Hausverwalter reagiert nicht

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Mit Meinung kann ich nicht dienen, aber mit Wissen.

  1. Der Verwalter hat Beschlüsse unverzüglich umzusetzen.
  2. Der Verwalter schuldet keinen Wohnungseigentümer außerhalb der Versammlung Rechenschaft.
  3. Wenn die Wohnungseigentümerversammlung den Verwalter entlastet, ist das Thema gegessen.
  4. An von Wohnungseigentümern gesetzte Fristen, braucht sich der Verwalter nicht halten. Es genügt, dass er die Rauchwarnmelder rechtzeitig bestellt hat. Wenn du weißt das sie bestellt wurden und dennoch welche kaufst und selbst installiert, kannst du das zwar tun, hast aber dennoch die Kosten der bestellten Rauchwarnmelder mitzutragen.
  5. Die Untätigkeit eines Verwalter muss kein Wohnungseigentümer akzeptieren. Mit der Entlastung habt ihr aber dokumentiert, dass ihr das akzeptiert.
  6. Die Rechnungsprüfung ist Sache des Verwaltungsbeirats, oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, Sache der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Letztere müsste jemanden wählen, der diese Funktion durchführt.
  7. Da jeder Wohnungseigentümer Einsicht in die Unterlagen der WEG hat, kann auch jeder Wohnungseigentümer eine Belegprüfung durchführen. Insbesondere dann, wenn kein gewählter Miteigentümer dafür vorgesehen ist (also weder Verwaltungsbeirat, noch Rechnungsprüfer gewählt wurden), dann ist der Verwalter verpflichtet die Unterlagen mit in die Versammlung zu nehmen und diese rechtzeitig vor der Versammlung auszulegen, so dass jeder Wohnungseigentümer diese einsehen kann.
  8. Ja natürlich kannst du sowohl die Verwaltung, als auch deine Miteigentümer zur ordnungsgemäßen Verwaltung zwingen, indem du Beschlüsse, insbesondere Entlastungsbeschlüsse anfechtest oder ggf. auch die sofortige Abberufung beantragst und bei einem entsprechenden abgelehnten Beschluss diesen sog. Nichtbeschluss anfechtest.
fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 11.02.2015, 01:41

Danke sehr, den Punkt 5 haben wir gemacht und Ihn nicht entlastet,das hat es seit 20 Jahren nicht gegeben.Die anderen strecken Brav den Finger in die Höhe.

Punkt 8 ist interessant für mich.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 11.02.2015, 12:51
@fehlkauf2008

Nur bei Punkt 8 muß ich sagen, es ist meistens 2 zu 6 . 2 Eigentümer Die selber hier wohnen ,haben ein anderes Denken wie die Kapitalanleger. Die schützen den Hv und denen ist Arbeit ein Fremdwort. Gerne möchte ich aber auch als Einzelkämpfer weitermachen. Die anderen Entlasten Ihn immer. Ob wohl niemand in irgendwelche Unterlagen geguckt hat. Teil weise ist man nur der Trottel. Ich weis nun das der noch HV im Juni 15 im Ruhestand geht. Mal sehen worauf man da achten muß. Ob der neue oder die neue für den alten Kram haftet.

Dann lass mal den Punkt Beiratswahl auf die Einladung setzen und übernehme den Job und prüfe die Belege. Aber das der Verwalter alle 5 Jahre neu gewählt werden muss dass macht ihr schon oder??? Du kannst die Abrechnung anfechten, aber wenn sie irgendwie richtig ist ist das schon doof. Aber ist sie denn richtig?? WEnn ich an die richtige Darstellung der Instandhaltungsrücklage denke und seinen Fleiss könnt ich mir schon denken, dass das nicht stimmt. Weisst du denn wie hoch die ist?? Bei vielen Objekten, die wir übernehmen ist der Punkt unklar. Wenn der Verwalter Beschlüsse so schleppend durchführt wäre das schon ein Ding um ihm wegen - nicht ordnungsgemäßer Verwaltung - fristlos abzusägen. Das würde aber wieder das Gericht entscheiden. Habt ihr Wasserzähler??? Dann guck mal ob die noch in der Eichfrist sind. Habt ihr eine zentrale Warmwasserversorgung??? Gibt es hier einen eigenen Wärmemengenzähler, wurde dieses Jahr die Legionellenprüfung durchgeführt. Das wären so Punkte um ihn ins Bein zu beißen.

Immofachwirt  10.02.2015, 22:56

@Tabaluga1961

Ich widerspreche dir äußerst ungern und selten, aber....

Wenn ich an die richtige Darstellung der Instandhaltungsrücklage denke und seinen Fleiss könnt ich mir schon denken, dass das nicht stimmt.

...obwohl dies nach wie vor einer der häufigsten Fehlerquellen ist, gehört die Darstellung der Instandhaltungsrücklage nicht zur Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, sondern ist ein Anhang, auf welchen der Wohnungseigentümer nur einen Nachbesserungsanspruch hat, wenn diese falsch dargestellt wurde. Einen Anfechtungsgrund stellt die falsche Darstellung allerdings nicht dar.

Natürlich könnte er auch mal spontan gucken, ob die Beschlusssammlung geführt wird. Auch das ist häufig gar nicht der Fall.

Tabaluga1961  10.02.2015, 23:00
@Immofachwirt

so spät noch im Netz - ab in die Heia - ich geh auch jetz. muss morgen wieder Abrechnungen machen.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 11.02.2015, 10:52
@Immofachwirt

Sollte er sich bedient haben, wird er von mir angezeigt, mir ist vor 2 Jahre eine Sache aufgefallen und vor 4 Jahren, da er aggressiv und laut werden kann hab ich als einzelne dumme Person wenig Chancen. Nun hab ich erfahren das er bald in Rente geht.----sehr bald und der Nachfolger sollte trotz der fleißigen und saudummen Entlastungen der anderen uneinsichtigen Kapitalanleger die Unterlagen ansehen bei der Übergabe. Ob man dann was machen kann ist fraglich. Mal sehen aber unser Geld -eine 6 stelligen Summe an Rücklagen werde ich mir mal unter die Lupe nehmen.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 17:04

Es war schon das Baurechtsamt hier im Haus,er wollte mir was anhängen und ich habe den Spieß umgedreht :-)

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 17:03

Danke, auch das mit den Wasserzähler ist ja interessant. Ich wusste nicht das ein HV dafür verantwortlich ist,kommen die nicht automatisch ? Die anderen Eigentümer sind der reinste Schlafwagen.Er ist Ihr Gott. Keiner macht seit Jahrzehnten eine Kassen/Belegprüfung. Es wollen von 8 Parteien nur 2 Eine Belegprüfung dem Rest juckt das nicht. Letztes Jahr hat er von uns was abgebucht für ein 3 Familienhaus das Geld wurde nach 5 Monaten zurückgebucht. Warmwasser hat jeder im Haus über seinen eigenen Boiler.

wurde auf der Eigentümerversammlung 2013 denn ein Termin gesetzt, bis wann die Rauchmelder zu installieren sind? Vielleicht reizt Deine HV ja auch die Frist Deines Bundeslandes aus, bis wann die Rauchmelder gesetzlich vorhanden sein müssen?!

Trotzdem geht es mal gar nicht, dass eine HV auf Anfragen nicht reagiert, immerhin sind das Dienstleister, die von den Eigentümern bezahlt werden!! ... kenne so etwas aber leider auch! :-(

An Deiner Stelle würde ich mal abseits der Versammlung mit den anderen Eigentümern sprechen bzw. sie versuchen zu überzeugen, dass das wohl keine gute HV ist und mal ein Wechsel angebracht wäre. So etwas bedarf oft ein wenig Geduld ... aber man sollte da schon am Ball bleiben!

Habt Ihr denn auch keinen Beirat? Die sind doch verpflichtet ne Buchprüfung vorzunehmen?

Mit eigenen Rauchmeldern würde ich dennoch erst einmal warten bzw. dies auf der nächsten Versammlung klären ... denn am Ende könntest Du sonst wirklich der Dumme sein und 2x zahlen.

Immofachwirt  10.02.2015, 22:50
wurde auf der Eigentümerversammlung 2013 denn ein Termin gesetzt, bis wann die Rauchmelder zu installieren sind?

Die Verwaltung hat hier keinen Ermessensspielraum, sondern die Beschüsse der WE-Versammlung unverzüglich umzusetzen.

Trotzdem geht es mal gar nicht, dass eine HV auf Anfragen nicht reagiert, immerhin sind das Dienstleister, die von den Eigentümern bezahlt werden!!

Doch, das geht rechtlich ganz wunderbar, weil die Verwaltung nur der Wohnungseigentümerversammlung gegenüber rechenschaftsplfichtig ist. Das macht auch Sinn, weil eine Verwaltung keine Wasserstandsmeldungen an alle Wohnungseigentümer geben kann. Womit du recht hast ist, dass es nicht gerade kundenfreundlich ist, Anfragen zu ignorieren.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 09:50

Hallo und danke für Deine gute Antwort, nein keinen Beirat und es hat seit gut 20 Jahren niemand von den Kapitalanleger irgendwas geprüft.Ich habe die Wohnung nun seit gut 2 Jahren,und wir haben als erster in der Geschichte hier mal in Unterlagen geguckt.Unser Spezial HV mochte das gar nicht,das wir nicht vorbeikommen hat er kurzerHand das Komplette Jahr uns per Post ( Originalunterlagen ) zugesendet,wir sind schon fündig geworden.Aber nachdem wir dies "gefundene" in der Versammlung vorgetragen haben juckte das die anderen Vermieter auch nicht sonderlich ,Hauptsache die Miete kommt und die Mieter sind zufrieden. Laut Protokoll steht da keine Frist. Er sicher sich halt mit allen ab. Wichtig vielleicht : Die Protokolle sind NIE von einem Eigentümer gegengezeichnet worden.Er selber unterschreibt nur.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 09:51
@fehlkauf2008

RAUCHMELDER sind seit 1.1.15 Pflicht !!! Habe es auch dem Baurechtsamt gemeldet.

WildazWip  09.02.2015, 10:02
@fehlkauf2008

schau doch mal in die Teilungserklärung - da steht doch mit Sicherheit etwas zum Beirat bzw. ob ein solcher vorhanden sein muss und aus wie vielen Personen dieser zu bestehen hat. ... Protokolle selber unterzeichnen... das geht auch gar nicht! Sollte einem eigentlich auch der gesunde Menschenverstand sagen...

Aber ich kenne es leider auch von einer WEG, dass die Leute - der Bequemlichkeit halber - dort lieber die Augen vor diesen Mißständen verschließen. Da hilft es wirklich nur mit Geduld daran zu arbeiten die Leute aufzuklären und auf seine Seite zu ziehen ... Wenn der Verwalter allerdings so sehr entgegen dem arbeitet, was in der Teilungserklärung vorgegeben ist, dann würde ich evtl. auch mal über rechtliche Hilfe nachdenken!

WildazWip  09.02.2015, 10:03
@fehlkauf2008

das ist doch schon mal ein guter Ansatz. Dann bekommt er hoffentlich mal Druck von behördlicher Seite!

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 10:21
@WildazWip

Es wird hier auch schon immer so gehandhabt das er nahezu machen kann was er will.Ich will nicht wissen was er schon "hintenrum so getrieben hat. Er zieht eine Eigentümerin besonders vor,deren Mieterin wird nahezu immer eingesetzt wenn hier im Haus Handwerker kommen oder eine Wartung der Heizungsanlage bevorsteht. Diese Meisterin hat einen besonderen Status. Ab sofort dulde ich das nicht mehr. Sollte noch mal sowas vorkommen das hier Handwerker ein und ausgehen und wir als Eigentümer außen vorgelassen werden, überlege ich den Beitrag von uns zu streichen was die Rechnung anbelangt. Dann können die Übrigen Leutchen Klagen.

WildazWip  09.02.2015, 10:32
@fehlkauf2008

mach Dich sachkundig, was die Teilungserklärung und WEG-Recht betrifft ... auf diese Weise hast Du in den Versammlungen Munition gegen ihn und der ein oder andere Eigentümer wacht dann hoffentlich auch mal irgendwann auf ... das kann leider ein langer Prozess werden, für den viel Geduld erforderlich ist. Vielleicht erklärst Du den anderen Eigentümern auch noch mal die Notwendigkeit eines Beirats und bietest Dich dann selber für den Posten an ... so kannst Du dem HV auch schon viel besser auf die Finger klopfen!

Ich kenne einen Anwalt, der sogar auf WEG-Recht spezialisiert ist und der hat auch einige Jahre gebraucht einen Verwalter dieser Art loszuwerden (der Anwalt ist Eigentümer in dieser WEG) ...eben weil die anderen Eigentümer zu bequem waren. ... das ist echt frustrierend und ärgerlich ... Wohnungseigentum kann einem mitunter wirklich den letzten Nerv rauben! :-(

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 10:35
@fehlkauf2008

Die Baubehörde war hier schon mal wegen einer anderen Sache,da wollte er mir was reinwürgen,habe den Spieß aber umgedreht und er stand dann da als Trottel,auch diese Sache ist bis heute noch nicht 100% fertig. Er mag es auch eine Kapitalanlegerin vorau ziehen,deren Mieterin ist hier im Haus die Chefin sie regelt alles und das alle Mieter vom Haus unter Ihrer Fittiche. Völlig gekloppt.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 12:05
@fehlkauf2008

Und ich glaube kaum das das Baurechtsamt was macht.Irgendwie hat dieser HV einen besonderen Standpunkt.Näheres erspare ich mir.

WildazWip  09.02.2015, 14:05
@fehlkauf2008

Es ist für mich wirklich sehr nachvollziehbar, dass Du Dich über diesen HV so aufregst ... selber haben wir ne Wohnung in einer WEG, da steckt sich der HV Geld in die eigene Tasche, zudem führt er sich auf wie weiß nicht wer und schnauzt sogar die Eigentümer an, wenn sie nicht so machen, wie er will, ... ich hab mit dem Beirat gesprochen, ich hab mit anderen Eigentümern geredet ... aber die sind zu doof und zu bequem, um zu checken, was da läuft!

Da hilft wirklich nur sich sehr gut informieren, sodass man im Fall der Fälle gezielt feuern kann und eben doch versuchen die anderen zu überzeugen .... auch wenn es Jahre dauert!

Wir haben glücklicherweise für unsere Wohnungen ne fähige Sondereigentumsverwaltung und die stärkt mir in dieser Sache auch den Rücken ... das ist schon ganz gut, wenn man sich da kompetente Hilfe sucht, eben evtl. auch rechtliche!

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 21:53
@WildazWip

Habe eben guckt es steht nichts von einem Beirat in der Teilungserklärung.Wir haben mal vorgeschlagen einen Kassenprüfer zu wählen 6 wollten nicht, 2 ja.Soviel dazu.Sind halt eine geniale WEG.Hätte ich das vorher gewusst...o.k. im Notfall gehe ich nicht mehr zu den Versammlungen und es wird von meiner Seite nichts mehr vorgeschlagen.bzw. als TOP gesetzt.Sind eh die meisten nur dafür was deren Mieter wollen.Ich muss abwarten bis einer der alten Leute wegstirbt oder seine Wohnung verkauft.so hart es auch ist......

WildazWip  09.02.2015, 22:02
@fehlkauf2008

wenn man Wohnungseigentum kauft, unbedingt die Teilungserklärung gut lesen, sich über die Verwaltung erkundigen, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 10 Jahre lesen, Rücklagen prüfen, etc. etc. ... das macht leider kaum jemand, kann einem aber verdammt viel Frust und Ärger ersparen. Ich hab da in den letzten Jahren auch ne Menge - teils aus Fehlern - lernen müssen! ;-)

Nicht mehr zu den Versammlungen zu gehen, ist übrigens keine gute Idee ... ich weiß, dass man da viel Nerven lassen kann, aber man sollte den Dummen und den Dreisten auch nicht allein das Feld überlassen, auch wenn man im Moment meinst, dass es nichts bringt!

Tabaluga1961  10.02.2015, 16:59
@WildazWip

die Beiratspflicht steht im Gesetz....

Auf kräftigen Nachfragen haben wir von der Abrechnungs firma erfahren das die Dinger erst vor 4 Wochen bestellt wurden.

Es ist tatsächlich so das die Firmen die solche Rauchmelder einbauen Schwierigkeiten haben welche geliefert zu bekommen. Deine Hausverwaltung ist vermutlich nicht die einzige die den Einbau bisher verschlafen hat. Dazu kommt noch das es m.W. nicht nur in einem Bundesland den Termin zum Jahresanfang gegeben hat.

Den Bauaufsichtsbehörden ist das Problem bekannt. Wenn der Verwalter dort eine Bestellung vorlegt und die beauftragte Firma aussagt das keine erhältlich sind, was will die Bauaufsicht da machen?

Die Situation ist unschön aber derzeit leider nicht zu ändern. Das eure Hausverwaltung ihr Handwerk offensichtlich nicht beherrscht steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ihr einen Vertrag mit der Fachfirma habt und trotzdem eigene Melder, bitte keine Baumarkt Billig-Geräte, einbauen wollt kann es sein das ihr am Ende doppelt bezahlt, kommt auf den Vertrag an.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 16:18

Hallo und ja wir machen eigene an die Decke mit wartungsvertrag u.s.w leider reagiert unser Hv nicht mehr auf meine Mails. Die anderen Kapitalanleger juckt das nicht.Denen Mietern im Haus fehlt der Durchblick,die haben andere Aussagen und glauben eher anderen Leuten als uns. Es ist halt ein doofes Gefühl das wir zahlen und die warten vielleicht auf einen Fehler.

Hi, ein Hausverwalter ist ja nicht auch Eigentümer, oder? Du solltest herausfinden, wer er ist und ihn anschreiben und ihm davon berichten. Vielleicht hilft es.

fehlkauf2008 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 09:36

Wie in meiner Frage beschrieben dies habe ich,er reagiert nicht.

GottderGoetter  09.02.2015, 09:29

bist du 15?

BarbaraAndree  09.02.2015, 09:32
@GottderGoetter

NEIN, ich habe nur den Kommentar an den Falschen gesandt, so einfach ist das!