Rechnungen schreiben als Minijobber?
Ich habe einen Wochenend- Minijob in Aussicht, der ca. 200 € einbringen wird. Der Arbeitgeber möchte, dass ich eine Rechnung für meine geleisteten Arbeitsstunden schreibe. Geht das formlos?
2 Antworten
Eine Rechnung ist nicht formlos, sondern muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Minijob und Rechnung schreiben gleichzeitig hört sich aber seltsam an - je nachdem ob du einen "echten", regelmäßigen Minijob meinst oder nicht.
Überprüfe lieber erst mal ob alles mit rechten Dingen zugeht, nicht dass du später Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommst.
Einen Gewerbeschein benötigt man meines Wissens nur bei regelmäßigen Einkünften. Worauf es bei dir wahrscheinlich rausläuft ist, dass du eine Rechnung als Privatperson stellst. Das ist z.B für Studenten typisch. Du musst die Einkünfte aber auf deiner Steuererklärung angeben. Die Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten
- der Name und die Adresse desjenigen, der die Leistung erbracht hat
- Name und die Anschrift des Rechnungsempfängers
- deine Steuernummer
- das Datum der Rechnungslegung
- die fortlaufende Rechnungsnummer
- die Menge und die Art der erbrachten Leistung
- eventuell eingeräumte Skonti oder Rabatte *den anzuwendenden Steuersatz und Betrag oder den Hinweis auf Nullbesteuerung bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung
- den konkreten Zeitpunkt der Leistungserbringung
Kläre mit dem Arbeitgeber ab, auf welcher Basis dieser Job sein soll. Es gibt den Minijob, der vom Arbeitgeber angemeldet wird und für den du keine Rechnung schreibsen musst, vielmehr bekämst du vom Arbeitgeber eine Abrechnung. Was mit "Rechnung" gemeint ist, könnte eine Zusammenstellung deiner geleisteten Arbeitsstunden sein.
Eine Rechnung dagegen schreibst du dem Auftraggeber, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die du auf selbstständiger Basis ausführst. Dazu brauchst du allerdings eine Gewerbeanmeldung mit allen nötigen Formalien. Ansonsten wäre es nicht korrekt, eine Rechnung auszustellen. Du kannst dich im Netz über Selbstständigkeit und alles, was damit zusammenhängt, informieren.
Zunächst würde ich mit dem Unternehmen genau abklären, wie sie sich die Sache vorstellen. lg
OK, also die Bezeichnung "Minijob" ist wohl falsch gewählt. Es ist ein Wochenendjob bei einer Agentur, die Helfer brauchen. Diese Agentur selbst schickt mir für die Entgeltabwicklung ein entsprechendes Formular zu. Ich gehe davon aus, dass ein Gewerbeschein nicht notwendig ist, oder?