Fristlose Kündigung der Wohnung von der Vivawest?

9 Antworten

Ein Betreuer für Wohnungsangelegenheiten sollte dem Vermieter bekannt sein. Ist das so?

Der Betreuer betreut aber offensichtlich nicht deine Finanzen, denn sonst hätte er schon bei Auflaufen der 1. Mietschuld eine Mitschuld bzw. die Verantwortung dafür gehabt.

Der Verweis auf den § 545 BGB in der vorliegenden, WIRKSAMEN und fristlosen Kündigung besagt nichts weiter, als dass wenn du nach der dir eingeräumten Auszugsfrist nicht aus der Mietwohnung ausgezogen bist, das Mietverhältnis nicht unbefristet fortgesetzt werden kann.

Der fristlosen Kündigung, deren Begründung unbestreitbar ist, kann nicht widersprochen werden. Da hilft auch kein listiger Anwalt.

Mit Sicherheit wird die Kündigung wirkungslos, wenn du nachweislich die Restmietschuld umgehend beim Vermieter begleichst. Sprich mit deiner Bank um einen Kleinkredit zu erhalten oder das Girokonto mit einem Dispokredit zu versehen oder leihe dir die Schuldsumme bei Freunden/Bekannten/Verwandten.

Ein Gespräch mit dem Vermieter kann nur erfolgreich sein, wenn du mit einer Ratenvereinbarung gleichzeitig eine Teilsumme anbietest. Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht. Der Vermieter hat auf die ordentliche Kündigung verzichtet - das könnte ein Hinweis auf Verhandlungsbereitschaft sein. Versuche das einfach. MfG zum Geburtstag.

bluedolphine79 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 12:25

Danke.

Wurde im Kündigungsschreiben neben der fristlosen Kündigung zusätzlich und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vorgenommen?

Wenn nein: Zahle unverzüglich die ganzen Mietschulden. Damit würde die fristlose Kündigung unwirksam.

Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung bliebe übrigens auch trotz Bezahlung der Rückstände wirksam.

Renick  09.06.2019, 08:24
Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung bliebe übrigens auch trotz Bezahlung der Rückstände wirksam.

Nicht zwingend. Es hängt von deren Begründung ab, was im Einzelfall geprüft werden muss.

die kündigung ist formell rechtswirksam. es gäbe aber mit gewieftem rechtsanwalt die möglichkeit, das ding zu kippen.

die frage ist, ob du nicht preiswerter und versöhnlicher zum ziel kommst, wenn du hingehst, erklärst warum das passiert ist, das geld für die ausstehende miete auf den tisch packst und bittest, dass die sache damit erledigt ist.

du mußt einfach wissen, dass große vermieter solche fälle am laufenden band erleben und deshalb schnellschußaktionen hinlegen müssen, damit die mietausfälle nicht zu riesig werden.

deshalb würde ich auch sofort vor ort einen abbuchungsauftrag anbieten, wenn sie die kündigung bereit sind zurückzunehmen.

Gerhart  09.06.2019, 09:19

Der Handel wird nicht klappen, denn die Abbuchung kann nur ausgeführt werden, wenn die FS einen Dispokredit bei Ihrer Bank hat.

mpelny  09.06.2019, 19:30
@Gerhart

selbst wenn, sie kann immer noch geld bei den eltern oder anderswo beschaffen. auf alle fälle ist ein dach überm kopf das wichtigste - zur not hilft sogar das sozialamt weiter ...

Ja, ist wirksam..

warum richtet man da keinen Dauerauftrag ein?

du kannst natürlich nochmal mit deinem Vermieter reden

Zum Zeitpunkt der Kündigung warst Du mit mehr als einer Miete im Rückstand und somit ist die fristlose Kündigung rechtens.

Es reicht nicht aus, dass Du eine Miete ausgeglichen hast.

Um die fristlose Kündigung vom Tisch zu bekommen muss alles bezahlt sein.

Hat der Vermieter Dir hilfsweise auch fristgerecht gekündigt?

Beantworte die Frage.

Falls ja, dann kannst Du zwar durch Zahlung der kompletten Rückstände die fristlose Kündigung heilen, aber die fristgerechte Kündigung bleibt.

Das bedeutet dass Du dann zum 30. September fristgerecht gekündigt bist.

bluedolphine79 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 06:46

Aber mal was anderes. Ich habe für Wohnungsangelegenheiten und Amtsangelegenheiten eine gesetzliche Betreuerin und die hat das Schreiben nicht bekommen. Ist die Kündigung dann nicht ohnehin unwirksam?

Bevor jetzt wieder irgendwelche unqualifizierten Kommentare kommen. Gab halt mal ne Zeit in der es mir nicht so gut ging. Aber uch bin gerade dabei dies zu ändern. Hab bald die staatliche Anerkennung zur Erzieherin in der Tasche. Und darauf bin ich stolz. Ich will mein Leben wieder in den Griff bekommen und dafür habe ich extrem gekämpft.

anitari  09.06.2019, 06:59
@bluedolphine79
Ich habe für Wohnungsangelegenheiten und Amtsangelegenheiten eine gesetzliche Betreuerin und die hat das Schreiben nicht bekommen. Ist die Kündigung dann nicht ohnehin unwirksam?

Ja. Außer dein Betreuer steht als Mieter mit im Vertrag.

johnnymcmuff  09.06.2019, 12:25
@anitari

Ja. Außer dein Betreuer steht als Mieter mit im Vertrag.

Aber was ist, wenn dem Vermieter z.B. nicht mitgeteilt wurde dass es einen Betreuer gibt? Nur mal so aus Interesse.

Der Betreuer müsste doch wohl nachwiesen, dass er die Wohnungsgesellschaft informiert hat, das jegliche Sachen bezüglich der Mietsache mit ihm zu regeln sind.

bluedolphine79 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 04:52

Nein die haben keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Nur halt diesen Satz mit dem Paragraphen 545