Mein Sohn hat geklautes Geld "geschenkt" bekommen

9 Antworten

Hallo,

der Opa und der Vater verlangen das Geld zu Recht zurück.

Wenn Anzeige erstattet wird, ist Dein Sohn dran (nach Jugendstrafrecht). Er wird sich fragen lassen müssen, weshalb er soviel Geld (ohne Rückfrage????) annahm und ob er wusste, dass es gestohlen ist (dann strafbare Handlung der Hehlerei).

Auch der Dieb...sein "Freund" wird sich verantworten müssen, denn was er gemacht hat, ist Diebstahl und ebenfalls strafbar.

An Dich als Erziehungsberechtigten kann Regressanspruch gestellt werden, denn Du bist für das Handeln und Schäden, die Dein Filius versursacht, verantwortlich.

Dir Frage ist auch, für was wurde das Geld ausgegeben? Wenn es größere Anschaffungen sind und es nicht einfach "versoffen oder verlebt" wurde, ist ggf. auch der Verkäufer der Ware mit im Boot, denn er hat an einen "beschränkt geschäftsfähigen Käufer" verkauft. Unter Umständen kann das Geschäft rückabgewickelt werden.

(hier eine rechtliche Info dazu: Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Am Besten versucht Ihr Euch gütlich zu einigen, das wird ALLEN Beteiligten eine Menge Ärger ersparen. Und Ärger habt ihr sicher auch jetzt schon genug, oder?

VG

Romdhani97 
Beitragsersteller
 28.01.2013, 11:12

Kann man nicht dafür sorgen, dass der Sohn z.B Sozialstunden macht ? und was ist wenn der betrag von 5500 euro nich gezahlt werden kann ? was soll ich mit meinem Sohn bloß machen


Voraussetzung, dir ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, dann haftest du auch in keinster Weise. Der Jugendliche muss aus seiner unerlaubten Handlung Schadenersatz leisten. Voraussetzung ist allerdings, der Jugendliche ist in seiner geistigen Entwicklung nicht gestört und konnte das Unrecht der Tat und deren Folgen erkennen.

Die Polizei wird ein Ermittlungsverfahren einleiten und letztlich wird die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen, über der hier lediglich nur spekuliert werden kann.

Damit der Geschädigte irgendwann befriedigt werden kann, muss er ein zivilrechtliches Verfahren gegenüber dem Minderjährigen anstrengen.

also strafrechtliche Folgen wird das mit Sicherheit nach sich ziehen müssen und das nicht nur für deinen Sohn, sondern auch für den Freund, der ihm das Geld gab und wenn's schlimm kommt, dann auch für dich

ein Anwalt kann dir aber mehr dazu sagen

Und als Eltern hast du dich nicht gewundert, woher der 15-jährige 5500€ hat? Klar müßt ihr zurückzahlen. Das ist wie Hehlerware, die man erworben hat. Die muß man genauso zurückgeben, ohne das Geld zurück zu bekommen. Fraglich ist auch, ob der Sohn von dem Diebstahl gewußt hat und das nicht sogar eine Art Schweigegeld war. Dann hat sich der Sohn strafbar gemacht und kann nach Jugendrecht ein Verfahren ran bekommen.

Romdhani97 
Beitragsersteller
 28.01.2013, 10:46

Er wusste,dass das Geld geklaut war und was Gäbe es für mögliche Strafen ?

muc687  28.01.2013, 11:20
@Romdhani97

Das Strafmass für sowas kann nur ein Anwalt sagen. Ich würde mich auf jeden fall so schnell wie möglich kümmern, dass die Kohle zurückkommt. Vielleicht läßt sich mit dem Opa/Vater ja reden, dass die keine Anzeige erstatten, wenn sie die Kohle schnellstmöglich zurückerhalten.

muc687  28.01.2013, 11:26
@muc687

Achso...und ich entnehme dem Nicknamen von dir, dass du selbst der 15-jährige Sohn bist...also rede erst mal mit deinen Eltern und versuch die Sache wieder hin zu bekommen, sonst wirds alles noch viel schlimmer.

Was hat er sich dafür gekauft? Evtl. kann man den Kauf rückabwickeln, da je nach Summe, er 16 Jahre alt sein muss!

Romdhani97 
Beitragsersteller
 28.01.2013, 10:43

Er hat sich eine Jacken im wert von 1000 Euro gekauft und hat keine Kassenbons/Kaufbelege mehr außer von einem Computer den aber Jemand anders für ihn gekauft hat. Was passiert wenn der Opa oder der Vater zur Polizei geht muss ich alles zurückzahlen ?

Romdhani97 
Beitragsersteller
 28.01.2013, 10:44
@Romdhani97

3 Jacken *

Paeiss  28.01.2013, 10:42

Also wenn er sich teure Dinge gekauft hat, wie z.B. einen Fernseher oder so, hast Du das Recht, den Kauf Rückabzu wickeln, da Dein Sohn nur beschränkt Geschäftsfähig ist!