Muss man ein Gewerbe anmelden, um selbstgemalte Bilder zu verkaufen?
Und muss ich Käufern eine Rechnung ausstellen? Ich male Ölbilder und will versuchen diese an den Mann zu bringen. Ich bin noch ganz am Anfang und ziele erstmal an 20 - 50 Euro im Monat zu verdienen.
By the way, ich beziehe im Moment ALG II. Kann aber sein, dass ich demnächst schon eine Vollzeitanstellung finde.
Wie läuft das mit den Bildern? Ich will mich nichr strafbat machen und bin berei, Steuern zu zahlen. Ich habe kein Gewerbe oder der gleichen.
5 Antworten
Natürlich musst du das anmelden. Und selbstverständlich musst du das auch dem Jobcenter mitteilen.
Selbstgemalte Bilder sind als künstlerische Tätigkeit idr nicht gewerblich (sofern nicht zb am Fließband immer das gleiche gemalt wird). Aber auch eine künstlerische Tätigkeit muss dem Finanzamt (nur eben nicht bei der Gemeinde) angezeigt werden. Der Gewinn aus der Tätigkeit wäre als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu versteuern. Umsatzsteuer würde aufgrund der Kleinunternehmer Regelung vermutlich nicht erhoben.
der Gewinn würde mit deinen Einkünften als Arbeitnehmer (drücke dir die Daumen das du was findest) zusammen gerechnet. Solange du Harz 4 bekommst musst du das dort natürlich auch angeben da dies ggf auf deinen Bedarf angerechnet wird
Wenn es künstlerische Bilder sind und keine Auftragsarbeiten, dann ist das Kunst und nicht gewerblich.
Das bedeutet, dass Du zwar kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden musst, aber eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt.
Versteuern ja - Gewerbe eher nein. Sollte man sich aber überlegen, wenn Du zum Beispiel Kopien Deiner Werke verkaufen wolltest.
Sobald du anfängst selbstständig Geld zu verdienen egal wie musst du ein Kleingewerbe anmelden, könntest sonst ziemlich probleme mit dem Finanzamt bekommen und glaub mir das will keiner
Das ist falsch. Erstens gibt es weder steuer- noch gewerberechtlich ein 'Kleingewerbe', zweitens ist eine künstlerische Tätigkeit kein Gewerbe.