Hausverwaltung stellt Rechnung für eine Reperatur ohne Rücksprache. Dürfen die das?
Hallo,
Die Situation ist folgende: Ich habe letztens ein Dachgeschoss gekauft, aber nach 2 Tagen kam schon plötzlich eine Rechnung für eine erledigte Reperatur am Dach aufgrund eines Wasserschadens, der behoben werden musste. Dabei hat mich die Hausverwaltung über keine Reperatur informiert. Auch nicht, dass dort ein Schaden ist, den man beheben müsste. Meine Frage ist, ob die das dürfen?
Einfach eine Reperatur für einen Schaden anfordern, der dem Eigentümer nicht mitgeteilt wurde und ohne Absprache mit dem Eigentümer?
Dann auch noch einfach eine Rechnung schicken?
Vielen Dank
9 Antworten
das ist doch korrekt so abgelaufen. Oder möchten Sie wirklich von einer Hausverwaltung wegen jeder einzelnen Reparatur belästigt werden? Wenn ja, dann brauchen sie keine Hausverwaltung, dann können Sie die Aufträge gleich selbst auslösen und sich das Geld für die Hausverwaltung sparen. Sie sollten bei der nächsten Eigentümerversammlung diese Fragen zur Disposition stellen. Und bei Notreparaturen, wie es ein undichtes Dach darstellt, muss die Hausverwaltung sowieso unverzüglich handeln. Allerdings sollte es dafür auf dem Hauskonto Gelder für Notfälle geben, so dass nicht jede Rechnung gleich an den Eigentümer geht.
tja - so ist das wenn man ersteigert.
- der Verwalter ist verpflichtet in Notsitautionen umgehend tätig zu werden.
- der Verwalter ist nicht verpflichtet den Ersteigerungswilligen Info`s zu geben.
- so erlangt dem Ersteigerer Überraschungen, dafür is die Wohnung ja auch billig.
- wenn die Ursache im Sondereigentum liegt hat die Gemeinschaft nichts damit zu tun.
- Reparatur schreibt man mit 2 aund 1 e.
na ja - warum wurde die Wohnung versteigert? Vermutlich weil der alte ET nix mehr gezahlt hat. Also ist von dem nix mehr zu holen.
Soviel ich weiß zahlt der Ersteigerer ab Ersteigerung. Aber ich geb dir Recht, Dach ist Gemeinschafteiegntum.
Da ist irgendwie der Wurm drin. Rede mal mit der Hausverwaltung.
Habe ich schon, ich hab auch schon widersprochen. Darauf haben Sie mir eine Mahnung geschickt.
Vielleicht nahm man dich aufgrund deiner Rechtschreibschwäche nicht ernst genug.
Eine Dachreparatur ist häufig ein Notfall und muss unverzüglich erfolgen. Gerade bei einem Wasserschaden ist ja auch die Schadensminderungspflicht zu achten. Da kann die Hausverwaltung nicht erst eine Eigentümerversammlung einberufen, um das mitzuteilen.
Du bist nun Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit allen rechten und Pflichten, wenn du dir eine Wohnung gekauft hast.
Ach tatsächlich ? Sowas war mir bisher nicht geläufig.
Seid nett zu einander! ; -))) ... und schließlich ist ja Weihnachten !
und das übrige Jahr???? Sollte nicht jeder die Kontenonce beachten?
Wenn der Voreigentümer einen Schaden durch mangelhafte Arbeiten verursacht hat hafte DER.
Wenn die Hausverwaltung bzw die WEG dem Ausbau der Gauben in Eigenleistung zugestimmt hat haftet die HV bzw die WEG selbst. Andernfalls könnte man ja einfach bei dem ausführenden Unternehmer reklamieren.
Der neue Eigentümer muss nicht für einen Schaden haften, den er nicht verursacht hat.