Lohnt sich eine Sammelklage bei einer Privatperson?
Hallo.. Die angeklagte Person schuldet uns Klägern eine erhebliche Summe an Geld, im vierstelligen Bereich. Ich habe versucht mich schlau zu machen über Wiki, aber werde nicht ganz schlau in unserem Rechtssystem. Wird das Verfahren eingestellt, wenn die Klage nicht soviel Gewicht hat (z.b. zu geringe Summe), um ein Strafverfahren zu eröffnen? Zweite frage: Wir müssten in Vorkasse gehen, soweit ich weiß und wenn wir gewinnen sollten muss der Kläger die Kosten tragen. Aber wenn er diese nicht zahlen kann, bleiben wir auf den Kosten sitzen? Wir danken euch für eure Antworten.
4 Antworten
Aber wenn er diese nicht zahlen kann, bleiben wir auf den Kosten sitzen?
Ja !
Wird das Verfahren eingestellt, wenn die Klage nicht soviel Gewicht hat (z.b. zu geringe Summe), um ein Strafverfahren zu eröffnen?
Ja , bei sehr geringen summen , wird das verfahren meistens gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt .
Du darfst Straf und Zivilrecht nicht vermischen . Sollte der beschuldigte strafrechtlich belangt werden , bringt euch dieses euer Geld nicht wieder . Dieses bekommt ihr evtl. nur über den Zivilklageweg .
Zunächst mal ist das Eintreiben von Schulden eine Zivilklage und keine Strafsache. Hier gibt es keinen Angeklagten sondern nur einen Beklagten. Es gibt hier auch keine Schuld und keine Bestrafung sondern nur die Durchsetzung von Ansprüchen.
Weiter gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, mehere Kläger in eine Einheit zusammenzufassen. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
In jedem Fall aber trägt der Kläger das Prozessrisiko und hat bis zum Schluss das Risiko, dass der Schuldner evtl. zahlungsunfähig ist.
Ich würde hier immer dazu raten, die eigenen Ansprüche durchzusetzen und nicht auf Andere zu bauen. Je mehr Kläger sich zusammenschliessen und je höher die Summe wird, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner letztlich nicht zahlen kann und die Kläger letztlich auf ihren Forderungen und den Kosten des Verfahrens sitzen bleiben.
Es gibt in deutschland keine Sammelklagen, jeder muss einzeln klagen.
Euer Fall wäre eine Zivilklage und kein Strafverfahren, daher kann auch nichts eingestellt werden. Bezahlen müsst ihr im Voraus die Gerichtskosten und nach dem Verfahren auch eure Rechtsanwaltskosten. Wenn vom Beklagten im Falle des Obsiegens nichts zu holen ist, bleibt ihr erst einmal darauf sitzen, die Forderungen verjähren aber erst in 30 Jahren.