Räumungsklage: Wer zahlt, wenn der Mieter genug zahlt um unter 2 Monatsmieten zu kommen?

8 Antworten

Die Kündigung am 07.11.2015 erfolgte zu recht, mit dieser Kündigung verbunden sollte hilfsweise eine ordentliche Kündigung und der Widerspruch des Vermieters gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB verbunden sein. Dieser Widerspruch könnte auch bereits im Mietvertrag vorsorglich fixiert sein. Hier wäre also bereits am 21.11.2015 die Auszugsfrist beendet und die Räumungsklage könnte beim AG eingebracht worden sein.

Bis zur Verhandlung kann der Mieter seine Mietschuld durch Einmalzahlung ausgleichen, damit würde die Klage und die Kündigung außer Kraft gesetzt. Die Kosten des Gerichtskostenvorschusses und die Kosten des RA des Vermieters hat der säumige Mieter zu tragen. Mit Ende des Mietvertrages nach Kündigung hat der Mieter eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der letzten Gesamtmiete p.m. an den Vermieter zu zahlen. Sollte die Grundmiete nicht der ortsüblichen Miete für vergleichbare Wohnungen entsprechen, kann der Vermieter die ehemalige Miete auf das ortsübliche Niveau anheben.

Für den Fall, dass der Mieter am 2.12.15 die Mietschuld ausgleicht und am 3.12.15 die Miete 12-2015 pünktlich entrichtet, bestünde keine Schuld mehr.

Unverständlich...

Der vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter mit seiner Miete in Rückstand gerät. Der Mieter hat dann aber 2 Wochen zeit, SÄMTLICHE Mietrückstände zu begleichen, um dadurch die fristlose Kündigung aus der Welt zu schaffen.

Erst wenn der Mieter weder seine Mietrückstände begleicht, noch der auszieht, steht dem Vermieter die Räumungsklage offen.

JacyHH 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 11:02

Dem Mieter wurde am 7. fristlos gekündigt mit einer 2 Wochenfrist zum Auszug. Diese ist am 21. abgelaufen. Wir haben am 20. ein Schreiben von ihm bekommen, dass er angeblich die Nachzahlung vom A-Amt bekommen hat und das Geld spätestens Dienstag bei uns auf dem Konto ist. Dieses ist bis heute nicht der Fall und es ist nicht das erste Mal, dass er mich wegen der Miete angelogen hat. Dementsprechend glaube ich es erst, wenn ich einen Kontoauszug sehe oder das Geld bei mir auf dem Konto ist. 

atzef  25.11.2015, 11:28
@JacyHH

Du bist also der Vermieter?

Grundsätzlich: Wenn es Stress mit der Mietzahlung gibt, dann kann man auch mit dem Jobcenter vereinbaren, dass die die Miete plus Nebenkosten direkt an dich überweisen!

Formal hat er aber die Frist zur Beseitigung der fristlosen Kündigung verstreichen lassen. Daher könntest du jetzt eigentlich schon Räumungsklage einreichen...

Warum zahlt er die Miete nicht? Vermutlich drogenabhängig, ein Säufer... Setz dich mit dem JC in Verbindung, dass die die Miete fortfolgend an dich direkt abführen.

ChristianLE  25.11.2015, 11:36
@atzef

 Vermutlich drogenabhängig, ein Säufer...

Oder viel einfacher: Er hat keinen neuen Antrag gestellt.

atzef  25.11.2015, 11:38
@ChristianLE

Auch das hat oftmals Gründe in der drogenbedingten Unfähigkeit, sich um seine Obliegenheiten zu kümmern. Spielsucht, Kaufsucht...da gibt es viele mögliche Gründe. Daher am besten auch die Miete direkt beim Amt kassieren. :-)

ChristianLE  25.11.2015, 16:12
@atzef

Daher am besten auch die Miete direkt beim Amt kassieren. :-)

Das funktioniert in der Regel aber nur mit Zustimmung des Mieters. Nur wenn der Mieter mehrfach und wiederholt unzuverlässig ist, kann der Mieter übergangen werden.

Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt, zu dem die fristlose Kündigung ausgesprochen wird (davon ist in deinem Beitrag gar nicht die Rede).

Ist die Kündigung inhaltlich sowie formell korrekt und wurde nachweislich dem Mieter zugestellt, kann diese nur mit einem kompletten Zahlungsausgleich geheilt werden.

Ergo ist die Zahlung einer einzelnen Miete nicht ausreichend, um die Kündigung unwirksam zu machen.

JacyHH 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 11:04

Fristlose Kündigung wurde am 7. persönlich und mit nicht verwandten Zeugen in den Briefkasten geschmissen. 

Kuestenflieger  25.11.2015, 11:08
@JacyHH

also ohne empfangsbestätigung !

anitari  25.11.2015, 11:09
@JacyHH

Bitte mal die Monate mit angeben. Welchem 7. (davon gibt es 12 im Jahr) und welcher 30. (davon 4 im Jahr)?

JacyHH 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 11:11
@anitari

November :) Also akuteller Monat

ChristianLE  25.11.2015, 11:15
@Kuestenflieger

also ohne empfangsbestätigung !

Die wird auch nicht zwingend benötigt. Durch Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten ist das Schreiben in den Zuständigkeitsbereich des Mieters gelangt.

anitari  25.11.2015, 11:18
@JacyHH

Bitte mal das ganze sortieren. Du schreibst oben  1 x mit 2 MM im Rückstand, dann wieder er zahlt 2 MM und ist dann nur noch mit einer im Rückstand.

Und am welchem 7. wurde denn nun gekündigt?

Wenn Du hilfreiche Antworten erwartest mußt Du exakte Angaben machen.

JacyHH 
Beitragsersteller
 25.11.2015, 11:23
@anitari

Mieter ist zum jetzigen Zeitpunkt mit Oktober + November Miete im Rückstand was nach fristloser Kündigung zur Räumungsklage  ausreicht. Meine Frage ist: Was passiert, wenn er am 2.12. ( 3 Miete ) er 2 Mieten zahlt und damit nur noch 1 Miete im Rückstand ist. 

ChristianLE  25.11.2015, 11:27
@JacyHH

Was passiert, wenn er am 2.12. ( 3 Miete ) er 2 Mieten zahlt und damit nur noch 1 Miete im Rückstand ist. 

Wenn er am 02.12.2015 zwei Mieten zahlt, ist er gar nicht mehr im Rückstand, da die Miete für Dezember erst am 03.12.15 fällig ist.

Demnach wäre die fristlose Kündigung geheilt, wenn die Zahlung am 02.12.15 bei Dir eingegangen ist.

anitari  25.11.2015, 11:33
@ChristianLE

Demnach wäre die fristlose Kündigung geheilt,

Wenn ihm in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.

Grundsätzlich gilt: Ist die Räumungsklage erst mal eingereicht und ist diese zum Zeitpunkt, hier am 30. gerechtfertigt, kann der Miete dieses nicht durch Zahlung der ausstehenden Miete heilen. Die ausstehende Miete muß er ja ohnehin zahlen.Wenn nicht jetzt dann später. Ansonsten kommt da auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid.

ChristianLE  25.11.2015, 11:04

Grundsätzlich gilt: Ist die Räumungsklage erst mal eingereicht und ist diese zum Zeitpunkt, hier am 30. gerechtfertigt

Ob diese gerechtfertigt ist, spielt bei einer Einreichung einer Klageschrift gar keine Rolle. Ich kann gegen alles mögliche klagen, allerdings entscheidet erst der Richter im eigentlichen Prozess, ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt.

Ansonsten kommt da auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Nein, bei einer Räumungs- und Zahlungsklage gibt es keinen Mahnbescheid. Das Gerichtsurteil ist hier der vollstreckbare Titel.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html

Da wirst du fündig. Wenn innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Miete vollständig bezahlt wurde, ist die Klage hinfällig. Da der Mieter ja immer noch in deinem Fall im Rückstand ist, läuft die Klage weiter. Die Kosten muss zwar der Mieter zahlen, aber du musst zuerst in Vorkasse gehen und wenn der Mieter eh pleite ist, wer weiß ob du dein Geld zurückbekommst.