Zeuge vor Gericht?
Hi,
ich habe vom Gericht eine Anklageschrift erhalten. Der Geschädigter steht da in der Anklageschrift bei ,,Beweismittel“, unter ,,Zeugen“. Allerdings beim zweiten Gelben Brief, wo ich zur Hauptverhandlung eingeladen wurde, steht unter ,,Zeugen“ nur ,,Auswahlbox Zeugen SV Datei“ und dazu noch ist der Satz durch gestrichen. Wird er nun auch vor Gericht erscheinen oder nicht? Ich bin verwirrt. Er hat nämlich lange vor der Anklageschrift, den Strafantrag bereits zurück gezogen gehabt und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass wir es klären konnten. Es handelt sich um ein Jugendstrafverfahren. Außerdem wäre das Gericht auch 2 Stunden von seinem Zuhause entfernt
5 Antworten
. Er hat nämlich lange vor der Anklageschrift, den Strafantrag bereits zurück gezogen
Bei relativen Antrags*- und bei Offizialdelikten ist es egal, ob ein Strafantrag vorliegt, oder zurückgezogen wurde. Die Straftat wird trotzdem verhandelt.
*) hier kommt es darauf an, ob der StA öffentliches Interesse sieht, dann ist es auch wurscht, ob zurückgezogen wurde oder nicht.
Der Zeuge erscheint vor Gericht, wenn er geladen wird.
Du solltest mit der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung treffen. Das ist der beste Weg. Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen gemäß StPO 153a. Eine Einstellung des Verfahrens kommt in Frage, bevor ein Urteil gesprochen wurde.
Der Zeuge wird mit Sicherheit vernommen.
Ich würde noch mal Rücksprache mit dem Amtsgericht sprich Rechtspflege halten.
Also ich kenne das so:
Wenn Du eine Anzeige stellst (Polizei) wird Dein Sachverhalt ja aufgenommen, dann die Gegenseite gehört. Dann geht es zur Staatsanwaltschaft und es wird geprüft ob ein "öffentliches Interesse" besteht. Dann läuft der Strafantrag und es kommt zur Verhandlung.
Die Anzeige kannst Du aber vorher auch zurückziehen (wie geschehen). Da reicht ein telefonischer Anruf bei dem Beamten (Polizei) der Dir als Ansprechpartner zugewiesen wurde. Dann kommt nach einiger Zeit ein Schreiben der Staatsanwaltschaft das, das Verfahren eingestellt wurde. Hast Du die Anzeige nicht rechtzeitig zurückgezogen geht das natürlich seinen Lauf.
Also ich habe eine Strafanzeige zurückgezogen. Da bin ich mir sicher.
Nein , weil das nicht geht. Die Polizei erfährt durch die Anzeige von einer Straftat, und fängt an zu ermitteln, ob du das willst oder nicht
Wäre das anders, könnte man Geschädigte einschüchtern, die Anzeige zurück zu nehmen.
Du hast maximal einen Strafantrag zurückgezogen.
Da das so Fakt ist, muss ich das auch nicht weiter diskutieren.
Mache was Du willst und werde glücklich damit. Bei mir war der Fall eben so.
Die Anzeige kannst Du aber vorher auch zurückziehen (wie geschehen). Da reicht ein telefonischer Anruf bei dem Beamten (Polizei) der Dir als Ansprechpartner zugewiesen wurde.
Nein, so ist es eben nicht.
Bei "Offizialdelikten" muss der Staatsanwalt weiterermitteln. Bei "relativen Antragsdelikten kann er weiterermitteln. Nur bei reinen Antragsdelikten muss eingestellt werden.
Der Anruf bei der Polizei ist im Übrigen sinnlos, den über die Einstellug eines Strafverfahrens entscheidt nur der Staatsanwalt.
Ok wieder was dazugelernt. Ich hatte den Fall im letzten Jahr. Habe auch Anzeige gestellt diese dann aber eben bei den Beamten der Polizei zurückgezogen. Da sich der Sachverhalt geklärt hatte. Dabei handelte es sich um ein Antragsdelikt.
Naja Artus01 hat es wohl auch noch mal auf den Punkt gebracht.
Da sich der Sachverhalt geklärt hatte. Dabei handelte es sich um ein Antragsdelikt.
Wie lange war das nach der Anzeige? Wenn die Sache nämlich noch bei der Polizei lag habe sie das einfach in den Häcksler gestekt.
Vier Wochen später. (Anzeige zurückgezogen) Das Schreiben der Staatsanwaltschaft kam ca. zehn Wochen danach.
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft kam ca. zehn Wochen danach.
Na also, ist doch alles korrekt bei einem Antragsdelikt.
Das macht bei der Polizei niemand, es wäre Strafvereitelung. Ein Vorgang/eine Anzeige gehört nicht der Polizei sondern der Staatsanwaltschaft, auch wenn sie dort noch nicht vorliegt. Und nur sie allein entscheidet was damit passiert.
Wird kommen, ist offensichtlich ein Dateiproblem. Zwei Stunden Entfernung ist auch kein Grund
Wird kommen
Wird es nicht.
Wird er nun auch vor Gericht erscheinen oder nicht?
Du kannst davon augehen das er erscheint.
In der Anklageschrift, die Du zuerst bekommen hast, muss genau aufgeführt werden was Dir vorgeworfen wird und warum. Dazu müssen auch sämtliche Beweismittel und Zeugen aufgeführt werden.
In der Ladung zum Gerichtstermin muss das nicht der Fall sein, wäre auch unnötig.
den Strafantrag bereits zurück gezogen gehabt und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass wir es klären konnten.
Schön das ihr euch die Mühe gemacht hat die Sache selbst zu bereinigen, nur war das wohl zu spät. Bei der Sache handelt es sehr wahrscheinlich um ein sogenanntes "Offizialdelikt" da muss der Staatsanwalt weiterermitteln. Selbst einem "relativen Antragsdelikt" kann der Staatsanwalt trotzdem weiterermitteln.
So kennst du das? Das geht nämlich nicht. Man kann nur den Strafantrag zurückziehen. Verwechselst du gerade 2 Begriffe?