Zahlungseingänge für bereits ausgebuchte Forderungen
Hallo wie würdet ihr das korrekt buchen
Wir haben eine Forderung über 1960 "Kunden bei RA" ausgebucht Höhe 214,20€
Nun bekommen wir einen Zahlungseingang in Höhe von 170,97 € Eigentlicher Zahlungseingang vom Kunden waren 293,87 € Bei dem Zahlungseingang ist allerding die Rechnung an den Anwalt schon berücksichtigt worden. In dieser ist ja UST in Höhe von 15,95€ drinnen. Wie habe ich diese korrekt zu verbuchen.
Kann mir hier einer helfen
vielleicht sogar mit einem Buchungssatz?
Danke
3 Antworten
würde es als außerordentlichen Ertrag buchen...zumindest dann, wenn ihr es schon vor Jahren realisieren wolltet.
Bank (oder was auch immer) an MWST an außerordentlichen Ertrag
In manchen Kontenrahmen gibt es Erträge aus abgeschriebenen Forderungen. Steuersatz ist dann so, wie er zu der Zeit der Erstbuchung der Forderung war.
Kommt drauf an wann es war. Wenn es vor geraumer Zeit war ggf. stornieren und neue, berichtigte Buchung erstellen. Letztenendes kann man dieses nachweisen.
Ist es schon längere Zeit her, schließe ich mich oben an und die Differenz kommt zu außerordentliche Erträge u. Ust.
1960? Welcher SKR ist das? Bestimmt nicht 03...