Angeklagter im Prozess verstorben. Kosten für den Gerichtsprozess jetzt selber tragen?

5 Antworten

Ihr könnt die Erben des Mannes zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen. In einem solchen Verfahren kann man dann sehr wohl klären, ob er verurteilt worden wäre und somit die Inanspruchnahme eines Anwalts gerechtfertigt war (Voraussetzung ist natürlich, dass die Oma in dem Strafverfahren tatsächlich Nebenklägerin war und sich nicht nur "nur so" hat beraten lassen).

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 20:56

Nur meine Eltern waren Nebenkläger.  Meine Oma konnte nicht klagen ,weil sie halt danach im koma lag und dann verstarb..

skyfly71  18.08.2015, 21:09
@Gast1998peter

Jetzt hab ich dann auch mal verstanden, wer da verstorben ist... Eigentlich sollte ein Anspruch auf Schadenersatz dann aber weiterhin bestehen. In einem Zivilprozess wäre es relativ unerheblich, ob die Oma noch lebt oder nicht. Die Kosten können also trotzdem noch zurück verlangt werden. Dann ist aber auch nicht der Angeklagte verstorben. Womit eigentlich auch ein Strafprozess weiter laufen muss. Zumindest in Deutschland.

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 01:26
@skyfly71

Sorry, wenn das undetlich War. ..beide sind verstorben..meine Oma direkt nach 4 Tagen und der Angeklagte vor einer Woche. ..

skyfly71  19.08.2015, 09:51
@Gast1998peter

Dann müssen sich die Erben ggf. gegenseitig verklagen. Auch alles möglich.

Sprecht das mit eurem Anwalt ab

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 20:54

Dieser meinte der einzige Weg wäre über eine rechtschutzversicherung und den Kulanzsweg...

Wie, es ist kein Urteil gefallen? Ich denke, er wurde frei gesprochen?

Aber mal abgesehen davon, schlagt das Erbe aus.

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 20:55

Es kam zu keinem Urteil. 

TreudoofeTomate  18.08.2015, 20:57
@Gast1998peter

Wer hat denn behauptet, dass dem Angeklagten keine Schuld nachgewiesen werden kann? So etwas entscheidet doch das Gericht. In dem Fall wird man aus Mangel an Beweisen frei gesprochen, was dann das Urteil wäre.

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 21:01
@TreudoofeTomate

Es kam noch zu keinem entgültigen Urteil.  Es gab keinen Gerichtsprozess. ..der ist im September.  Der musste leider 4x verlegt. Erst ist ein Zeuge gestorben ,dann konnte er nicht ,der Richter nicht ,er wieder nicht und dann waren wir im Urlaub. 

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 21:01
@Gast1998peter

Er konnte nur einmal nicht * tut aber nix zur sache. 

Anwalt sagt wir haben Pech gehabt. Gibt es da keine Möglichkeit ? Nein er wurde nicht freigesprochen. Es gab kein Urteil.

Ihr solltet Euch mit dem weißen Ring in Verbindung setzen https://www.weisser-ring.de/internet/ möglicher Wiese kenne sie eine Lösung

Gast1998peter 
Beitragsersteller
 18.08.2015, 20:53

Weißer Ring geht nicht ,weil das doch nur für finanzielle schwache ist und meine Eltern verdienen gut genug.