Rechtskräftig? Auto mündlich geschenkt, gehört es jetzt mir?

9 Antworten

Eigentümer des Kfz. ist - sofern es nicht der finanzierenden Bank sicherungsübereignet worden ist - der Erbe des verstorbenen Opa. Dieser müsste Ihnen das Kfz. ganz offiziell übnertragen und bei der Umschreibung des Kfz.-Briefs und der Zulassung mitwirken. Am besten gehen sie gemeinsam zur Zulassungsstelle, wobei der Erbe einen Erbnachweis miotrnehmen sollte.

Mephisto2342  30.07.2014, 12:29

Eigentümer des Kfz. ist - sofern es nicht der finanzierenden Bank sicherungsübereignet worden ist - der Erbe des verstorbenen Opa

Das ist falsch, Eigentümer ist der Beschenkte. Der Erbe erbt nur das Eigentum des Opas zum Todeszeitpunkt, und da war das Auto bereits nicht mehr dessen Eigentum, denn er hatte es ja bereits zuvor verschenkt...

  1. Sofern Du volljährig bist ja...

  2. Nein, es sei denn es kommt zum Streit und Du kannst die Schenkung nicht beweisen...

  3. Das Auto so behandeln wie das eigene Eigentum...

NataE  30.07.2014, 10:59
  1. Eine Schenkung ist auch an einen nicht Volljährigen sogar an einen nicht Geschäftgfähigen rechtens!
Mephisto2342  30.07.2014, 11:02
@NataE

Das ist falsch...

Eine Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf zur Wirksamkeit der Annahme durch den Beschenkten. Und das darf ein Geschäftsunfähiger mangels Geschäftsfähigkeit schlicht und einfach nicht, und ein beschränkt Geschäftsfähiger nur mit Zustimmung der Eltern, es sei denn, er hat durch die Schenkung keine Nachteile (was bei einem Auto aber ganz sicher nicht der Fall ist, allein die laufenden Kosten sind ein gravierender Nachteil)...

Bitte nicht tippen, wenn man von der Thematik offensichtlich keine Ahnung hat...

ichweisnix  01.08.2014, 00:21
@Mephisto2342
Und das darf ein Geschäftsunfähiger mangels Geschäftsfähigkeit schlicht und einfach nicht,

Doch ein beschränkt Geschäftsfähiger darf das, es ist nur schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Sorgeberechtigten. Der Sorgeberechtige kann also im Nachhinein zustimmen.

Mephisto2342  03.08.2014, 09:05
@ichweisnix

Ähm, ja, genau das steht ja auch in meinem Kommentar, danke, dass Du es nochmal wiederholst...

Ein Auto kann man nicht verschenken wie einen Fernseher oder einen Sack Kartoffeln! Eigentümer ist, wer sich - rechtmäßig - im Besitz des Fahrzeugbriefes befindet! Das Auto gehört zur Erbmasse! Dein "OPa" hätte Dich im Testament bedenken müssen!

Mismid  30.07.2014, 11:04

nein, der Fahrzeugbrief sagt nichts über den Eigentümer aus! Ein Dieb erwirbt kein Eigentum an einem Fahrzeug wenn der den Brief geklaut hat!

Mephisto2342  30.07.2014, 11:15
Ein Auto kann man nicht verschenken wie einen Fernseher oder einen Sack Kartoffeln!

Warum nicht?

Eigentümer ist, wer sich - rechtmäßig - im Besitz des Fahrzeugbriefes befindet!

Das ist schlicht und einfach eindeutig falsch, steht sogar im Fahrzeugbrief selbst, dass er KEIN Eigentumsnachweis ist...

Schenkungsversprechen müssen notariell erfolgen um wirksam zu sein. Durch den Vollzug der Schenkung ( sprich der Übergabe ) wird der Formmangel aber geheilt.

Der eigentliche Erbe (sein Sohn), weiß die Sache mit dem Auto und hatte nichts dagegen (aber auch nur Mündlich), wollte aber wahrscheinlich das Erbe erst gar nicht antreten!

Wenn das Erbe überschuldet ist, dann können Geschenke ohnehin vom Insolvenzverwalter herausverlangt werden.

Natürlich wäre es gut gewesen, die Schenkung durch deinen Opa vor unabhängigen Zeugen (Krankenhauspersonal, Freunde der Familie) auszusprechen oder es schriftlich im Testament festzulegen, aber wenn der gesetzliche Erbe davon weiß und nichts dagegen hat, dann ist auch eine mündliche Schenkung bindend. Schwierig wird es, wenn es keine weiteren Zeugen gibt und der Erbe es sich anders überlegt...

Orden39 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 11:04

Zeugen wären: Meine Mutter, meine Oma und mein Freund.

Er war damals noch bei uns zu besuch, das letzte mal.