Verweigerung der Vereidigung als Zeuge
Hat ein Zeuge das Recht eine Vereidigung vor Gericht zu verweigern?
Was passiert, wenn ein Zeuge zum Richter sagt: Ich habe meine Aussage gemacht, aber ich leiste keinen Eid?
Wie sieht das bei Eidesverweigerung aus, man kann ja wohl kaum einen Menschen zwingen, gegen seinen Willen einen Eid abzuleisten und was wäre ein Eid unter Zwang überhaupt wert?
7 Antworten
Genau aus diesem Grund wird man nun über sein Zeugnisverweigerungsrecht und eine Wahrheitspflicht belehrt, bevor man als Zeuge überhaupt aussagt :-)
Der Unterschied eines Meineids zu einer uneidlichen Falschaussage sind günstigstenfalls eine 9 Monate kürzere Gefängnisstrafe :-O
Denn auch bei einem Rückzieher oder anderer Version seiner Zeugenaussage bzw. plötzlichem Gedächtnisschwund vor seiner Vereidigung ist es n. § 153 StGB strafbar, zu lügen oder jemanden Unschuldigen zu belasten :-O
G imager761
Hat ein Zeuge das Recht eine Vereidigung vor Gericht zu verweigern?
Im Normalfall hat der Zeuge dieses Recht nicht. Ausnahmen gelten beispielsweise im Strafprozess für Angehörige des Beschuldigten. Diese dürfen die Eidesleistung verweigern.
Was passiert, wenn ein Zeuge zum Richter sagt: Ich habe meine Aussage gemacht, aber ich leiste keinen Eid?
Gegen den Zeugen kann ein Ordnungsgeld verhängt oder auch Erzwingungshaft angeordnet werden. Wenn jedoch der Zeuge aus religiösen oder Gewissensgründen keinen Eid ablegen möchte, kann er alternativ die Aussage bekräftigen. Diese Bekräftigung hat dann den gleichen juristischen Wert wie der Eid.
Wie sieht das bei Eidesverweigerung aus, man kann ja wohl kaum einen Menschen zwingen, gegen seinen Willen einen Eid abzuleisten und was wäre ein Eid unter Zwang überhaupt wert?
Natürlich kann man einen Menschen dazu zwingen. Der Wert des Eides im Vergleich zu einer „normalen“ Aussage liegt in der erhöhten Strafandrohung des Meineides gegen über einer falschen uneidlichen Aussage. Während die falsche uneidliche Aussage ein Vergehen ist und mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird, ist der Meineid ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Im Zivilprozess kann das Gericht ermessen, ob es eine Zeugenvereidigung für erforderlich hält, es braucht nicht unbedingt auf den diesbezüglichen Antrag einer Prozesspartei einzugehen.
Im Strafprozess muss eine Vereidigung stattfinden, wenn entweder die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung den Antrag darauf stellt.
Über sein Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Wahrheitspflicht wird man un ausdrücklich belehrt, bevor man lügt :-O
Korrekt, ich meinte, dass es den Antrag entscheiden müsste, im Zivilprozess hingegen ignorieren darf.
Eine Vereidigung kann abgelehnt werden. Dann aber wird diese Zeugenaussage im Zweifelsfall weniger Gewichtung haben.
Eine Vereidigung kann abgelehnt werden.
Wie kommst Du darauf?
Weil es das Zeugnisverweigerungsrecht nach mehreren §§ gibt. Ob und wenn welches Verweigerungsrecht gilt oder auch nicht ist aus der Frage nicht zu entnehmen.
Ob und wenn welches Verweigerungsrecht gilt oder auch nicht ist aus der Frage nicht zu entnehmen.
Eben deshalb fand ich die pauschale Aussage, der Zeuge könne eine Vereidigung ablehnen, etwas zu knapp. Denn dass der Zeuge das darf, ist eben eher die Ausnahme als die Regel.
Darauf zielte die Frage offensichtlich nicht ab. Mit der von dir genannten Begründung kann man jede Aussage - eidlich und uneidlich - verweigern.
dann geht man automatisch davon aus, dass diese Person lügt
Nein, ein Zeuge wird nur dann „vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält“. (§ 59 I 1 StPO)