Hausverwaltung stellt Rechnung für eine Reperatur ohne Rücksprache. Dürfen die das?

9 Antworten

das ist doch korrekt so abgelaufen. Oder möchten Sie wirklich von einer Hausverwaltung wegen jeder einzelnen Reparatur belästigt werden? Wenn ja, dann brauchen sie keine Hausverwaltung, dann können Sie die Aufträge gleich selbst auslösen und sich das Geld für die Hausverwaltung sparen. Sie sollten bei der nächsten Eigentümerversammlung diese Fragen zur Disposition stellen. Und bei Notreparaturen, wie es ein undichtes Dach darstellt, muss die Hausverwaltung sowieso unverzüglich handeln. Allerdings sollte es dafür auf dem Hauskonto Gelder für Notfälle geben, so dass nicht jede Rechnung gleich an den Eigentümer geht.

tja - so ist das wenn man ersteigert.

  1. der Verwalter ist verpflichtet in Notsitautionen umgehend tätig zu werden.
  2. der Verwalter ist nicht verpflichtet den Ersteigerungswilligen Info`s zu geben.
  3. so erlangt dem Ersteigerer Überraschungen, dafür is die Wohnung ja auch billig.
  4. wenn die Ursache im Sondereigentum liegt hat die Gemeinschaft nichts damit zu tun.
  5. Reparatur schreibt man mit 2 aund 1 e.
Meinereiner67  26.12.2011, 11:02
  1. das ist richtig, wenn die Notsituation vorlag.
  2. auch richtig, wer blind kauft ist aber blöd.
  3. Dach ist kein Sondereigentum. Wäre das so, dann hätte die HV den Auftrag eigenmächtig vergeben, das ist dann Handeln ohne Auftrag.

Wenn der Voreigentümer einen Schaden durch mangelhafte Arbeiten verursacht hat hafte DER.

Wenn die Hausverwaltung bzw die WEG dem Ausbau der Gauben in Eigenleistung zugestimmt hat haftet die HV bzw die WEG selbst. Andernfalls könnte man ja einfach bei dem ausführenden Unternehmer reklamieren.

Der neue Eigentümer muss nicht für einen Schaden haften, den er nicht verursacht hat.

Tabaluga1961  28.12.2011, 12:15
@Meinereiner67

na ja - warum wurde die Wohnung versteigert? Vermutlich weil der alte ET nix mehr gezahlt hat. Also ist von dem nix mehr zu holen.

Soviel ich weiß zahlt der Ersteigerer ab Ersteigerung. Aber ich geb dir Recht, Dach ist Gemeinschafteiegntum.

Da ist irgendwie der Wurm drin. Rede mal mit der Hausverwaltung.

Audi83 
Beitragsersteller
 25.12.2011, 19:26

Habe ich schon, ich hab auch schon widersprochen. Darauf haben Sie mir eine Mahnung geschickt.

fs112  25.12.2011, 19:56
@Audi83

Vielleicht nahm man dich aufgrund deiner Rechtschreibschwäche nicht ernst genug.

Eine Dachreparatur ist häufig ein Notfall und muss unverzüglich erfolgen. Gerade bei einem Wasserschaden ist ja auch die Schadensminderungspflicht zu achten. Da kann die Hausverwaltung nicht erst eine Eigentümerversammlung einberufen, um das mitzuteilen.

Du bist nun Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit allen rechten und Pflichten, wenn du dir eine Wohnung gekauft hast.

jockl  25.12.2011, 19:48

Ach tatsächlich ? Sowas war mir bisher nicht geläufig.

helmutgerke  25.12.2011, 19:59
@jockl

Seid nett zu einander! ; -))) ... und schließlich ist ja Weihnachten !

Tabaluga1961  26.12.2011, 10:09
@helmutgerke

und das übrige Jahr???? Sollte nicht jeder die Kontenonce beachten?