Beerdigungskosten absetzen / Rechnungsempfänger die Schwester?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage was die Beerdigungskosten betrifft. Mein Vater ist letztes Jahr im Januar verstorben. Jetzt bin ich dabei meine Steuererklärung zu machen und die Beerdigungskosten anzugeben. Ich habe die Beerdigungskosten bezahlt aber meine Schwester hatte den Auftrag erteilt. Jetzt fällt uns auf, dass die Rechnung auf meine Schwester (Wohnort und nachname gleich) ausgestellt wurde. Die Rechnung kann das Bestattungsunternehmen auch nicht mehr auf meinem Namen umstellen meinten die. Habe ich keine Chance mehr das abzusetzen?
Welche Möglichkeiten habe ich sonst? Meine Schwester gab mir die Rechnung, das Sie keine Steuererklärung machen wird. Weil ich ja auch die Beerdigung bezahlt habe.
4 Antworten
Beerdigungskosten können außergewöhnliche Belastungen i.S. des Einkommensteuergesetztes darstellen. Entscheidend ist, dass derjenige, der die außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen möchte, wirtschaftlich damit belastet ist.
Das bist du ja aufgrund der Zahlung. Du kannst ja einen Beleg über die Zahlung und ggf. eine kleine Notiz (vielleicht auch mit von deiner Schwester unterzeichnet) der Einkommensteuererklärung mit beifügen.
Eine außergewöhnliche Belastung liegt allerdings nur vor, wenn die Beerdigungskosten das Erbe übersteigen. Zudem wird die außergewöhnliche Belastung um eine zumutbare Belastung gekürzt; soll heißen das wirkt sich sehr oft steuerlich überhaupt nicht aus.
Wenn kein Erbe angetreten wurde, handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung.
Eine steuerliche Auswirkung hat diese allerdings dennoch nur nach Überschreiten der (vom Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl anhänigen) zumutbaren Belastung.
das ist kein Problem, wenn du dem Finanzamt die Situation schriftlich
schilderst UND Kopien der Kontoauszüge beilegst, aus denen hervorgeht
dass es von DEINEM Konto überwiesen wurde !
Wir haben es leider Bar bezahlen müssen, da wir mein Papa über einen bestimmten Dienstleister bzw. Bestattungsinstitut der darauf spezialisiert ist die Leiche ins Ausland zu überführen. Das muss innerhalb von 2 Tagen halt passieren. Aber wir haben Nachweise,dass es bezahlt ist von dem Unternehmen, die hier in Deutschland Köln ansässig ist.
Grundsätzlich müsste es ausreichen, wenn Dir Deine Schwester die Rechnung weiterleitet, im Bedarfsfall mit einem kurzen Anschreiben aus dem hervorgeht, dass Du die Kosten übernimmst.
http://www.recht-finanzen.de/faq/5202-wann-kann-man-eine-beerdigung-steuerlich-absetzen
Hi,
das kommt darauf an, wieviel Kosten angefallen sind: https://www.bestattungen.de/wissenswertes/nachrichten/340-beerdigungskosten-von-der-steuer-absetzen.html
es waren ca. 2500 euro
Erbe wurde von allen abgelehnt.
Wir haben die Erbe alle abgelehnt. MUSSTEN aber ja die Beerdigung als Kinder vornehmen. Ändert sich da was?