Kann man Ausbeutung irgendwo anzeigen/melden?
Ich arbeite in einem Minijob, der
- ständige Erreichbarkeit verlangt (auch an Feiertagen, am Wochenende, Nachts, ohne Arbeitshandy, extra Vergütung oder ähnliches)
- dessen Arbeitsorganisation quasi nicht vorhanden ist (wochenlang werden keine Aufgaben verteilt, Aufgaben sind generell nicht machbar etc.)
- dessen Chef Mobbing an fast jedem AN betreibt
- der Arbeitsstunden widerrechtlich streicht, wenn das Ergebnis nicht gefällt (Bezahlung erfolgt aber pro Stunde)
- dessen Gehalt regelmäßig und systematisch zu niedrig und zu spät ausgezahlt wird
- trotz Nachfrage keine Lohnabrechnungen ausstellt
- keine Anmeldung bei der Minijobzentrale vorgenommen hat
- der zukünftig nur noch fragwürdige Freiberuflerverträge verteilen will, weil diese besser ausnutzbar sind (mit Klauseln wie ein Abschieben der Haftung vom Chef auf die AN)
- dessen Chef offen plant AN zu täuschen/manipulieren (z.B. damit die demenzkranke Großmutter im Pflegeheim gefilmt werden darf)
Fast alle Mitarbeiter haben aus diesen Gründen bereits gekündigt. Es werden daher regelmäßig neue Opfer gesucht. Kann man solche Arbeitgeber irgendwo melden, damit sie so nicht ewig weitermachen können? Dass man einzelne Delikte anzeigen kann, ist mir klar, aber gibt es da irgend eine Stelle, wo man Ausbeutung oder fragwürdige Arbeitgeber generell melden kann?
7 Antworten
Du könntest ihn z.B. bei der Minijob Zentrale melden.
Minijobzentrale weiß das schon. Daher weiß ich ja, dass er nicht angemeldet ist. Strafen dafür sind aber nicht sehr hoch und er kann trotzdem munter weitermachen.
Direkt beim Arbeitsamt würde ich mal ansetzen damit die das weiterleiten und auch keine Stellenangebote für ihn mehr verteilen
Stellen schreibt der Chef über örtliche Zeitungen aus. Da geht nichts übers Arbeitsamt.
Eine Anlaufstelle wäre zum Beispiel das Ordnungsamt oder auch das Gewerbeaufsichtsamt.
Die ständige Erreichbarkeit ist irrelevant. Eine reine Rufbereitschaft muss nicht vergütet werden, da der Arbeitnehmer sich in dieser Zeit an einem Ort seiner Wahl aufhalten kann. Lediglich wirklich geleistete Arbeit in dieser Zeit gilt als Arbeitszeit.
Die Aufgabenverteilung liegt im Ermessen der Geschäftsführung. Wenn die Geschäftsführung dir keine Aufgaben gibt, wirst du eben für die bloße Bereitschaft jederzeit arbeiten zu können bezahlt. Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage um dagegen vorzugehen.
Mobbing verstößt in erster Linie gegen das Grundrecht eines jeden Menschen. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen können jedoch Vereinbarungen zur Besserstellung getroffen werden. Generell ist Mobbing jedoch Diskriminierung und kann der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Dass dein Chef dich schwarz arbeiten lässt, wenn er dich nicht beider Minijobzentrale anmeldet ist falsch. Schwarzarbeit ist generell Arbeit, die offiziell nicht vergütet wird. Streicht dein Chef dir geleistete Stunden sind dies Stunden, in denen du keine Bezahlung erhalten hast. DAS ist Schwarzarbeit und verstößt gleich gegen mehrere §§ des BGB. Hier wäre eine Meldung beim Zoll und der Gang zum Anwalt angebracht.
Auch das zu wenig oder zu spät Zahlen verstößt gegen die Vereinbarungen, aus dem von euch getroffenen Arbeitsvertrag. Anlaufstellen wären hier u. U. das Arbeitsamt (was wahrscheinlich keinen Erfolg erzielen wird), Berufsgenossenschaften oder der Gang zum Anwalt.
Das Ausstellen einer Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung geregelt und ebenfalls bindend.
Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist zwar Pflicht, kann aber gerne mal Monate verschlampt werden, ohne Probleme zu erzeugen (außer minimale Mahnbeträge). Die Pflicht ergibt sich entweder aus dem SGB oder BGB, ich bin mir gerad unsicher.
Das mit den Freiberuflerverträgen kann ich nicht beurteilen.
Täuschung und Manipulation ist ein Straftatbestand und sollte angezeigt werden.
Dass das alles leichter gesagt als getan ist, weiß ich. Ich bin leider in einem ähnlichen Unternehmen angestellt...
Wenn die Geschäftsführung dir keine Aufgaben gibt, wirst du eben für die bloße Bereitschaft jederzeit arbeiten zu können bezahlt.
Naja, aber was ist mit den Ruhezeiten? Da gibts dann ja quasi gar keine, wenn man IMMER Bereitschaft hat außerhalb der Arbeitszeit..
Hab dazufolgendes gefunden:
Da der Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit zugeordnet wird, ergeben sich hier entgegen der früheren Rechtslage keine Besonderheiten mehr. Im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit - gleich ob Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst - muss sich eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 bzw. nach § 5 Abs. 2 ArbZG von mindestens 10 Stunden anschließen.
Oder versteh ich da was falsch? Interessiert mich jetzt nämlich auch ^^
Ich muss ehrlich sagen: Ich weiß es nicht. Ich habe zu diesem Thema so extrem viele unterschiedliche Meinungen gelesen. In meinem Lehrgang wurde mir beigebracht, dass die bloße Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist. Das deckt sich auch mit der gängigen Praxis aller Firmen, in denen ich bisher gearbeitet habe. Grund ist wie gesagt, dass man seinen Aufenthaltsort frei bestimmen kann.
Die einzige richtige Reaktion ist die Kündigung. Noch besser wäre gewesen, gar nicht erst einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Wegen der Nichtanmeldung bei der Minijobzentrale kann man den Arbeitgeber beim Zoll melden. Das ist dann nämlich Schwarzarbeit.
so traurig das klingt, das Arbeitsamt und die Argen interessiert sowas 0,0