Rechnung - was gilt vor dem Finazamt: Datum oder Geldeingang?
Hallo,
Meine Frage:
Wenn ich jetzt eine Rechnung an Mustermann stelle, Mustermann aber erst nächstes Jahr z.B. im Fabruar zahlt, was gilt dann gegenüber dem Finanzamt: Rechnungsdatum oder Zahlungseingang? Sprich gilt dann der 8.Dez als Ausstellungsdatum oder z.B. der 12.Februar als Zahlungseingang? Zählt das Geld also zu meinen Einkünften im Jahr 2010 oder 2011?
zum tieferen Verständnis: Ich habe einen Kunde der extrem träge ist, was Änderungswünsche und Feedback bei einem Grafikprojekt betrifft. Sprich ich habe ein größeres Projekt Anfang September begonnen und auch zu bald 90% fertiggestellt.
Der Kunde ist an sich nicht böswillig, die werden wohl schon zahlen (da größeres Unternehmen), aber eben erst nach Projektabschluss. Da ich dieses Jahr noch Kleinunternehmer bin wäre es für mich steuertechnisch und wegen Versicherungsabgaben an die KSK von großem Vorteil das ganze noch in dieses Haushaltsjahr zu bekommen.
Vielen Dank für eine Antwort, oder Tipps zum Umgang mit solchen Schlaftabletten ;)
6 Antworten
IST-Versteuerung ist gegenüber dem FA der günstigere Weg. Den die berechnete MwSt. wird erst mit Geldeingang fällig. Bei SOLL-Versteuerung wird die MwSt. sofort mit Rechnungsstellung fällig. Gleiches gilt allerdings auch für Verbindlichkeiten. also kann die in Rechnung gestellte Vorsteuuer auch erst mit Bezahlung der Rechnung in Verrechnung gebracht werden.
IST-Versteuerung ist für kleinere Betriebe sinnvoll, den i.d.R. sind MwSt. in gestellten Rechnungen wesentlich höher als Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen.
Datum der Rechnungsstellung. Alles weitere wird bei der nächsten Steuererklärung berichtigt.
Das trifft aber nur bei SOLL-Versteuerung zu.
Hast du Ist oder Sollbesteuerung? Wenn du beim FA nichts angegben hast gilt Sollbesteuerung.
Bei der Sollversteuerung muss man als vorsteuerberechtigter Unternehmer z.B. die USt. aus Einnahmenrechnungen schon mit Rechnungsstellung an das FA abführen, auch wenn man das Geld noch garnicht hat.
Es gilt das Datum der Rechnungsausstellung und nicht des Zahlungseingangs ;)
"Hast du Ist oder Sollbesteuerung?"
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Was soll die Frage? Lesebrille verlegt? --> "Da ich dieses Jahr noch Kleinunternehmer bin"
Bei der IST-Versteuerung zählt das Datum des Geldeinganges. Wenn du die Rechnung in 2010 gestellt hast, das Geld aber in 2011 erst bekommst, dann betrifft dies das Jahr 2011 und wird erst dann steuerwirksam.
nachweislich , tag der einzahlung des geldes zum empfänger. es heist ja auch, tag der rechnung.