Lügen vor ordnungsamt?

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Liebe/r nike304,

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Klaus vom gutefrage-Support

7 Antworten

Eine falsche Aussage bleibt falsch, egal gegenüber wem man sie äußert.

Handelt es sich dabei um eine falsche Anschuldigung ist das eine Straftat.

Wenn man falsche Behauptungen bezüglich einer strafbaren Handlung der betreffenden Person bei jeglicher zuständigen Behörde abgibt macht man sich selber strafbar. Sobald man dort die falschen Behauptungen getätigt hat droht einem auch die strafrechtliche Verfolgung. https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Falsche Verdächtigung, lies, was da steht und beurteile selbst, ob das auf dich zutrifft.

:https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Falsche Angaben gegenüber der Polizei oder dem Ordnungsamt zu machen ist nicht grundsätzlich verboten oder strafbar. Nur vor Gericht.