Habe ein Auto geschenkt bekommen, nun wird es zurück gefordert.
Hallo, habe von einer Bekannten ein Auto geschenkt bekommen. Ich stehe im Fahrzeugbrief, sowie in der Zulassung und die Versicherungen laufen auch auf meinen Namen. Nun möchte es die Person zurück haben. Sie steht praktisch nur im Kaufvertrag, dazu muss ich sagen sie hat den KFZ-Brief, wo aber mein Name drin steht. Nun möchte ich das Auto natürlich nicht wieder so einfach hergeben. So zu sagen als Beweismittel der Schenkung habe ich eine Karte, wo sie geschrieben hat, das der Rote Flitzer
ein Geschenk von ihr ist und natürlich weiß auch der Verkäufer und deren Mitarbeiterin, sowie einige Verwandte von mir, von der Schenkung. Bin ich der Besitzer, auch wenn sie den Brief hat? Kann sie mir das Auto einfach wieder weg nehmen?
6 Antworten
hallo
wenn alle stränge reissen , dann ab zur polizei und anzeige wegen unterschlagung kfz papiere .
gruss
Grundsätzlich sieht es leider so aus, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefes auch der Eigentümer ist, unabhängig davon wer eingetragen ist.
Das ist leider grundsätzlich falsch.
Du bist der Besitzer. Und prinzipiell solltest du nichts machen, bevor dich kein Urteil oder Gesetz dazu zwingt. Und das ist (noch) nicht der Fall.
SoDoge hats dennoch richtig geschrieben... Sie ist Besitzerin des Autos, wer Eigentümer ist steht auf einem anderen Blatt...
Genau 'noch nicht' soll ich lieber einen Anwalt schon aufsuchen? Oder wie ist eigentlich meine Chance wenn es weitere Schritte geben sollte?
Einen Anwalt kannst Du immer noch nehmen falls die vermeintliche Eigentümerin selbst rechtliche Schritte einleitet.
Warum will sie das Auto eigentlich zurück?
Sie ist Besitzerin des Autos, wer Eigentümer ist steht auf einem anderen Blatt...
Besitz ist nichts weiter als die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Sogar ein Dieb kann Besitzer sein. Der einzige Eigentumsnachweis, den die Fragestellerin hat, ist die von ihr erwähnte Karte, und das ist ein bisschen mager.
Gilt denn nicht als Zeugen der Verkäufer und deren Mitarbeiterin?
Ja schwer zu schreiben, gerne sind wir mit ihr mit dem Auto weggefahren, nun ist zur Zeit durch Arbeit keine Zeit dafür, und bums sie verlangt es zurück. Praktisch einfach gesagt, hast du keine Zeit für mich will ich es wieder haben.
Das reicht als Begründung für den Widerruf einer Schenkung nicht aus.
als Beweismittel der Schenkung habe ich eine Karte, wo sie geschrieben hat, das der Rote Flitzer ein Geschenk von ihr ist
dann weise sie auf diese karte hin,allerdings kann sie das geschenk wegen "groben undanks" zurück verlangen.
Ach je so etwas auch noch...
Eig. ist das ganz leicht zu beantworten:
Da so wies aussieht wirklich ALLES auf dich läuft, hat die Person die dir das Auto geschenkt hat keinerlei Rechte es dir wieder wegzunehmen.
Das wäre ein Segen für jeden Kreditnehmer der einen Autokredit am laufen hat und dessen Brief bei der Bank als Sicherheit liegt...
Auch dort ist der Fahrer im Brief eingetragen und die Versicherung läuft auf ihn und dennoch ist die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs...
Ich denke vielleicht zum Vorteil für mich wird diese Karte sein und die Zeugen.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht antworten.
Zwischen Besitz und Eigentum gibt es einen gewissen Unterschied ...