Wer trägt Kosten für Heizungsentlüftung?
Bitte um Einschätzung folgenden Sachverhaltes:
- Wir sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung mit Zentralheizung
- Der Mieter meldet sich bei der Hausverwaltung, dass die Heizung entlüftet werden muss
- Die Hausverwaltung beauftragt Heizungsandwerker, welcher die Heizkörper in der Wohnung überprüft und die Heizkörper entlüftet
- Heizungshandwerker stellt Rechnung an Hausverwaltung
- Hausverwaltung möchte von uns die Kosten erstattet haben
Fragen: - Wer trägt generell die Kosten für die Heizkörperentlüftung bei einer zentralen Heizungsanlage in einer Eigentümergemeinschaft? - Fallen die Entlüftungskosten nicht unter Wartungsarbeiten für die Heizungsanlage und sind somit Angelegenheit der WEG? - Muss ich die Kosten tragen, wenn ich gar nicht der Auftraggeber bin? (Hätte die Entlüftung auch selber gemacht) - Können die Kosten ggf. dem Mieter weiterbelastet werden? Wartungskosten Heizung? bzw. Kleinreperaturklausel?
Danke für Eure Einschätzung
10 Antworten
Normalerweise gehört das zur Wartung der Heizung (falls ein Wartungsvertrag besteht) und wird anteilig von der Eigentümergemeinschaft übernommen. (so ist es zumindest bei uns)
Grundsätzlich muss der Mieter, erforderliche Arbeiten beim Vermieter anmelden. Vertragspartner der Hausverwaltung bist Du und nicht der Mieter.
Hier ist grundsätzlich etwas schief gelaufen - das solltest Du der Hausverwaltung mitteilen. Sie darf keinen Handwerker ohne Überprüfung auf Erforderlichkeit und ohne "Freigabe" durch Dich, Handwerker beauftragen. - Ein Notfall lag hier nicht vor.
Kleinreparaturklausel könnte man evtl. mit in Betracht ziehen.
Der Mieter beauftragt den Handwerker, dann muss er ihn zahlen
Der BGH hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass ein Mieter nicht selbst einen Handwerker beauftragen und dies Kosten hierfür von seinem Vermieter ersetzt verlangen darf (Urteil v. 16.01.08, Az. VIII ZR 222/06).
bei unserer Anlage ist es so deshalb habe ich das in Klammern geschrieben. Bitte lesen.
Ich wohne im Dachgeschoss. Wenn die Heizkörper entlüftet werden müssen, kommt eine Firma, diese füllt auch gleichzeitig Wasser auf. Ich habe noch keine Rechnung bekommen...
Lätte der Mieter nicht erst mal fragen müssen, ob du die Heizung nicht selber entlüften kannst?
Nöö ....
Eine heizkörper köntets du selber machen entlüften aber du müßtest zb auch gleichzeitieg den druck nachfüllen und deshalb kan es auch sein da das man das in jeder wohnung machen müße .Außerdem ist es ja auch nicht üblich das ein mieter eine Entlüftungsschlüßel bekomt.und deshalb kan er es ja auch nicht selber machen .Sowas wird deshalb immer zu zweit gemacht.wen möglich.
Nein