Mahnbescheid an falsche Person, was tun?

5 Antworten

nicht anrufen, zum Termin erscheinen - und deinen Personalausweis mitbringen.

der Widerspruch wurde nicht akzeptiert.

spätestens vor Gericht wird die Bombe platzen, dir kann nix passieren.

frag mal nen Anwalt, du kannst dagegen angehen. Du hattest einen Schaden

Spirita 
Beitragsersteller
 07.07.2021, 23:58

Ich finde es ohnehin dreist einfach auf gut Glück jemanden aus der Schuldner-Adresse mit ähnlichen Namen und offensichtlich falschen Geburtsdatum zu verklagen. Das kostet mich alles gerade trotzdem viel Zeit und Nerven. Naja, eine Rechtsverteidigung bruche ich in dem Fall dann ja wohl auch nicht, richtig?

peterobm  08.07.2021, 00:02
@Spirita

kommt drauf an welches Gericht. da entscheidet die Summe.

Nun habe ich natürlich den Mahnbescheid mit einem einfachen ​Widerspruch belegt 

da hättest schon mit Beweisen agieren können. Kopie deines Persos.

ob es dann soweit gekommen wäre?

Hallo, Du hast Deinen Widerspruch sicher an das Zentrale Mahngericht Deines Bundeslandes geschickt, das war ok;

mit Eingang des Widerspruches wird dies dem Antragsteller mitgeteilt und das Verfahren wir automatisch an das für Dich zuständige Wohnsitzgericht abgegeben;

der Antragsteller wird dann im Klageweg seinen Anspruch begründen; wenn Du Dich nicht mit einem klageabweisen Antrag SCHRIFTLICH an das Gericht wendest, wird ein Urteil gegen Dich erlassen ohne weitere Prüfung;

also ab zum Amtsgericht und dort die Abweisung der Klage beantragen oder einen Anwalt mit dem Vorgang beauftragen;

pass aber auf, dass Du keine gesetzten Fristen versäumst,

Spirita 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 00:07

Genau, so war es. Also in einem Einwufeinschreiben Verhältnisse aufklären und eine Kopie des Personalausweises beifügen?

Bergfex49  08.07.2021, 00:11
@Spirita

Das wird nicht reichen; wenn der Antragsteller = Kläger einen entsprechenden Antrag gestellt hast, dass Du verurteilt wirst, eine bestimmte Summe zu zahlen, musst Du dagegen einen Antrag stellen, mit dem die Klage abgewiesen werden soll und die Kosten dem Kläger auferlegt werden;

die Verhältnisse musst Du dann in Deinem klageabweisenden Antrag klären und entsprechende Nachweise vorlegen;

Spirita 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 00:14
@Bergfex49

Dankeschön erstmal! Werde mich morgen weiter schlau machen. Hatte soetwas noch nie, bin vorhin von der Arbeit gekommen und da war das Einschreiben plötzlich im Briefkasten. Klingt ja erstmal fast nach Anwalt nehmen...

So einfach ist es jetzt nicht mehr.

Es bedarf einer Klagerwiderung von Dir, in der Du das unzutreffende Passivrubrum rügst und entsprechenden Nachweis erbringst.

Spirita 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 00:01

Bei einem Gerichtstermin ohne Verteidigung könnte ich mir also trotzdem das Genick brechen und die Kosten in mein Feld fallen lassen?

DogDiego  08.07.2021, 00:06
@Spirita

Ja, wehren musst Du Dich schon.

Dem Kläger den Irrtum mitteilen, ggf nochmal vor Gericht. Damit bist du dann raus. Du bist ja dann die falsche beklagte Person.

hat sich zwischenzeitlich erledigt.