Rechnung womöglich auf alten Firmennamen ausgestellt und Firma zahlt nicht - was tun?
Folgende Situation:
Eine Rechnung über erbrachte Leistungen wurde auf den alten Firmennamen des Rechungsempfängers ausgestellt. Dieser zahlt nicht und hat auch nicht um Neuausstellung der Rechnung mit neuem Firmennamen gebeten.
Kann es Probleme im Mahnverfahrungen/beim Einklagen des Rechnungsbetrages geben weil der Firmenname auf der Rechnung zum Ausstellungszeitpunkt nicht mehr aktuell war?
MfG
4 Antworten
Nein, denn der Ort, an dem der Geldschuldner seine Leistung zu erbringen hat (bezahlen), ist der Firmensitz/Ort, den der Geldeschuldner zum Zeitpunkt der Entstehung des Vertrages hatte.
Du hast Dich nicht darum zu kümmern, dass er Dir die neue Adresse gibt, das muss er machen.
Und auch wenn Du keine Rechnung ausgestellt hättest, wärest Du dennoch forderungsbefugt.
Sicherheitshalber könntest Du aber an die neue Adresse eine Rechnung mit Zahlungsziel schreiben, um ihn definitiv in Verzug zu setzen.
Welche Unternehmensform hatte die alte Firma?
Ich glaube immer noch Einzelunternehmen.
Nun, Wenn dieser einzelunternehmer derselbe ist wie in der alten firma hast du problemlos anspruch auf dein geld. Einzelunternehmer haften nämlich auch mit ihrem privatvermögen, sie sind vollhafter bei schulden, da ist es egal wie die firma nun heißt:) also hol dir dein geld
Rechnungsadressat ist immer der, von dem du einen Auftrag bekommen hast.Wenn sich der Firmenname geändert hat, der Firmensitz gleich geblieben ist, es sich um ein Einzelunternhmen handelt, der Inhaber jedoch derselbe, würde ich klagen.Stellst du eine neue Rechnung aus, mit dem neuen Firmennamen, so ist diese Firma nicht Auftraggeber für deine erbrachten Leistungen. Da können Mahnungen und Klagen ins Leere gehen. Der Einzelunternehmer haftet persönlich und gegen diesen würde ich klagen. Ihm das auch mitteilen, wenn er nicht zahlt.Um keinen Formfehler bei der Durchsetzung deiner Forderung zu machen, würde ich einen Anwalt konsultieren. Mal ein Beispiel. Ein Einzelunternehmen vergibt Aufträge die dann auch erledigt werden und daraus entsteht eine Zahlungsverpflichtung. Würden dann diese Einzelunternehmen ihre Firmennamen ändern, wären sie frei von der Zahlungsverpflichtung. Das kann es nicht geben. Das Einzelunternehmen wird von einem Inhaber vertreten und der muss zahlen.
Probleme kann es eigentlich nur dann geben, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens geändert hat (z.B. vorher Einzelunternehmen, jetzt UG oder GmbH). In diesem Fall kann man die Forderung nur vom ursprünglichen Unternehmen einklagen.
Ich zahle auch keine Rechnungen, die falsche Angaben enthalten und für die ich daher keine Vorsteuer absetzen kann. Da ist das Finanzamt ganz penibel.
Der ganz einfache Lösungsweg ist: Die Rechnung stornieren in der eigenen Buchführung und eine neue stellen mit der richtigen Angabe der Kundenfirma.
Wenn du nicht sicher bist .. ist der Auftrag denn nur mündlich erteilt ? Macht schon einen Unterschied ob ich als Privatperson einen Auftrag erteile, oder für meine Firma (also GmbH Geschäftsführer oder Angestellter mit entsprechender Vollmacht). Und im Auftrag muss man auch die Daten angeben, wie sie nachher auf der Rechnung erscheinen sollen.
Die Adresse ändert sich ja nicht, nur der Firmenname. Und ich weiß nicht, ab wann der neue Firmenname aktiv ist.