Mündliche Schenkung unter Zeugen?
Mein Lebenspartner hat vor ca 4 Wochen seiner Tochter ( sie ist nicht meine Tochter)mündlich sein Auto geschenkt, damit sie es zu Weihnachten bekommt, da sie 2 Kinder hat und bereits wieder schwanger ist, ihr altes Auto taugt nichts mehr. Unsere beiden gemeinsamen Kinder ( 20 Jahre) waren als Zeugen dabei. Nun ist aber mein Lebenspartner am 12.12. 2021 verstorben. Darf ich ihr das Auto geben oder bekomme ich da Probleme?
5 Antworten
Mein Beileid!
Sofern der (nicht eingetragene ) Lebenspartner ohne Testament verstarb erben alle seine leiblichen und adoptierten Kinder zu gleichen Teilen- wenn alle Erben mit dieser Lösung einverstanden sind- kann es nur Probleme geben- wenn alle das Erbe ausschlagen wollen - dann kann auch das Auto hier nicht zur Erbmasse werden.
Das versprechen ist mit dem Tod des versprechenden untergegangen.
Die Erben dürfen von sich aus schenken.
Dann sind sie logischerweise nicht Erben geworden und dürfen nicht über den Nachlass verfügen.
Wenn er ihr das Auto geschenkt hat, ist es ja nicht Bestandteil des Erbes, sondern gehört der Tochter. Du brauchst es ihr nicht zu "geben". Es ist Ihres, sie kann es sich abholen oder bringen lasse.
Wenn der LP das Auto der Tochter schon "übergeben" , d.h. ihr die Schlüssel und die Zulassung schon ausgehändigt hat, kann das als "Handschenkung" und zugleich als rechtlich vollzogene Schenkung behandelt werden. Sie wurde dann schlicht durch die händische Übergabe vollzogen. Gibt es nur eine Zusage des LP, ist das juristisch für eine Verpflichtung zur schenkweisen Übergabe des Autos formal nicht ausreichend, weil ein Schenkungsvertrag oder ein Schenkungsversprechen nur in notarieller Form wirksam wird. Wenn in deinem Fall aber alle Personen, die als Erben des LP in Betracht kommen, das Versprechen der Schenkung akzeptieren und das auch möglichst schriftlich bestätigen, sollte der Eigentumsübergang an dem Auto als "Handschenkung" zu qualifizieren und damit wirksam sein. Bei Umschreibung der Kfz.-Zulassung könnte es allerdings Probleme geben, wenn dort für die Seite des verstorbenen Schenkers der Nachweis verlangt wird, dass die Erben als neue Eigentümer ihr Erbrecht durch Vorlage des Erbscheins nachweisen. Das wird dann ein wenig komplizierter in der Ausführung und könnte zu Gebührenaufwand für den Erbschein führen. Anfrage bei der Kfz-Zul.Stelle zweckmäßig, welche Nachweise verlangt werden, wenn das KFZ: eines Verstorbenen in andere Hände übergehen soll.
Du darfst überhaupt nichts ... die Schenkung muss der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft erfüllen
ich gehe mal davon aus, dass Du kein Erbe bist (außer es gibt ein Testament)
nein es gibt kein Testament
und wenn die Erben ausschlagen?