Habe ein Auto geschenkt bekommen, nun wird es zurück gefordert.

6 Antworten

hallo

wenn alle stränge reissen , dann ab zur polizei und anzeige wegen unterschlagung kfz papiere .

gruss

Grundsätzlich sieht es leider so aus, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefes auch der Eigentümer ist, unabhängig davon wer eingetragen ist.

PatrickLassan  17.08.2014, 19:14

Das ist leider grundsätzlich falsch.

Du bist der Besitzer. Und prinzipiell solltest du nichts machen, bevor dich kein Urteil oder Gesetz dazu zwingt. Und das ist (noch) nicht der Fall.

PatrickLassan  17.08.2014, 19:08

Zwischen Besitz und Eigentum gibt es einen gewissen Unterschied ...

Messkreisfehler  17.08.2014, 19:10
@PatrickLassan

SoDoge hats dennoch richtig geschrieben... Sie ist Besitzerin des Autos, wer Eigentümer ist steht auf einem anderen Blatt...

Aedna106 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 19:11
@PatrickLassan

Genau 'noch nicht' soll ich lieber einen Anwalt schon aufsuchen? Oder wie ist eigentlich meine Chance wenn es weitere Schritte geben sollte?

Messkreisfehler  17.08.2014, 19:13
@Aedna106

Einen Anwalt kannst Du immer noch nehmen falls die vermeintliche Eigentümerin selbst rechtliche Schritte einleitet.

Warum will sie das Auto eigentlich zurück?

PatrickLassan  17.08.2014, 19:13
@Messkreisfehler

Sie ist Besitzerin des Autos, wer Eigentümer ist steht auf einem anderen Blatt...

Besitz ist nichts weiter als die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Sogar ein Dieb kann Besitzer sein. Der einzige Eigentumsnachweis, den die Fragestellerin hat, ist die von ihr erwähnte Karte, und das ist ein bisschen mager.

Aedna106 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 19:23
@PatrickLassan

Gilt denn nicht als Zeugen der Verkäufer und deren Mitarbeiterin?

Aedna106 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 19:28
@Messkreisfehler

Ja schwer zu schreiben, gerne sind wir mit ihr mit dem Auto weggefahren, nun ist zur Zeit durch Arbeit keine Zeit dafür, und bums sie verlangt es zurück. Praktisch einfach gesagt, hast du keine Zeit für mich will ich es wieder haben.

PatrickLassan  18.08.2014, 07:34
@Aedna106

Das reicht als Begründung für den Widerruf einer Schenkung nicht aus.

als Beweismittel der Schenkung habe ich eine Karte, wo sie geschrieben hat, das der Rote Flitzer ein Geschenk von ihr ist

dann weise sie auf diese karte hin,allerdings kann sie das geschenk wegen "groben undanks" zurück verlangen.

Aedna106 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 19:19

Ach je so etwas auch noch...

Eig. ist das ganz leicht zu beantworten:

Da so wies aussieht wirklich ALLES auf dich läuft, hat die Person die dir das Auto geschenkt hat keinerlei Rechte es dir wieder wegzunehmen.

Messkreisfehler  17.08.2014, 19:12

Das wäre ein Segen für jeden Kreditnehmer der einen Autokredit am laufen hat und dessen Brief bei der Bank als Sicherheit liegt...

Auch dort ist der Fahrer im Brief eingetragen und die Versicherung läuft auf ihn und dennoch ist die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs...

Aedna106 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 19:18

Ich denke vielleicht zum Vorteil für mich wird diese Karte sein und die Zeugen.

Phoenix2952  17.08.2014, 19:14

Wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht antworten.