Rechnug der BG Bau über Arbeitsmedizinischem Sicherheitstechnischen Dienst "ASD" bekommen
Hallo
Ich betreiben einen kleinen Betrieb mit einer Hilfe auf 450 euro Basis. Heute bekam ich Post von der BG Bau mit der Jahresrechnung. Soweit so gut, die Hilfe ist ja ordentlich angemeldet. Dieses mal war jedoch eine weitere Rechnung dabei. Und zwar eine Rechnung über den Beitrag für den Arbeitsmedizinischen Sicherheitstechnischen Dienst ASD der BG Bau in höhe von 82,39€ Wozu wollen die denn noch diesen Betrag ? Der Betrag zur BG wird ja von den geleisteten Arbeitsstunden berechnet und daraus ergibt sich der Jahresbetrag. Dieser Posten ist komplett neu. Muss ich den Betrag zur ASD auch noch zahlen oder haben die sich vertan ? Vom ASD habe ich keine Leistung in Anspruch genommen und ich weiß auch nicht wofür das gut sein soll.
2 Antworten
Hoi.
Und du hast dort wirklich keinerlei Betreuung in Anspruch genommen?
"Hinweis: Ab diesem Jahr erhalten Sie erstmals einen gesonderten Beitragsbescheid für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD der BG BAU)."
"Der Unternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten kann sich selbst in Fragen des Arbeitsschutzes schulen und sensibilisieren lassen und bedarfsorientiert die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nutzen. Dies ist dann die sogenannte Alternative Betreuung. In Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die sich in der Regelbetreuung befinden, besteht diese aus einer Grundbetreuung und aus der anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung ist im Abstand von zwei Jahren zu wiederholen. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest."
Wenn das so ist - Widerspruch gegen diesen Extra-Bescheid einlegen.
Ciao Loki
Die arbeitsmedizinische Betreuung der Versicherten (der Beschäftigten eines Betriebes9 ist eine Unternehmerpflicht laut Gesetz. Die BG Bau bietet seinen Mitgliedern diese Leisttung an. Ob es eine Pflichtleistung ist und Du diese in jedem Fall annehmen musst kannst Du vielleicht in der Satzung nachlesen. Ansonsten hilft nur, direkt bei der Bau-BG nachfragen. Meiner Meinung nach dürfte es aso eine "Zwangsbetreuung" nicht geben.