Opa gestorben / Erbe?
Also wie in der Frage schon steht ist mein Opa vor ca 2 Wochen gestorben.
Nun steht ein Erbe an, mein Vater wäre der erste der dies hätte antreten können. Nur hat er es abgelehnt weil sie seit seinem 18. Lebensjahr keinen Kontakt mehr hatten .. wieso ist ja irrelevant. Der nächste Verwandte wäre dann ich. Habe auch schon Post bekommen etc ob ich es antrete oder nicht (und wenn nicht solle ich es bis Datum schriftlich abgelehnt haben sonst würde ich dem Erbe zustimmen ) hoffe mal hab das richtig formuliert .
Nun hab ich ihn auch nicht wirklich gekannt, er hatte mir einmal an meinem 18. Geburtstag gratuliert und das wars dann auch schon .
Naja ich bin 21 Jahre jung und so naiv wie ich bin ist mir natürlich bei dem Wort "Erbe" einer abgegangen ^^
Natürlich hatte ich mich mit meinen Eltern unterhalten .. dass ich mit so einer Entscheidung auch Schulden erben kann .
Jetzt wäre meine Frage .. Hab ich irgendwie die Möglichkeit herauszufinden ob mein Opa stark verschuldet war?
Klingt vllt etwas egoistisch mich nur wegen des Geldes plötzlich für ihn zu interessieren .. aber bis zu meinem 18. hatte er auch jeden Kontaktversuch zu ihm unterbunden.
6 Antworten
Da werden Sie schon selbst nachforschen müssen. Ersten Ansatzpunkt ist hierbei die Wohnung des Verstrobenen. Dort finden sich in der Regel Unterlagen zu Konten usw.
Die Ausschlagung muß übrigens persönlich vor den Gericht erfolgen oder über einen Notar. Ein einfacher Brief reicht nicht.
Nein,nie nicht
Nein,das erfährst du erst wenn du das Erbe angenommen hast,nicht ehr
nachträglich kann nicht ausgeschlagen werden, nur 6 Wochen lang, danach ist man gesetzlicher Erbe. Möglich ist aber eine Nachlassinsolvenz.
http://www.minilex.de/a/feststellung-der-h%C3%B6he-des-nachlasses-durch-das-nachlassgericht
du kannst dich an das nachlassgericht wenden von dem sicher auch dein schreiben kam. dieses wird dann auskunft geben. dann kanst du immer noch entscheiden ob du das erbe annimst oder nicht
Nein, das kann man nicht. Du kannst, nimmst du das Erbe an und stellst dann fest, dass es verschuldet ist, beim Nachlassgericht das Erbe auf den Nachlass beschränken, d.h. du musst nicht mit deinem Vermögen für die Schulden deines Großvaters eintreten. Informier dich bei dem Amtsgericht bei dir vor Ort.
dann kann das erbe auch nachträglich ausgeschlagen werden. zb. wenn es aus schulden besteht