Rückwirkende Erwerbsminderungsrente - kann auch Arbeitgeber Geld einfordern?
Aktueller Stand:
August 2016 schriftlicher Bescheid über Teil-Erwerbsminderungsrente befristet erhalten - rückwirkend auf Februar 2012. Habe seit 2012 nur noch unter 5 Stunden gearbeitet (arbeiten können), war sehr häufig krank geschrieben (auch über Monate/Jahr hinweg)...
Zuletzt seit September 2015 durchgehend krankgeschrieben, März 2017 von der Krankenkasse ausgesteuert (Krankengeldbezug beendet), dann übergangsweise Geld von der Arbeitsagentur erhalten.
März 2017 habe ich dann Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente (statt "nur" Teil-Erwerbsminderungsrente) gestellt. Im Oktober 2017 schriftlicher Bescheid über volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten - rückwirkend zum März 2017
Krankenkasse und Arbeitsagentur haben bereits mit Rentenkasse abgerechnet und ihr Geld bekommen (was ja okay ist).
Heute bekomme ich ein Schreiben, u.a. mit folgendem Wortlaut:
"...der Tarifvertrag besagt, dass bei einer rückwirkend gewährten Rente die geleisteten Zahlungen des Arbeitgebers (Gehalt und Krankenbezüge) bis zum Beginn des rückwirkenden Rentendatums vom Mitarbeiter zurückzufordern sind. In Ihrem Fall wären das ... € ..."
Kennt sich jemand damit aus? Oder hat auch schon jemand dem Arbeitgeber in so einem Fall Geld zurück zahlen müssen? Finde im Internet einfach nichts Vergleichbares.
Im Voraus schon mal Danke für eine Antwort!
3 Antworten
Hallo Rentnerin66,
Sie schreiben unter anderem:
Rückwirkende Erwerbsminderungsrente - kann auch Arbeitgeber Geld einfordern?
August 2016 schriftlicher Bescheid über Teil-Erwerbsminderungsrente befristet erhalten - rückwirkend auf Februar 2012. Habe seit 2012 nur noch unter 5 Stunden gearbeitet (arbeiten können), war sehr häufig krank geschrieben (auch über Monate/Jahr hinweg)...
Heute bekomme ich ein Schreiben, u.a. mit folgendem Wortlaut:
"...der Tarifvertrag besagt, dass bei einer rückwirkend gewährten Rente die geleisteten Zahlungen des Arbeitgebers (Gehalt und Krankenbezüge) bis zum Beginn des rückwirkenden Rentendatums vom Mitarbeiter zurückzufordern sind. In Ihrem Fall wären das ... € ..."
Antwort:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-/Berufsrechtsschutz vorhanden ist, dann sollten Sie sich gründlich über Ihre Rechte beraten lassen!
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, wo die DRV den Beginn der Erwerbsminderung teilweise sehr weit in die Vergangenheit zurückdatiert, das spart natürlich im Verbund mit den anderen Sozialversicherungsträgern enorme Kosten für die Sozialversicherung!
Schließlich ist es ja so, daß das Krankengeld höher ist wie das ALG 1 und das ALG 1 ist höher als die Erwerbsminderungsrente!
Insofern ist es im Interesse der Solidargemeinschaft, wenn die Sozialversicherungsträger hier konsequent vorgehen!
Wenn die Rückzahlungspflicht von Gehalt+++++ in Ihrem Tarifvertrag/Arbeitsvertrag verankert ist, dann wird daran ggf kaum ein Weg vorbei führen!
Dann wird es im Grunde genommen nur noch darum gehen, daß die Höhe der Rückzahlungsforderung genau stimmt!
Im Zweifelsfall sollten Sie ggf. einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen, damit Sie Ihre Rechte wahren!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Nach meiner Rechtsaufassung müsste man hier eine zeitgerechte Abgrenzung der Zahlung des Unternehmens zu der erbrachten Arbeitsleistung bzw. zur vorgenommenen Lohnfortzahlung in Bezug auf die entsprechenden Rentenansprüche vornehmen.
Daher würde ich das Unternehmen zunächst schriftlich (nachweislich durch Einwurf-Einschreiben) auffordern, die angeforderte Summe zu spezifizieren, sodass die vorgenannten Kriterien ersichtlich sind.
Wenn diese Aufstellung vorliegt, würde ich diese prüfen, und
° bei Richtigkeit die Summe bezahlen, oder
° bei Zweifel (in Abhängigkeit der Forderungshöhe) den Fall an einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht abgeben.
Dein Arbeitgeber hat ja gar nichts gezahlt seit März 17. was will er denn zurückgezahlt bekommen?