Fristlose Kündigung und sofort bezahlt. Ist die Kündigung jetzt abgewendet?
Ich hatte nen kleinen finanziellen Engpass Und bin bis heute 2 mieten im Rückstand gewesen. Miete für 01.01 01.02 Hatte ich nicht gezahlt Für 01.03 Hab ich das Geld am Montag überweisen Und heute die fristlose kündigung bekommen. Hab heute denn Rest überwiesen. Für 01.01 und 01.02 Bin ich damit jetzt raus aus der Kündigung?
9 Antworten
Sofern es sich um eine Wohnung handelt und weiterhin die erste fristlose Kündigung innerhalb der letzten beiden Jahre gewesen ist, hat sich die Kündigung erledigt.
Diese wurde mit Zahlung geheilt.
Du solltest aber prüfen, ob der Vermieter nicht noch zusätzlich ordentlich wegen Vertragsverstößen gekündigt hat. Diese wäre weiterhin wirksam.
Wundere mich warum Mieter bei "kleinen" finanziellen Engpässen immer sofort die zahlung der Miete einstellen. Warum wird nicht auf Zigaretten verzichtet oder Handy oder Internet oder man zahlt einfach eine Versicherungsprämie nicht oder sonstwas. immer erst die Miete.....
Als ich zur Miete gewaohnt hatte, war die Miete immer das Erste was am Monatsanfagt abging vom Konto. Nicht nur finanziell sondern insbesondere auch moralisch. Ich hätte NIEMALS darüber nachgedacht, die Miete NICHT zu überweisen.
Naja, die Zeiten ändern sich oder den Leuten steht das Wasser bis zum Hals....
Wurde dir in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt ist diese mit Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam.
Hat der Vermieter gleichzeitig fristgerecht gekündigt bleibt dies aber wirksam.
So die aktuelle Rechtsprechung.
Das hast Du schon mal irgendwo geschrieben. Aber keine Quelle genannt. Sei so gut und lass mich nicht dumm sterben;-)
Okay, das heißt das die fristlose und ordentliche Kündigung vom Tisch sind?
Ich werde trotzdem ein Brief schreiben mit ner Entschuldigung
Okay, das heißt das die fristlose und ordentliche Kündigung vom Tisch sind?
Nein, nur die fristlose Kündigung. Die ordentliche Kündigung ist weiterhin wirksam.
Behauptung von albatros:
Bei hilfsweise gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung erfolgter fristgerechter Kündigung wird diese durch die Zahlung des Rückstandes gleichfalls unwirksam.
Leider gibt er keine Quelle an wo man das nachlesen kann.
Vermutlich meint er ein Urteil des LG Bonn (6 S 154/14), dass hier aber nicht passt.
In dem benannten Fall hat das Gericht die ordentliche Kündigung abgewiesen, weil sich im Verfahren herausgestellt hat, dass das Jobcenter ohne Verschulden des Mieters die Zahlungen unrechtmäßig eingestellt hat.
Da der § 573 BGB aber besagt, dass eine ordentliche Kündigung nur dann möglich ist, wenn der Mieter schuldhaft und nicht unerheblich gegen den Vertrag verstößt, wurde die ordentliche Kündigung zurecht abgewiesen.
Der Fall sieht hier aber anders aus.
Ich habe vor kurzem auch sowas gelesen, dass mit der Zahlung der Rückstände nicht nur die fristlose Kündigung sondern auch die fristgemäße geheilt sein soll. Nur finde ich im Netz nichts darüber. Daher bin ich erst mal davon ausgegangen, dass es dahingehend noch keine Entscheidung gibt und die fristgemäße Kündigung bestehen bleibt
Ist denn vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen worden?
Nach meiner Recherche müsste das nämlich
Du bist schon bei der Räumungsklage. Hier geht es erst mal noch um die außerordentliche Kündigung. Da gibt es keine vorherige Tilgungsbestimmung.
Nein, ich hab jetzt einfach denn gesamten Rückstand überwiesen.
Und heute denn brief erhalten
Mit der fristlosen und ordentlichen Kündigung
Das heißt, das ich mich dann mit dem Vermieter einigen muss, das dass Mietverhältnis weiter geführt werden kann oder? Ordentliche Kündigung ist hier der 30.06
Das heißt, das ich mich dann mit dem Vermieter einigen muss, das dass Mietverhältnis weiter geführt werden kann oder?
Die fristlose Kündigung ist, falls erstmals erfolgt, unwirksam. Jetzt greift die ordentliche (fristgerechte) zum 30. Juni.
Du musst dich nicht einigen. Lt. Gesetz ist das der Fall und dein Mietverhältnis wird fortgesetzt ohne Einschränkung.
Die FK ist unwirksam geworden (geheilt).
Die fristlose Kündigung ist abgewehrt.
Der Vermieter kann aber ordentlich kündigen. Er muss nicht warten, bis du das nächste Mal einen Engpass hast.
Verständlich
Die ordentliche Kündigung ist der
30.06
Nein, das bist du nicht!
Warum hast du nicht mit deinem Vermieter gesprochen? Vielleicht hättet ihr ja eine Lösung gefunden! Einfach keine Miete zahlen, das geht nicht.
Doch, ist er. Mit Zahlung des gesamten Rückstands ist die Kündigung automatisch geheilt.
Ist glaube ich trotzdem sinnvoll da nochmal anzurufen, oder sich schriftlich zu entschuldigen,
Automatisch geheilt?? Woher kommt die Aussage??
Quelle Focus online:
Das gilt aber nur, wenn die Überweisung dem Schuldner eindeutig zuzuordnen ist und vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen wurdeEine weitere Voraussetzung: Einen solchen Mietrückstand darf es in den vergangenen zwei Jahren nicht schon einmal gegeben haben.
Du wiederholst dich. Siehe BGB § 543 Abs. 2.
Das die "Heilung" nur möglich wenn dem Mieter in den letzten 2 Jahren nicht schon mal wegen Mietrückstand gekündigt wurde, haben außer mir noch andere User geschrieben.
Automatisch geheilt?? Woher kommt die Aussage??
§ 569 (3) Pkt. 2 BGB.
Das gilt aber nur, wenn die Überweisung dem Schuldner eindeutig zuzuordnen ist und vorher eine sogenannte Tilgungsbestimmung getroffen wurde
Was ist das denn für ein Quatsch? Der Fragesteller kann nachweisen, dass er die rückständigen Miete überwiesen hat, folglich ist die Zahlung zuzuordnen.
Tilgungsbestimmung? Was soll das denn sein?
Wenn die Zahlung innerhalb der Schonfrist eingeht, dann ist die Kündigung geheilt. Punkt!
Okay, ich hab jetzt im März alle drei auf einmal bezahlt, also bin wieder bei null. Das Gespräch muss ich noch suchen das ist richtig
Bei hilfsweise gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung erfolgter fristgerechter Kündigung wird diese durch die Zahlung des Rückstandes gleichfalls unwirksam. So die aktuelle Rechtsprechung.