Fahrzeugfinanzierung bei Todesfall?
Hallo
Ich möchte gerne folgendes wissen.
Der Opa meiner Lebensgefährtin hat uns ein Fahrzeug geschenkt das er auf Raten finanziert hat. Restbetrag sind noch ca. 10.000 Euro, allerdings ist Ihr Opa jetzt verstorben und er hat auch keine Versicherung für den Todesfall. Ich würde jetzt gerne die Finanzierung übernehmen und das Fahrzeug fertig abbezahlen, allerdings bin ich weder Erbe noch Verwand mit dem Opa. Kann ich jetzt die Finanzierung einfach übernehmen und auf mich umschreiben lassen oder kann das nur der Erbe? Und was passiert wenn jeder das Erbe ausschlägt, wer würde das den dann übernehmen? Mir ist bewusst das wir das Auto wohlmöglich zurück geben müssen aber wie gesagt ich würde das gerne weiter abbezahlen.
8 Antworten
Hallo,das dürfen nur die Erben.Wenn deine Lebensgefährtin noch Geschwister hat,dann müsstet ihr diese fragen,ob ihr das Fahrzeug übernehmen/abzahlen dürft.Sagen diese zu,dann braucht ihr als erstes einen Erbschein.Ohne den,geht garnichts.Habt ihr einen Erbschein und habt ihr das mit den Geschwistern geklärt,wird das deiner Lebensgefährtin vom Erbe abgezogen und sie darf das Fahrzeug auf ihren Namen umschreiben lassen und den Restbetrag,bezahlen.Hat sie keine Geschwister,ist das somit egal.
Doch wenn der Opa deiner Lebensgefährtin gestorben ist,hat er sicher noch Kinder/Kind.Dann geht das Erbe an seine Kinder und nicht an die Enkelkinder.Es sei,die Kinder/Kind vom Opa leben nicht mehr.Dann sind die Erben,seine Enkelkinder/Enkelkind.
LG
Das der Erbschein vom Nachlassgericht ausgestellt wird,ist mir leider sehr wohl bekannt!Was möchtest du eigentlich?!Liess dir alles von mir durch,dann siehst du,was ich geschrieben habe und was nicht! Jedesmal wird hier einem was unterstellt!Vom Fahrzeugschein habe ich nie was gesucht!Schönen Tag noch!
-geschrieben—
Hallo, wenn sie das Fahrzeug geschenkt bekommen haben, wie ja der Fragesteller bereits geschrieben hat, dann sind sie a) entweder bereits Eigentümer oder b) wenn sie das Fahrzeug erst im Falle des Todes bekommen sollen, sind sie Vermächtnisnehmer;
ich habe auch nicht geschrieben, dass das Nachlassgericht den Erbschein ausstellt, sondern das es den Erbschein nur den Erben ausstellen kann und nicht einem Vermächtnisnehmer;
"......Sagen diese zu,dann braucht ihr als erstes einen Erbschein....." Deine Worte und ich frage mich wofür sie denn einen Erbschein brauchen, wenn sie keine Erben sind;
Was ist daran nicht zu verstehen,dass ich mich verabschiedet habe?Deinen Roman habe ich nicht gelesen.Bergfex ,ließ richtig!Wenn der Opa Kinder hat,dann stehen diese an erster Stelle.Das war’s jetzt auch.Es ist alles gesagt.Schönen Tag noch
ja danke, Dir auch
Das Fahrzeug ist auf meine Lebensgefährtin angemeldet und Sie steht auch im Brief, der Opa steht lediglich nur in der Finanzierung und Kaufvertrag. Es wurde auch vereinbart das meine Lebensgefährtin wenn das Fahrzeug abbezahlt ist den Brief erhält. Aber Sie kann das Erbe nicht Annehmen da Sie Schwanger ist und weder arbeiten geht noch irgendwelche Einnahmen hat aktuell und der Opa ein Haufen Schulden hat.
Oh ,dass ist eine verzwickte Lage.Also leben die Kinder/Kind vom Opa auch nicht mehr?Denn die stehen in der Erbfolge an erster Stelle.
Hallo PM, wer im kfzBrief steht, ist für die Eigentumsbestimmung uninteressant; im Brief steht nur der Halter und nicht der Eigentümer; (ich weiss auch nicht, warum immer geglaubt wird, dass die Person, die im Brief steht, auch der Eigentümer ist: das ist zwar meist so, aber der Brief ist keine Eigentumsurkunde);
Entscheidend ist, wer im Kaufvertrag steht:
Hallo PM, der Opa steht nicht nur "lediglich" im Kaufvertrag, sondern entscheidend;
Ausserdem ist die Schenkung ja vor dem Todesfall erfolgt und hat mit dem erbe nichts mehr zu tun;
Das ausschlagen des Erbes durch deine Partnerin hat auf die5bereits erfolgte Schenkung keinen Einfluss:
Opa steht lediglich nur in der Finanzierung und Kaufvertrag
damit ist Opa rechtmäßiger Eigentümer, Ihr nur Halter Besitzer, mehr nicht
Du schreibst, der Opa hinterläßt daneben nur Schulden. D.h. alle werden sinnvollerweise das Erbe ausschlagen. Dazu gehört es dann auch, dass die Bank als Finanzierer verlangen wird, das Auto zurückzugeben. Deine Lebensgefährtin ist Halterin aber nicht Eigentümerin. Das ist formal der Opa aber tatsächlich bis zur endgültigen Bezahlung die finanzierende Bank.
Wenn dort noch Schulden bestehen, werdet ihr den Wagen zurückgeben müssen, die Bank wird ihn veräußern und damit den Restkredit abdecken, damit sicher ist, das sie zu ihrem Geld kommt.
Du bist da völlig außen vor, da nicht verwandt oder verschwägert und auch kein Abkömmling.
Außerdem kann man sich nicht die Rosinen rauspicken- sprich ein teilbezahltes Auto- und den Rest - Schulden- nicht haben wollen.
Das hab ich mir schon fast gedacht, wir würden ihn nur ungern zurück geben weil wir mit dem Auto sehr zufrieden sind, wir haben ja auch einen Teil ( 6000 Euro) als Anzahlung geleistet und der Opa hat auch nochmal 4000Euro angezahlt und den Rest auf Raten finanziert. Aber wenn es nicht anders geht dann geben wir ihn zurück, aber dan wird unser Geld auch weg sein schätzungsweise :(
Das wird so sein, so bedauerlich das auch ist.
Sollte die Auto- Bank auf einem Erbschein bestehen, übernehmen die Erben alles vom Opa - auch die Schulden.
Kann deine Lebensgefährtin beweisen, dass der Opa ihr das Auto schenken wollte, kann sie dieses bei den Erben einfordern.
Da aber bei Finanzierung eines Autos das Eigentum meist ( Brief hat noch die Bank) erst mit vollständiger Bezahlung übergeht, ist das Auto auch noch keine Erbmasse. Dann sind die bereits erbrachten Ratenzahlungen des Opas „Nutzungsgebühren“ und das Auto bleibt bei der Bank.
Der Opa meiner Lebensgefährtin hat uns ein Fahrzeug geschenkt
Er kann es nur dann verschenken wenn der Kredit zur freien Verfügung gewährt wurde und das Fahrzeug NICHT vertraglich als Sicherheit bei der Bank angegeben ist -idR wenn die Bank ZB Teil II als Sicherheit hat, ist eine Schenkung an euch gar nicht möglich- ansonsten hat die Bank an dem Fahrzeug keinerlei Rechte und würde auf der Restsumme sitzenbleiben wenn die Erben das Erbe ausschlagen.
Es sind aber noch 10.000 € abzubezahlen.Und das geht nur mit Erbschein ,den die Lebensgefährtin beantragen muss ,und wenn der Opa keine Kinder mehr hat,die noch leben.
Von diesem Kredit ja, daher ja auch:
Wenn die Bank Rechte am Auto hat, ist die komplette Schenkung hinfällig.
Hat die Bank keine Rechte am Fahrzeug und es erfolgte eine rechtskräftige Schenkung, hat die Bank Pech wenn die Erben das Erbe ausschlagen.
Opa hätte dann die 10k oder wieviel auch immer, sonstirgendwie ausgeben können.
Ja,wenn die Erben das Erbe ausschlagen hat der Opi ,wenn er einen Betrag angezahlt hat,durch sein Ableben ,umsonst gezahlt.Doch besteht immer noch die Erbfolge.Ich hätte mal gerne gewusst,ob der Opa Kinder hat,die noch leben.Denn dann sind erstmal seine Kinder die Erben und nicht die Enkelkinder/Enkelkind.
Was hat nun die Erbfolge mit dem geschenkten Fahrzeug zu tun ?
Entweder ist die Schenkung rechtmäßig dann hatte die Bank keine Rechte daran, da nichts vertragliches bezgl. dem Fahrzeug geregelt ist.
Oder die Bank hat Rechte durch vertragliche Regelung an dem Fahrzeug, dann ist die ganze Schenkung hinfällig, da Opa nichts verschenken konnte wo Rechte Dritter bestehen.
Irgendwelche Fragen bezgl. Anzweifelung der Schenkung durch die Erben und ob dann das Fahrzeug zu der Erbmasse gehört, ist doch gar nicht die gestellte Frage.
Das ist nicht die gestellte Frage.Das stimmt.Doch wenn es keine schriftliche Schenkungsurkunde gibt,dann ist das hinfällig Drum habe ich auch gefragt, ob der FS mehr dazu sagen könnte.
Ja hat er aber es wird niemand das Erbe antreten da noch viele Schulden da sind die in den 6 stelligen Bereich gehen die der Opa auch noch auf Raten abbezahlt hat.
Wenn du dich zur Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten bereit erklärst, da der bisherige Kreditnehmer verstorben ist, kannst du dich gerne an die Bank wenden, über welche die Fahrzeugfinanzierung abgewickelt wird und dort erfragen, ob dies möglich ist.
Das geht nicht.Das Erbe geht über die Kinder des Opas.Leben seine Kinder/Kind nicht mehr,dann geht das Erbe(nur mit Erbschein),auf die Enkelkinder/Enkelkind über.Gibt es mehr Erben,dann muss die Lebensgefährtin das mit ihnen klären.Sind diese einverstanden,dann kann die Lebensgefährtin mit Einverständnis der anderen Erben,das Auto übernehmen.Das wiederum wird dann,mit dem Erbe verrechnet.
Es stimmt, dass das Erbe über die Kinder geht; die vom Fragesteller angesprochene Schenkung ist lt Text bereits vor dem Todesfall erfolgt und hat dann mit dem Erbe nichts mehr zu tun, steht der Lebensgefährtin unabhängig von einer Erbfolge zu;
Ich habe das Autohaus schon darüber informiert und auch gesagt das ich es übernehmen möchte aber der Herr vom Autohaus meinte er müsse jetzt erstmal mit der Bank telefonieren und gibt mir dann Bescheid. Ich habe nur die Befürchtung das ich die Finanzierung nicht bekomme da ich kein Recht auf das Erbe habe und niemand wird das Erbe antreten da noch viele Schulden da sind.
Ich würde dir empfehlen, diesbezüglich in dem Fall die Rückmeldung der Bank abzuwarten.
Deine Lebensgefährtin kann das Erbe antreten.Aber nur,wenn von dem Opa,die Kinder/Kind auch nicht mehr leben.Sprich ihre Mutti/väterlicherseits oder vom Vati/väterlicherseits.
Hallo sunshine, unabhängig davon, dass sich inzwischen rausgestellt hat, dass der FZ-Schein auf die Lebensgefährtin ausgestellt ist, hätte sie als Beschenkte nie einen Erbschein erhalten, da sie nur Vermächtnis Nehmerin ist und nicht Erbin; den Erbschein stellt das Nachlassgericht nur den Erben aus;