Name falsch geschrieben in Gerichtsvorladung
Ich habe eine Vorladung als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung bekommen.Der Name ist falsch geschrieben (e anstatt ä). Auch ein Vorname fehlt. Muss ich mich angesprochen fühlen?
5 Antworten
Du mußt Dich angesprochen fühlen, zumal Du ja die Vorladung als Zeuge zur Gerichtsverhandlung erhalten hast. Es handelt sich hier um keine Urkunde, sondern daß Du in einer Sache aussagen sollst, worüber Du evtl. im Termin helfende Angaben machen kannst, um ein faires Urteil zu bilden. Ein Zeuge ist verpflichtet, zu erscheinen. Als Entschuldigung gelten nur ganz triftige Gründe. Bei der Befragung bei der Verhandlung kannst Du ja die falschen und fehlenden Angaben zu Deinem Namen berichtigen lassen.
Die Vorladung ist angekommen, oder? Also war die Anschrift bestimmt genug und die Vorladung wirkt gegen Dich.
Allein dadurch, dass Du die Frage hier stellst, beweist Du doch, dass Du Dich angesprochen fühlst. Was rechtlich aber nebensächlich ist, denn Gefühle sind irrelevant.
Ja! Es handelt sich ja nur um eine Vorladung; bei Gericht können Sie dann selbstverständlich darauf bestehen, daß Vor- und Zuname richtig geschrieben werden.
Ich würde das sehr ernst nehmen, Vorladungen sind keine Bagatelle, auch wenn hier ein kleiner Fehler (evtl. Tippfehler) vorliegt, so weiß man doch selbst nur zu genau Bescheid, das man hier gemeint ist.
Wenn du so garkeine Ahnung hast (Verwechlungen kommen ja schon mal gerne bei Meier, Müller, Schmitt vor) dann am besten da anrufen und es abklären.
Wenn dem Vorsitzenden deine Aussage wichtig genug ist, lässt er dich vorführen, dem kannst du später kein e für ein ä vormachen^^