Kunde bezahlt Rechnung des Handwerks nicht

5 Antworten

Sie sollten definitiv einen Anwalt mit der Sache beauftragen!

Die Dame ist wahrscheinlich sehr wohl bei bestem Verstand und bester Gesundheit - möchte aber Ihre Arbeit möglichst zum Nulltarif bekommen!

Ein Anwalt hat die Möglichkeit, auf die Dame einzuwirken, wenn möglich noch Beweise zu sichern (Fotos des Bads!) für eine gerichtliche Geltendmachung. Dabei würde ich mich auch nicht mehr auf ein Drittel oder weniger beschränken, sondern die volle vertragliche Summe geltend machen.

Der Vorteil eines Anwalts ist, dass er zeitnah und schnell arbeitet und die notwendigen Schritte einleiten kann - vor allem vor Gericht ist ein Anwalt immens von Vorteil. Auch wenn die Möglichkeit besteht, sich selbst zu vertreten, würde ich niemandem dazu raten. Viel zu leicht werden Tatsachen vergessen oder die falsche Taktik gewählt!

Wenn Sie saubere Arbeit geleistet haben, sollen Sie auch den vereinbarten Lohn bekommen! Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Wenn eine Handwerkerleistung mit einer klaren Leistungsbeschreibung beauftragt und ausgeführt wurde, hat der Auftraggeber auch zahlen. Und zwar ALLES! Nicht die Hälfte, nicht ein Drittel.

Hat der Auftraggeber während der Ausführung der Arbeit Änderungswünsche, berücksichtigt man die natürlich, sofern möglich, muss aber gegebenenfalls nachkalkulieren. Das lässt man sich auch vom Auftraggeber schriftlich bestätigen.

Handwerksarbeiten durchführen zu können genügt eben nicht. Ein Handwerksunternehmen, das am Markt bleiben will, sollte auch kalkulieren und ein Kostencontrolling durchführen können.

Da Ihr nun mal den Fehler begangen habt, nur die Hälfte des vereinbarten Werklohns in Rechnung zu stellen, werdet Ihr zumindest diese Hälfte eben notfalls per Mahn- und Vollstreckungsbescheid einfordern.

Billig titulieren, indem ihr einen Mahnbescheid schickt

Erstmal Mahnbescheid übers Amtsgericht und zwar über die bisher angefallenen Stunden mit Material. Wenn sie Einspruch erhebt geh zum Anwalt. Ich würde mit dieser Kundin nicht mehr diskutieren und auch keine weiteren Arbeiten ausführen.

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, was sonst? Oder einfach Rechtsanwalt mit der Beitreibung beauftragen.

nefelim 
Beitragsersteller
 03.02.2011, 16:32

Das kostet doch Geld oder? Und n Rechtsanwalt können wir uns auch nich leisten. Und funktioniert das wirklich? Sorry ich bin nur die Freundin des Handwerkers und versuche igendwie zu helfen. Ich hab da nich viel Erfahrung und Ahnung von wie sowas funktioniert.

nefelim 
Beitragsersteller
 03.02.2011, 16:33
@nefelim

Muss man nicht erstmal 3 Mahnungen schreiben bevor man sowas maacht?

Wolfpack  03.02.2011, 16:46
@nefelim

Nein, muss man nicht.

Prinzipiell reicht bereits eine Mahnung aus, den Gegenüber in Verzug zu setzen => §286 BGB.

Und ganz prinzipiell kann man auch sofort gerichtliche Klage einreichen, OHNE ein einziges Mal gemahnt zu haben. Allerdings trägt man dann die Kosten des Verfahrens - hat aber unter Umständen schneller einen vollstreckbaren Titel.

Im vorliegenden Fall rate ich nochmals DRINGEND zu einem Anwalt - vor allem, wenn sie eigentlich gar nicht wissen, wie Sie ihren Gegner überhaupt in Verzug setzen können. Sobald die Gegnerin in Verzug ist, hat sie auch die Anwalts-/Gerichtskosten zu tragen (Verzugsschaden).