Rechtliche Frage wegen Grenzstein. Wer kann helfen?
Vor 7 Monaten hab ich ein Haus verkauft. Nun beschwerte sich der Käufer, der Grenzstein wäre ausgebuddelt gewesen und wir sollten die Vermessung zahlen. Im Notarvertrag stand, Mängel, dass wir keine Gewährleistung auf uns unbekannte Mängel geben (wir sind Privatverkäufer, der Käufer ist Gewerblicher). Außerdem haben wir definitiv den Grenzstein nicht ausgegraben. Wer ist nun in der Beweispflicht? Muss ich die Vermessung bezahlen?
6 Antworten
Ich denke, der Käufer ist in der Beweispflicht. Eine pure Behauptung bedeutet nichts.
"Im Notarvertrag stand, Mängel, dass wir keine Gewährleistung auf uns unbekannte Mängel geben"
Damit sollte eigentlich alles gegessen sein. Den Käufer höflich aber Bestimmt auf diese Notariell bestätigte von beiden Seiten Akzeptierte Klausel hinweisen.
An sonsten sollte immer der Käufer beweisen müssen das dieser Mangel bekannt war. Und das wird wohl unmöglich.
Zur Sicherheit kann man aber natürlich immer Professionelle Hilfe holen.
Hallo! Ich hatte den Fall. Eigentlich sollte man beim Verkauf wissen ob ein Grenzstein fehlt. Solltest Du zahlen müssen ein Tipp : Andere Eigentümer für die dieser Grenzstein relevant ist können anteilig an den Kosten beteiligt werden.
Ich wünsche Dir ein erholsames und frohes Weihnachtsfest.
Nein, die Vermessung müssen sie nicht bezahlen. Denn wenn sie es so im Kaufvertrag stehen haben müssen sich beide Seiten daran halten. Im Notfall kann Ihnen ein Anwalt weiter helfen
er muss dir nachweisen, dass du davon wusstest
bekommt er eigentlich nicht hin, selbst wenn du es wusstest
ja, wird wohl
Ich wusste es definitiv nicht. Hab mich nur gewundert, dass er nach 7 Monaten damit ankam. Ich vermute, das ist passiert, als evtl ein Bagger durch den Garten gefahren ist.