Klage abgewiesen, bekomme ich Aufwandsentschädigung

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Na zumindest studierst du nicht Jura ^^

Spaß beiseite. Natürlich kannst du diese Dinge geltend machen. Aber bitte sorgfältig.

Trage alle Kosten zusammen die nachweisbar sind und reiche das dann beim Gericht ein. Bei einer Klage kommt immer die Verliererseite für die entstandenen Kosten auf. Hauptsache du hältst die Fristen ein. Dein Anwalt hätte dir das sagen müssen.

Du hattest Dir offensichtlich (logischerweise) einen Anwalt genommen. Warum besprichst Du nicht mit ihm diese Frage?

Die Klage wurde natürlich abgewiesen.

wenn ich deinen schreibstil betrachte,hattest du wohl eher grosses glück,weil der käufer wohl nicht in der lage gewesen war,mängel am gbr.auto vor kauf zu erkennen. wenn du kosten ersetzt haben willst,musst du diese realistisch und mit belegen einreichen.

Tomu1907 
Beitragsersteller
 05.04.2014, 09:03

Das Auto war 10 Jahre alt und ein "Straßenauto", also stand immer im freien. Genauso wurde es auch verkauft. Der Käufer kommt aus der Auto-Branche und arbeitet in einer Werkstatt, d.h. er kannte sich sehr gut aus. Zudem hat er sich das Auto 2 Stunden angeschaut. Er wollte danach jeden Kratzer geltend machen. Auch an den Felgen z.B., die er sich beim Verkauf sehr genau angeschaut hatte. Der Käufer war ganz klar auf Abzocke aus. Während der Verhandlung kam auch heraus, dass er das mehrmals jährlich macht und versucht.

Soviel zu: ich hatte Glück...

Wie wurde denn die Klage abgewiesen ? Über die Kosten muss doch was in den Abweisungsbescheid stehen. Ohne jur. Grundkenntnisse wird da ohne Anwalt wohl kaum was zu machen sein.

Wenn Du als Zeuge vor Gericht warst, gibt es doch Zeugengeld, oder nicht?