Ebay Käufer fordert Rücknahme der Ware wegen angeblich verschwiegenen Mängel
Habe bei Ebay einen Artikel verkauft. Der Käufer hat den Betrag inkl. Versandkosten per PayPal bezahlt. Ein paar Tage später behauptet er die Ware sei defekt und fordert das Geld zurück plus Kosten für den Rückversand. In meiner Auktion hatte ich als Privatverkäufer keinerlei Gewährleistung oder Rücknahme der Ware angeboten, da mir auch kein defekt bekannt war. Bin ich jetzt verpflichtet die Ware trotzdem zurückzunehmen und nochmals Versand zu zahlen? Gibt es ein gerichtliches Urteil für so eine Situation auf das man sich stützen kann?
6 Antworten
Der Ausschluss der Gewährleistung gilt nur für die Fehler, die Du in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt hast. Wenn Du irgendetwas übersehen hast, oder den Artikel auf seine Tauglichkeit vorher nicht überprüft hast, hast Du Pech. Du musst dem Käufer das liefern,was Du angeboten hast. Hast Du einen intakten Artikel angeboten, musst Du einen intakten Artikel liefern. Zu diesem Thema gibt es massenweise Gerichtsurteile. Konkret wird dann immer entscheidend sein, wer was beweisen kann. Kannst Du zweifelsfrei beweisen, dass Du einen intakten Artikel abgeschickt hast? Kann der Käufer zweifelsfrei beweisen, dass der Artikel beschädigt bei ihm angekommen war?
Ich bin bei ebay Käufer und Verkäufer. Als Verkäufer gehe ich auf Nummer sicher und beschreibe den Artikelzustand immer etwas schlechter als er tatsächlich ist - und bekomme dann zu meiner Überraschung Bewertungen wie 'Ware korrekt beschrieben'. Es gibt offenbar Käufer, die so ihre Ansprüche haben ... Als Käufer erwarte ich, dass ich das erhalte, auf das ich gesteigert habe und kann ziemlich unangenehm werden, wenn das nicht der Fall ist. Die Artikelbeschreibungen werden in letzter Zeit immer schlechter, es kommt häufiger vor, dass Mängel bewusst verschwiegen werden und Beschreibungen geschönt sind. Als Käufer lasse ich mir das nicht bieten!
Wahrscheinlich wird in diesem Fall PayPal das Ruder übernehmen und das Geld auf Deinem Konto einfrieren, um es dem Käufer später zu erstatten. Das mag rechtlich nicht okay sein, Du wirst, sollte der Fall so eintreten, aber kaum Chancen haben, dagegen an zu kommen.
Wenn du von dem Defekt gewusst und ihn verschwiegen hast, dann ist das arglistige Täuschung und er kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Für nachträglich auftretende Schäden haftest du nicht, wenn es für den Käufer unmissverständlich zu erkennen war, dass er von Privat kauft. Wenn du versichert verschickt hast und auch an die in Paypal angegebene Adrsse, dann kann er das Geld auch nicht via Paypal zurückholen. Du solltest aber den Versandbeleg unbedingt aufbewahren.
Die Freisprechung hast du durch eine Textzeile im Artikel gemacht: "Ich übernehme keine Gewährleistung, ..."
Dadurch ist der Verkäufer nicht verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen, sofern die Ware beim Absenden noch in Ordnung gewesen ist.
Zu deinem Gunsten würde ich den Artikel dennoch erstatten (Versandkosten nicht). Wegen der schlechten Bewertung eben.
Kommt drauf an ob es den Defekt bei dir schon gegeben hat oder nicht... dann bist du verpflichtet den Artikel zurückzunehmen.