Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?
Erst mal die Fakten zu mir:
- seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
- mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
- seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
- zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!
Rund um den Job:
Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.
Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.
Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.
Das Jobcenter:
Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.
Hab mich hingesetzt und gefunden:
- § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
- § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
- § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)
Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)
Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.
Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...
Meine Frage:
Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde
8 Antworten
Das Jobcenter kann Dir ein Praktikum nicht verbieten. Du musst es im Prinzip nichtmal dort anmelden und schon gar nicht genehmigen lassen. Solange Du ansonsten Deinen Mitwirkungspflichten (z.B. aus der Eingliederungsvereinbarung) nachkommst, kannst Du machen, was Du willst.
Die Anmeldung beim Jobcenter ist nur eine zusätzliche Sicherheit, falls der Zoll wegen Schwarzarbeit kontrolliert - in dem Fall kannst Du denen sagen, sie mögen sich doch bitte auch beim Jobcenter erkundigen. Aber Du kannst auch mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die Probearbeit machen, damit solltest Du gegenüber dem Zoll sauber sein. Die kannst Du dann vielleicht dem Jobcenter zuschicken - bis die reagieren, ist alles vorbei.
Btw: Warum sagst Du dem Jobcenter nicht, dass der Arbeitgeber jetzt sogar erwägt, Dich in Teilzeit einzustellen? Wenn es dann am Ende doch nur ein Minijob wird, ist es dann halt so...
Also ich ( Arbeitsvermittlerin) versuche mal ein wenig Licht hinein zu bringen.
Selbstverständlich kannst Du probearbeiten, so lange das im Rahmen ist, und die 4 Stunden sind das durchaus :-) Dein Arbeitsvermittler macht hierfür einen Vermerk, wann und wo Du das machst und gut.
Was nicht geht, weil -und das wurde Dir wohl zu verstehen gegeben- nicht sozialversicherungspflichtig, ist eine MAG (Maßnahme zur Erprobung beim Arbeitgeber, im "Volksmund" Probearbeit). Diese sind in der Tat nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten bis zu 4 Wochen möglich und Du hast während dieser Zeit sogar einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch das Jobcenter. Aber das war ja gar nicht Dein Anliegen.
Ich denke, Ihr habt da ein wenig aneinander vorbeigeredet. Mit etwas Erfahrung hätte Deine Vermittlerin das aber erkennen können :-)
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben. Einen Anwalt oder der Gang zum Geschäftsführer tut jedenfalls nicht not :-)Ich drücke Dir die Daumen!
PS: Du weißt schon, dass Du mit einem 400,- € - Job weiter Deinen Vermittler an der Backe hast :-) ?
Jetzt hast Du nochmal ordentlich Dampf bei mir abgelassen.Warum? ICH bin nicht "das Jobcenter" und habe nur versucht zu helfen.
Deine Art der Reaktion und der Umstand, dass Du nicht einmal in der Lage scheinst, Dich zu bedanken, gibt zu denken.
Sorry, Sommerkatze, das galt nicht dir.
"Unser" JC hat mir jetzt durch solche "Aktionen" schon mehrfach Chancen kaputt gemacht. Denn den selben unqualifizierten verbalen Müll lassen die telefonisch auch gegenüber den Firmen ab und die Personaler stellen dann doch lieber wen ein, bei dem eben das JC nicht mit dran hängt.
Bin immer noch mächtig sauer... denn jetzt ist folgendes:
Habe heute mit Druckdatum von gestern eine Einladung zum "Gespräch über die Bewerbungssituation" mit der Post bekommen, hab gleich angerufen, was das soll (hatte das letzte gespräch vor 3 Wochen!).
Das JC will mich, weil ja der alte Minijob ausläuft, in eine Bewerbungsmassnahme stecken. Und die soll Vorrang haben vor einem Minijob... Ich habe gesagt, dass ich mir das nicht noch einmal bieten lasse (das wäre in 5 Jahren das vierte Mal!), zumal ich erst im Januar solch eine Bewerbungsmassnahme besucht habe. Und ich bin da nicht die einzige bei uns, die wegen solch einer Massnahme einen Minijob kündigen "muss".
Das wäre dann die (nachgewiesenermaßen) 7. derartige Massnahme in 5 Jahren!
Habe jetzt einen Termin beim Anwalt und werde das durchkämpfen! Es kann doch nicht sein, dassich mich abstrampele, um wenigstens etwas Geld zu verdienen und dann funkt mir das JC dermassen gezielt (!) dazwischen. Das ist Schikane und hat mit "Aktivierung" nichts mehr zu tun.
Sorry, aber die Aussage Deines Sachbearbeiters ist doch kompletter Blödsinn, auch wenn es für Dich nur ein 400€-Job erstmal wird, sparst Du dem Steuerzahlen ja eine Menge Geld, weil nur noch Deine Miete gezahlt werden muss.
Lass Dir von Deinem zukünftigen Arbeitgeber ein Schreiben geben, dass er Dich 4 Stunden am ... probearbeiten lässt. Unterschrift. Und dann machst Deine Probearbeitzeit ableisten. Wenn dann einen Arbeitsvertrag bekommst, bringst den zum JobCenter und dann sollen die in die Spur kommen und Deinen Bedarf zur Sicherung bla bla neu berechnen.
Kann ja wohl nicht wahr sein, da will jemand arbeiten und die lassen einen nicht. Also viel Glück und notfalls Beschwerde an den Chef vom JobCenter direkt schicken.
Der Chef war heute nicht anwesend.
Ich habe einen interessierten zeitungsmenschen im Bekanntenkreis, der wollte von mir wissen, nach welcher Rechtsgrundlage der Jobcentermitarbeiter vorgeht. Und genau das interessiert mich auch.
Die gibt es nicht, es sei denn, Du hättest an dem Tag eine Maßnahme vom Amt, was ja nicht ist. Reich das mit dem Probearbeiten nochmal schriftlich beim JobCenter ein, notfalls per Einschreiben und dann mach die 4 Stunden (toi, toi, toi) und wenn Du den Job hast, dann knall der Tante den Arbeitsvertrag auf den Tisch.
Geh ganz flott zu einem Fachanwalt für Sozialrecht (du kriegst PKH, keine Sorge), der regelt das schnell für dich. Ich denke, du bist im Recht.
Hab von nem ähnlichen Fall in der Nachbarschaft gehört, wo einer 43-jährigen Frau ohne Ausbildung eine Teilzeit-Lagertätigkeit untersagt wurde, weil sie stattdessen ein Bewerbungstraining (!) mitmachen sollte. Ohne Anwalt wär sie da wohl nicht rausgekommen.
Ich kriege nur VOR der probearbeit keinen Termin mehr!Hab schon alles versucht... elendes Kuhdorf hier.
Mach Deine Probearbeit und lass die Tante auf dem Amt sabbeln.
Du machst einen Fehler. Du hackst auf Deinem G.d.B von 40 herum, das ist doch gar nichts ! Damit bekommt Du höchstens einen Seuerfreibetrag, sonst nix. So wie Du Dich verhältst, muss das Amt bei jedem Antrag den neuen Weg gehen und kommt immr zu dem Ergebnis, dass das nix bringt. Mein Lebenspartner hat G.d.B von 80 und ich einen G.d.B. von 100. Bringt uns auch nichts. Am besten wäre, Du würdest Deine Schwerbehinderteneigenschaft verschweigen, denn unter G.d.B. von 50 darfst Du das, es sei denn Du würdest ausdrücklich danach gefragt
Ähm...Frage gelesen?
Darf das Jobcenter mir die probearbeit verbieten? Und wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage?
Die GdB hat damit rein gar nichts zu tun.
Ich weiss was eine MAG ist. Und der SB sagte wörtlich: Eine Probearbeit erlaube ich ihnen nicht, das Gesetz untersagt das bei 400€-Jobs.
WEIL er trotz mehrfacher Nachfrage aber nicht spezifizierte, auf welches Gestz er sich nun bezieht, bin ich so sauer.
Unser JC leistet sich solche Klopfer laufend... bei einem meiner letzten Jobs hat das JC sich NACH Vertragsabschluss noch eingemischt und ich "dürfte" dann die erste Woche für lau arbeiten als "Arbeitserprobung"... dem damaligen AG wurde das so verklickert, dass ich ja weiterhin Leistungen beziehen würde.
Auch wurden dem AG Förderungen zugesagt, die dann aber doch nicht bewilligt wurden... so war ich den Job schneller los als dass ich ihn hatte!Warum? Wegen der unqualifizierten Einmischung durch das JC.
Ich kenne meine Pflichten und komme ihnen nach, denn ich will aus der Fuchtel des JC raus. Aber was sich eben das JC so rausnimmt ist unter aller Sau!