Sollte man sowas nicht erstmal beweisen müssen?
Denkfehler!
Man unterstellt bzw. geht davon aus, dass Staatsbedienstete KEINEN Grund dafür haben, einfach nur Blödsinn zu behaupten!
Was haben die denn davon, außer viel und zusätzliche Arbeit?
Richtig: NICHTS!!!
Und schwarze Schafe gibt es wie im ganzen Leben überall, sind aber vernachlässigbar, da in der Minderheit!
aber der Aussage von den zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes wird eine großer Stellenwert gegeben
Das ist wohl richtig!
Staatsbedienstete genießen vor Gericht immer eine besondere Vertrauensstellung.
Deren Aussage hat mehr Gewicht, ja!
Wenn die Aussagen der Ordnungsamtler plausibel sind und nicht durch den Anwalt der Kläger erschüttert werden können, wird man diesen wohl glauben, auch weil sie ja nicht aus persönlichem Interesse falsch aussagen würden.
Ich vermute vllt Rassistische Gründe oder Gründe der Abzocke, nach dem Motto mit denen kann man es machen. Ausgehend von dem nur hier gesagten, wohl ehr schlechte Karten? Ich kann einfach nicht glauben, das Sie es tatsächlich einfach so machen können. Sollte man sowas nicht erstmal beweisen müssen?
(kopie)