Privatverkauf mit 15 Jahren?
Hallo, dürfte ich rein theoretisch auf Kleinanzeigen, Willhaben, Vinted,.. Sachen mit Gewinnerzielung als 15-jähriger verkaufen? Weil ich kann ja mit 15 noch kein Unternehmen gründen?
Beispiel für den Verkauf: Sachen billiger kaufen und etwas teurer wiederverkaufen
4 Antworten
Sachen billiger kaufen und etwas teurer wiederverkaufen
Also mal wieder die Langversion:
Das ist dann kein Privatverkauf, sondern gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Mit Gewinnerzielungsabsicht ist es kein Privatverkauf, also nein !
Nein!
Du wirst ab einem bestimmten Einkommen ein Gewerbe anmelden müssen. Da du 15 bist, ist das nicht so einfach und du müsstest erst mit deinen Eltern vor das Familiengericht und denen glaubhaft zeigen, dass du schon die Reife dafür besitzt.
Bei minimalen Beträgen, die ungefähr 400 € betragen, kann man noch glaubhaft verkaufen, kein Gewinn erzielen zu wollen. Darauf wollte ich eigentlich hinaus. Denn es lohnt sich nicht, für solche Kleckerbeträge ein eigenes Gewerbe anzumelden. Du hast aber recht, dass man bei einer Gewinnabsicht ein Kleingewerbe anmelden muss.
Du machst es mit deinen Kommentaren nur noch schlimmer! Es gibt weder steuer- noch gewerberechtlich ein Kleingewerbe. Und das Gewerberecht kennt auch keine Freibeträge. Auch wer gewerblich handelt und Verluste macht, muss sein Gewerbe angemeldet haben.
Die Gewerbeanmeldung ist nicht von einem bestimmten Einkommen abhängig, sondern von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Und die ist in der Fragestellung ganz klar vorhanden.