Wer ist im Recht? Autoreparatur ohne Auftragserteilung?
Hallo zusammen
Die Frage wird etwas knifflig. ich versuche es. Ich habe ein Fahrzeug bezogen. Dies über die Garage meines Bruders. Das FZ habe ich entsprechend sofort bezahlt.
Mein Bruder und ich befinden uns aktuell im Streit. Aus diesem Streit heraus stellt er mir eine Rechnung von CHF 716.00 für Reparatur-Arbeiten am FZ. Ich habe jedoch nie Reparaturen in Auftrag gegeben. Er hat einfach damit begonnen. Die Offerte dazu kam im Nachhinein handschriftlich. Als ich den Stundenansatz gesehen habe, habe ich gesagt; "Das kann ich dir nicht bezahlen. Wenn für "anstehende" Reparaturen diesen Betrag verlangst, dann werde ich mir eine andere Garage suchen müssen. Bitte versuche ökonomischer zu sein, damit ich den Auftrag bei dir machen kann".
Nun, mein Bruder kam mir mit dem Preis nicht entgegen. Das ist für mich i.O. und grundsätzlich kein Problem (wenn auch schade). Ich habe mir dann eine andere Garage gesucht und das FZ (was noch zu machen war) reparieren lassen. Dabei habe ich dann ca. 35% günstiger reparieren können.
Mein Bruder ist dabei ausgerastet und stellt mir nun den oben erwähnten Betrag in Rechnung. Ich bin finanziell sehr angeschlagen und kann das unmöglich auch noch bezahlen. Kann er das wirklich machen, obwohl ich ihm die Reparatur nie in Auftrag gegeben habe?
Ich möchte nicht streiten, aus diesem Grund kläre ich das vorsichtig hier ab. Mein Bruder ist Gerichtserprobt und geht gerne eine Ebene höher. Ich hatte noch nie einen Fall und ehrlich auch etwas Respekt vor weiteren Schritten. Wie stehen meine Chancen, was soll ich tun?
P.S. ich hatte schoneinmal ein FZ bei ihm. Da hat er dann die Bremsen ausgebaut, aufbereitet und eingelagert. Diese wird er an weitere Kunden entsprechend hochpreisig verkaufen. Das sind doch aber eigentlich meine Bremsen. Er bereichert sich somit ungerechtfertigt und stellt mir zudem noch eine Rechnung in entsprechender Höhe ohne jemals einen Auftrag erhalten zu haben.
Gruss und danke für eine eilige Antwort, die Zeit drängt. Die Zahlung muss in fünf Tagen erfolgen, sonst betreibt er mich höchstwahrscheinlich. Ich kann mir sowas nicht leisten.
3 Antworten
Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich derzeit auch und ich habe mich beim Anwalt erkundigt.
Erstmal vorab, die Sachen die er bei dir ausbaut und weiter verkauft (ohne dein Wissen), darf er natürlich nicht.
Und zu deiner Situation, in Rechnung stellen darf er dir das nicht, die Arbeit die vollrichtet wurde muss von dem Auftraggeber bezahlt werden. Da du weder Auftraggeber bist, noch es überhaupt einen Auftrag gab, ist es hinfällig.
Die einzigen Möglichkeiten wären, er würde das Fz wieder in den Ursprungszustand setzen.
Oder, wenn es so bleiben soll würdest du lediglich das Material zahlen, oder, da es niemals einen Vertrag gab, kann er auch nicht beweisen, dass er Arbeiten an deinem Fz vollrichtet hat, was somit auch hinfällig ist und somit "selber Schuld".
Falls noch Zweifel bestehen, hol dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt !
In der Schweiz herrschen andere Gesetze....aber auch dort gibt es Automobilclubs wo Du Dich erkundigen kannst.....
Wenn du untätig bleibst, wird er dich im schlimmsten Fall verklagen. Dazu wird das Gericht dich anhören, du kannst deine Meinung niederschreiben und die Ansprüche als unbegründet ablehnen. Dann wird das Gericht - sollte dein Bruder keine maßgebenden Beweise erbringen können - wohl zu deinem Gunsten entscheiden. Er hat ohne Auftrag gehandelt, und du hast ihm sofort beim Bekanntwerden von Arbeiten zu verstehen gegeben: So nicht, Brüderchen. Er scheint auch auf genau diese Geldeinnahmequelle spekuliert zu haben, so liest sich das für mich.
Der Familienfrieden ist eh schon im Ar...