Bewährungsauflage Arbeitsstunden in Geldauflage umwandeln ?
Hallo,
Ich wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Da ich nur 400 Euro monatlich mit einem Minijob verdiene hat die Staatsanwaltschaft beantragt statt einer Geldauflage Arbeitsstunden zu verhängen. Daraus sind dann 300 Stunden geworden. Meine Frage ist jetzt ob es die Möglichkeit gibt diese Arbeitsstunden in eine Geldauflage umzuwandeln. Was ich bis jetzt so gelesen habe entsprechen etwa 6 Arbeitsstunden in etwa einen Tagessatz. Nach meiner Rechnung wären das in meinem Fall 50 Tagessätze. Da ich nur 400 Euro monatlich verdiene würde sich dann ein Tagessatz in Höhe von zirka 13,33 Euro ergeben. Insgesamt würde also eine Geldauflage von zirka 666,50 herauskommen. Liege ich mit dieser Rechnung richtig oder kann das Gericht selbst entscheiden wie viele Tagessätze sie bei dieser Umwandlung heranziehen ?
Habe ich rechtlich überhaupt einen Anspruch darauf das Arbeitsstunden in Geldauflage umgewandelt werden ?
Ich lebe in Bayern
5 Antworten
Kann es sein, dass du versuchst, durch mehrmaliges Wechseln zwischen Geldauflage und Arbeitsstunden die letztlich zahlbare Summe zu senken?
Nein, mir wäre einfach eine Geldauflge lieber.
Habe ich rechtlich überhaupt einen Anspruch darauf das Arbeitsstunden in Geldauflage umgewandelt werden ?
Du hast einen Anspruch darauf, deine Strafe abzuarbeiten. Über den Rest entscheidet wiederum ein Richter, nachdem die Umwandlung beantragt wurde. Der Richter hat sich schon Gedanken darüber gemacht, warum er keine Geldstrafe verhängt hat. Damit will er dich nicht finanziell überlasten, damit du deshalb nicht mit krummen Geschäften deine Bewährung riskierst.
Das wird wohl kaum möglich sein, denn es handelt sich nicht, wie Du errechnet hast, um eine Ersatzfreiheitsstrafe, denn dann hättest Du mehr als die 2 Jahre bekommen und eine Bewährung wäre unmöglich gegwesen. Vielmehr sind die Arbeitsstunden eine Bewährungsauflage und die ist nicht veränderbar.
Aber selbst wenn es so wäre, wie willst Du das denn bezahlen, wo Du nur 400 Euronen verdienst? Ein Ratenzahlung würdest Du kaum unter 50€ bekommen.
Dann hättest Du das bereits bei der Verhandlung sagen sollen, wäre dann wohl etwas teurer geworden.
Theoretisch möglich ist eine Umwandlung. Ein Recht darauf hast du allerdings nicht, das liegt im freien ermessen des Richters. Ohne einen triftige Grund wird er das aber nicht machen. Das du keine Lust hast das ab zu arbeiten ist kein Grund das man das ändert, es hat ja auch seinen Grund warum das ganze so verhängt wurde und nicht andersrum.
Es wurde unter anderem so beantragt da mein Gehalt so gering ist. Der Richter meinte auch das falls ich eine Vollzeitstelle bekomme das abgeändert werden kann. Ich habe noch kein schriftliches Urteil da das ganze erst eine Woche her ist. Ab wann muss ich die Stunden üblicherweise ableisten ? Ich müsste dazu ja noch eine Schreiben vom Gericht bekommen ?
Ja du bekommst dazu noch ein Schreiben. Eine Vollzeitstelle wäre ein Grund das zu ändern da du dann ja nicht mehr wirklich Zeit hast für Arbeitsstunden und die Geldstrafe dann auch entsprechend höher ausfallen würde. Genau deshalb sollst du momentan ja auch Arbeitsstunden machen da mit deinem Verdienstdie Geldstrafe sonst viel zu gering wäre und es dann ja keine wirkliche Strafe mehr wäre.
Bespreche das mit deinem Anwalt.
Bei einem Tagessatz von 13,33 Euro würde ich es mir genau überlegen ob ich einen teuren Anwalt nehmen würde. Dem ist nämlich der Verdienst von Ziegenbock23 egal, der rechnet nach seiner Gebührenordnung ab ... akzeptiere doch einfach die Arbeitsstunden Ziegenbock23. Dass Du keinen Bock drauf hast - naja, soll ja auch Strafe und nicht Spaß sein ...
Wenn es die Möglichkeit zahle ich eben lieber, warum auch nicht
Ich bin in der Lage eine Geldauflage zu zahlen auch ohne Ratenzahlung