Räumungsklage bei Mietschulden; wann kommt der Gerichtsvollzieher und wie geht e rvor?
Ein unverheiratetes Pärchen trennt sich, der (solvente) Partner ist bereits ausgezogen und die Partnerin ist nicht in der Lage oder willens, die Miete zu bezahlen. Mittlerweile sind 3 Monatsmieten aufgelaufen. Ein Anwalt hat am 01.12. auf Zahlung der Miete geklagt und eine Räumungsklage veranlasst. Weitere Fakten: die Wohnung wurde zum 31.12. dieses Jahres von beiden Mietern ordnungsgemäß gekündigt. Die Mieterin gab an, das Job-Center würde für die ausstehenden Mieten aufkommen. Doch das ist bis jetzt nicht der Fall. Und auf unsere Nachfrage beim Jobcenter bekommt man als Vermieter aus Datenschutz keine Info. Die Mieterin ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Auf Besuche reagiert sie auch nicht. Sie arbeitet inzw. auf Mini-Job-Basis in einem Supermarkt. Die neue Adresse des Ex-Partners ist zwar bekannt; es ist aber in einem Mehrfamilienhaus, wo er ohne Namensschild wohnt. Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher kommt? Wie geht er vor, wenn niemand antrifft? Besucht er die Mieterin an Ihrem Arbeitsplatz? Hat der Gerichtsvollzieher Zugang zu den Konten, wenn die Bankverbindungen der beiden bekannt sind? Wer hat Ahnung, was hier passieren könnte? Danke schon mal für eure Anregungungen und Infos.
1 Antwort
Als Vermieter bzw. Gläubiger kann man sich einfach den solventen Ex-Mieter raussuchen und nur bei diesem im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung den vollen Schuldenbetrag geltend machen. Der Gerichtsvollzieher kann auch bei dem Arbeitgeber auflaufen, bzw. im Bedarfsfall eine Kontopfändung durchführen.