Wer zahlt die Rechnung für nachträgliche Montage der Heizkostenverteiler?
Hallo,
es geht um eine WEG, ich bin als neuer Eigentümer in eine Wohnung eingezogen, in der der vorherige Bewohner den Zutritt zum Austauschen der Heizkostenverteiler verweigert hat. Nach dem Einzug habe ich mich mit der Firma in Verbindung gesetzt, bei der unsere Hausverwaltung die Verteiler mietet und hab mitgeteilt, dass in der Wohnung noch alte Verteiler montiert sind. Die Verteiler wurden von der Firma ausgetauscht, danach habe ich eine Rechnung gekriegt mit folgender Begründung: "Nachträgliche Montage der Heizkostenverteiler. Erstmalige Montage der Nutzeinheit möglich, neuer Eigentümer hat Zutritt gewährt". Ist die Firma überhaupt berechtigt dafür Geld von mir zu verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
2 Antworten
Ist üblich, hängt dennoch auch vom Vertrag zwischen der Heizkostenfirma und der WEG ab, was da drin steht.
Wiederholungstermine sind eigentlich immer kostenpflichtig und zwar für den, der es verursacht hat.
Du warst Auftraggeber, also du. Jetzt kannst noch im "Innenverhältnis" versuchen die Kosten vom Alt-Eigentümer wieder rein zu holen. Denn er hat sich verweigert und war Verursacher.
Um wieviel geht es da? Darf nur die Anfahrts- und Arbeitszeit sein, natürlich nicht die Zähler selbst.
Rede mal mit der Hausverwaltung und lasse dir ggf. eine Kopie des Vertrages geben um selbst nachzulesen. Dennoch musst erstmal zahlen.
... aber Du hast sie doch bestellt!
Warum sollten die Miteigentümer Deinen Alleingang bezahlen?
Weil sonst die Heizkostenverteilung nicht richtig funktionieren würde? Wie sollen die Kosten verteilt werden, wenn bei jemand in der Wohnung unbrauchbare Kostenverteiler angebracht sind?
Meiner Meinung nach sollte die Hausverwaltung bzw. der alte Eigentümer die Kosten tragen.
... für die Verteilung der Kosten und Lasten ist aber nun einmal die WEG zuständig und nicht ein einzelner Eigentümer.
Und wie zu verteilen ist bei Ausfall von Erfassungsgeräten ist eine Sache der herrschenden Meinung, und die hat doch schon viele Urteile unters Volk geworfen.
Und wenn deren Wärmemeßdienst nicht in die Bude kommt, bekommen die ja auch entsprechende Hinweise und müssen reagieren. Alles eigentlich ganz einfach, auch hier bei uns.
Omg, schleudermaxe... Viel bla-bla Ihrerseits und nichts, womit man etwas anfangen kann. Ähnlich funktioniert auch unsere Hausverwaltung, die es verpennt hat die Wärmezähler rechtzeitig auszutauschen. Wissen Sie, was sie gesagt haben, warum die Zähler nicht ausgetauscht wurden in der Wohnung? "Der Mieter, der die wohnen vor Ihnen bewohnt hat, war nie zu erreichen und hat gemacht, was er wollte". Also bitte, für was bezahlen wir diese Leute, wie die nichts geregelt bekommen? Auch bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass Sie ihre Rechte gut kennen und die Pflichten der EG und Mieter, haben aber wenig Lust dazu beizutragen, dass es in der WEG alles glatt läuft.
... und Oh mein Gott berechtigt einen ET eigenmächtig und dann auch noch an der WEG vorbei zu handeln und denen dann aber die Kosten aufs Auge zu drücken?
160 EUR