Untermieter zieht nach Kündigung nicht aus - Strom seines Zimmers abstellen?

6 Antworten

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leider ist das verboten...

deine einzige rechtlich gesicherte Möglichkeit wäre es, die Stromrechnung fortan nicht mehr zu bezahlen, so dass dein Energieversorger den Strom abklemmt...

mit hilfe eines bekannten haben wir mal eine schöne Scharade gespeit, um ein paar Mietnomaden los zu werden...

der hat den eON Mann gespielt, der den Zähler abklemmt, weil der Vermieter nicht bezahlen kann..(respektive will) nach keinen 2 Tagen waren die die Zecke los - verboten oder nicht...es hat wirkung gezeigt...

im falle eines einzelnen vermieteten Zimmers (am besten noch möbliert) würde ich es nach einer rechtsgültigen Kündigung mit einem Gang vors Gericht versuchen. bei solchen Fällen mahlen die Mühlen der Justiz meist etwas fixer...

lg, Anna

bufli 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 09:39

[...deine einzige rechtlich gesicherte Möglichkeit wäre es, die Stromrechnung fortan nicht mehr zu bezahlen, so dass dein Energieversorger den Strom abklemmt...}

Das darf ich also? Na dann.... ;-) Danke für den Tip. Ich kann in der Zeit bei meiner Nachbarin duschen, Handy aufladen und Kaffeemaschine/Kühlschrank nutzen.

Peppie85  02.07.2013, 15:06
@bufli

hier möchte ich an einen guten alten freund von mir aus England errinnern... der sang schon immer:

let it be, let it be... ♫

das Problem ist, dass ziemlich kosten entstehen können für das an und abklemmen und alles.. außerdem dauert das bekanntlich bis die kommen und den Anschluss dicht machen...

lg, Anna

bufli 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 15:15
@Peppie85

Wie hoch sind da ca. die Kosten und wie lang dauert das, bis die den Strom abschalten? Also wie lang muss man da mit den Raten im Verzug sein? Sonst rentiert sich das ja evtl eh nicht....

Peppie85  02.07.2013, 19:46
@bufli

4 wochen wartezeit minimum und je nach Anbieter mit Mahngebühren und allem drum und dran für alles in allem AB 150 € aufwärts...

mit n bisschen pech, wenn die den zähler mitnehmen, und deine Anlage nicht mehr den aktuellen teschnischen Anschlussbedingungen entspricht mehrere 1000 € für einen neuen Zählerkasten, ggf. sogar eine komplett neue E-Installation...

lg, Anna

bufli 
Beitragsersteller
 03.07.2013, 11:35
@Peppie85

So ein Mist... es schien so verlockend ;-)

Ich dank dir für die fachkundige Antworten.

bufli 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 08:53

Das is cool mit den gefakten eON Mann ;-)

Für das eine Zimmer leider nicht zu machen. Die Unterlagen sind seit gestern beim Anwalt. Da dort leider einer im Urlaub is, kann das n bisschen dauern :-( drum hatte ich gedacht, ich könnt ihm halt durch ein paar Unannehmlichkeiten doch endlich den Auszug schmackhaft machen.

Danke für die Antwort

Wie jeder andere Vermieter darfst auch Du das nicht.

Wenn er Strom nicht extra zahlt ist er in der Miete enthalten.

Eben so nicht die Nutzung der Waschmaschine wenn vertraglich zugesichert.

Mit welcher Begründung hast Du ihm denn gekündigt?

Evtl. ist ja die Kündigung unwirksam.

bufli 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 14:26

Lt. Auskunft meines Anwalt muss ich nem Untermieter, der in meiner Wohnung mitwohnt, keinen Grund angeben. Der Strom ist nicht in der Miete mit drin. Bis Februar hat er den Telefonanschluss bezahlt und das haben wir mit der Strompauschale die ich zahle verrechnet. Seit März haben wir kein Telefon mehr, er zahlt mir aber keinen Stromanteil. Also nix in der Miete mit drin. Waschmaschine hat er ne eigene dranstehen, er ist nur zu faul sie anzuschließen.

anitari  01.07.2013, 14:34
@bufli

Lt. Auskunft meines Anwalt muss ich nem Untermieter, der in meiner Wohnung mitwohnt, keinen Grund angeben.

Richtig. Dann aber mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten wenn das Zimmer unmöbliert vermietet ist.

Also nix in der Miete mit drin.

Noch mal, wenn keine Vereinbarung über die Zahlung von Strom und/oder anderer Nebenkosten besteht, ist alles, auch der Strom, mit Zahlung der Miete abgegolten.

anitari  01.07.2013, 14:39
@anitari

Ach so, und bei der Kündigung mußt Du Dich auf das erleichterte Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a berufen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

bufli 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 17:36
@anitari

Also hab ich das A-loch an der Backe. Nur weil ich nett sein wollte und seine Möbel nicht auf der Straße stehen sollten hab ich die die Arschkarte gezogen? Was ist das für eine Welt????? Danke für die Antworten - Dann werd wohl ich mir ein Hotelzimmer nehmen müssen um die Zeit unbeschadet zu überstehen.

anitari  01.07.2013, 18:41
@bufli

Was ist das für eine Welt?????

Die Welt eines Vermieters!!!

Tipp für die Zukunft, wenn überhaupt dann nur noch möbliert vermieten.

Dann werd wohl ich mir ein Hotelzimmer nehmen müssen

Wenn Deine Kündigung unwirksam sein sollte wird das ein teurer Spaß und der Mieter lacht sich eins ins Fäustchen.

Prüf doch erst mal ob Deine Kündigung überhaupt wirksam ist. Hast doch einen "klugen" Anwalt.

bufli 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 08:58
@anitari

Die Sachen liegen grad dort. Leider is einer von denen im Urlaub, drum wollt ich hier mal wissen, wie unangenehm ich es dem Arsc... hier machen kann in der Zwischenzeit ;-)

bufli 
Beitragsersteller
 02.07.2013, 09:03
@anitari

Wegen Strom bestand die ja die Regelung, dass er mir da den Anteil zahlt und ich ihm den Anteil für Telefon. >Nur weil es gleich hoch war, haben wir es verrechnet. Jetzt da Telefon weggefallen is, hat er aber noch nicht einmal seinen Anteil für Strom gezahlt.

Wenn Du wegen Nötigung und verbotener Eigenmacht dran sein willst, kannst und solltest Du das tun...

Kann ich ihm nicht das Leben erschweren, dass er ins Hotel geht, bis er ne Wohnung oder ein anderes Zimmer hat, indem ich ihm den Strom in seinem Zimmer abstelle?

Das darfst Du nicht, es ist verbotene Eigenmacht.

Er kann dann einen Elektiker kommen lassen, den Du zahlst.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

bufli 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 14:28

Er kann nen Elektriker kommen lassen, der den Schalter im Sicherungskasten nach oben drückt?????? :-D mehr is es ja eigentlich nicht

bufli 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 14:32
@bufli

Und das einzige was er nicht kann, ist Fernseh schauen. Im rest der Wohnung ist Strom ja ganz normal da.

johnnymcmuff  01.07.2013, 14:42
@bufli

Und das einzige was er nicht kann, ist Fernseh schauen. Im rest der Wohnung ist Strom ja ganz normal da.

Er kann dann Anzeige erstatten und die Miete kürzen.

Stell doch einfach Wasser usw ab, die kann man bestimmt mit so dünnen Fahrradschlössern fest machen :D

johnnymcmuff  01.07.2013, 14:21

Stell doch einfach Wasser usw ab, die kann man bestimmt mit so dünnen Fahrradschlössern fest machen :D

Dein Nickname ist meine Antwort:

nemangarnicht

Das kann teuer werden und zu einer Anzeige führen.

bufli 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 14:02

Danke für die schnelle Antowrt - Wenn er das nicht merkt und anstellt, dann geht se nur kaputt.... Wenn seine Wäsche im Trockner ist und ich merks, dann werd ich se raus tun, hab ich mir gedacht.... Aber kann ich ihm die Benutzung offiziell verbieten?