Rechnung - was gilt vor dem Finazamt: Datum oder Geldeingang?

6 Antworten

IST-Versteuerung ist gegenüber dem FA der günstigere Weg. Den die berechnete MwSt. wird erst mit Geldeingang fällig. Bei SOLL-Versteuerung wird die MwSt. sofort mit Rechnungsstellung fällig. Gleiches gilt allerdings auch für Verbindlichkeiten. also kann die in Rechnung gestellte Vorsteuuer auch erst mit Bezahlung der Rechnung in Verrechnung gebracht werden.

IST-Versteuerung ist für kleinere Betriebe sinnvoll, den i.d.R. sind MwSt. in gestellten Rechnungen wesentlich höher als Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen.

Datum der Rechnungsstellung. Alles weitere wird bei der nächsten Steuererklärung berichtigt.

jockl  09.12.2010, 07:59

Das trifft aber nur bei SOLL-Versteuerung zu.

Hast du Ist oder Sollbesteuerung? Wenn du beim FA nichts angegben hast gilt Sollbesteuerung.

Bei der Sollversteuerung muss man als vorsteuerberechtigter Unternehmer z.B. die USt. aus Einnahmenrechnungen schon mit Rechnungsstellung an das FA abführen, auch wenn man das Geld noch garnicht hat.

Es gilt das Datum der Rechnungsausstellung und nicht des Zahlungseingangs ;)

EnnoBecker  09.12.2010, 07:10

"Hast du Ist oder Sollbesteuerung?"
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Was soll die Frage? Lesebrille verlegt? --> "Da ich dieses Jahr noch Kleinunternehmer bin"

Bei der IST-Versteuerung zählt das Datum des Geldeinganges. Wenn du die Rechnung in 2010 gestellt hast, das Geld aber in 2011 erst bekommst, dann betrifft dies das Jahr 2011 und wird erst dann steuerwirksam.

nachweislich , tag der einzahlung des geldes zum empfänger. es heist ja auch, tag der rechnung.