neuer wecker der jetzt kaputt ist wird nicht mehr umgetauscht. kann das sein?
hi mein Mann hat mir zu Weihnachten den Philips Design Wecker "Premium Wake Up Light - HF 3451" geschenkt, dieser weist jetzt schon mängel bei der Funktion auf, die Lautstärke lässt sich nicht mehr verstellen.
der händler aus dem internet sagt das er ihn nicht mehr umtauschen kann da es über 6 monate ist. kann das sein?? er beruft sich auf §Hier die gesetzliche Gewährleistung: § 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. -----------------------------------------
Falls es nur (gesetzliche) Gewährleistung §434 BGB und keine (freiwillige) Garantie §443 BGB gibt, dann gilt folgendes: BGB - § 434. Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass ein Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Der Anspruch aus einem vorgenannten Mangel verjährt 2 Jahre nach Ablieferung §438 Abs. 2 BGB. Im Verbrauchsgüterkauf §474 BGB (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §1
9 Antworten
Also, zunächst handelt es sich hier nicht um einen Umtausch, sondern eine Reklamation. Es ist richtig, dass ihr jetzt prinzipiell nachweisen müsstet, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat und nur erst jetzt aufgetreten ist. Ich denke aber, das dürfte sich aus dem Sachverhalt ergeben. Soll heißen: HARTNÄCKIG bleiben und auf die Gewährleistungsfrist pochen! Und vor allem, lasst Euch nicht erzählen, Ihr müsstet damit jetzt zum Hersteller oder so. Ihr habt den Vertrag mit dem Händler und der muss jetzt dafür gerade stehen. Basta!
Die Gewähreistung von 2 Jahren ist ein Schmarrn, damit hat der Gesetzgeber den Käufern keinen Gefallen getan. Real bedeutet das, das der Händler im Recht ist, denn du hast das Teil länger als 6 Monate im Gebrauch und ab Monat 7 tritt die Beweisumkehr in Kraft, das bedeutet du mußt dem Verkäufer nachweisen, das es sich hierbei um einen Herstellerfehler handelt. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man grundsätzlich davon aus es ist ein Herstellerfehlr. Ausnahme natürlich unsachgemäßer Gebrauch - also nen an die Wand geklatschen Wecker wird dir da auch niemand umtauschen. Es ist ein Irrglaube, dass man 2 Jahre lang Anspruch hat auf Umtausch oder Rückgabe, denn der Händler hat ein Nachbesserungsrecht - sprich darf das Drum reparieren -wenn es dir gelingt einen Herstellerfehler nachzuweisen. Die Garantie hat nicht das geringste mit der Gewährleistung zu tun. Garantie kann dir der händler 50 Jahre gewähren, wenn ihm danach ist, aber er bestimmt die Garantiebedingungen - und da sind seiner Fantasie fast keine Grenzen gesetzt - solange es die gesetzliche Gewährleistung nicht beeinflusst.
Die Ursache für diese gesetzliche Regelung liegt übrigens bei einem Teil der Verbraucher, nämlich solcher Leute die die jahrzehntelange Kulanzregelung der Händler immer wieder ausgenutzt haben. Und heutzutage ist die Gewährleistung für die meisten Händler gar kein Problem mehr, da sie fast nur noch billigen Chinaramsch verhökern, vielen Leuten aber im Falle eines Falles der AUfwand bei einer Reklamation viel zu hoch ist und sie das Ding gleich wegschmeißen. Somit wäre auch bewiesen: Wir haben durch die Globalisierung massenhaft Jobs verlagert und auch noch die Rechte der Kunden an die Wand gefahren, zudem wird durch viel mehr Müll die Umwelt mehr belastet, was dann wiederum eine umweltbelastung zusätzlich bedeutet, weil die Leute Beutejäger sind und das nächste billige Drum kaufen, welches mit enormen Energieaufwand um die halbe Welt geschippert wird. Somit haben wir die in Deutschland erreichte Abnahme an Umweltverschmutzung nicht nur durch strengere Richtwerte erreicht, sondern hauptsächlich weil die Industriebetriebe gen China oder Indien abgewandert sind - dort erheblich mehr Dreck in die Atmosphäre blasen und zudem zusätzliche Belastung durch die Tranportwege verursachen. Das sit dem Globalisierungsfanatiker Trittin hoffentlich inzwischen auch schon aufgefallen.
Wieso beruft er sich auf einen Klausel, bei der es um Gefahrenübergabe geht?
Also es ist ein Sachmangel der nachweislich nicht an falschem Umgang mit dem Gerät liegt.
Biete dem Verkäufer an, dass Du ein Gutachten erstellen lässt und ihm dieses in Rechnung stellst, solltest Du recht behalten ;-)
Also das ist so in deutschland gibt es ein 14 tägiges umtauschrecht und das kann dir auch keiner nehmen ABER bei sechs monaten hat der verkäufer das recht die ware nicht zurück zunehmen bei so einem falle musst du dich an die firma wenden und meistens liegt eine garantiekarte dabei die füllst du aus und schickst diese mit kassenzettel und ware zu der firma dann bekommst du einen neuen!
normalerweise ich weiß nicht wie das bei dir ist
Es gibt KEIN Umtauschrecht! Es gibt ein 14 Tägiges Widerrufsrecht, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft dreht.
Umtausch (ohne nachweisbaren Mangel), wenn es direkt im Laden gekauft wurde, ist immer eine reine Kulanzlösung das aber die meisten Unternehmen anbieten.
Nein, das ist falsch!!! Es gelten die zwei Jahre Gewährleistungsfrist und zwar mit der Partei mit der man den Kaufvertrag aufgestellt hat - als in dem Fall mit dem Händler!
hab bisher immer alles zurück geben können. glaube eher das da was faul ist. wahrscheinlich wusste er von dem schaden... aber vielleicht kannst du den wecker direkt an den händler schicken. so habe ich dsa mit meiner uhr aus dem internet gemacht. die gewähren meist ohne probleme die 2 jahre gewährleistung.