Mieteinnahmen- nicht verheiratet, wer sollte die Einnahmen auf der Steuerkarte haben?
Hallo zusammen, mein Partner und ich werden uns ein Haus kaufen indem sich eine Einliegerwohnung befindet, welche wir auch vermieten möchten. Meine Frage, wir sind nicht verheiratet, wie werden wir die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung am Besten anrechnen? Sollten wir dies bei uns aufteilen? sollte einer von uns die komplette Miete auf seiner Steuerkarte haben? Wir haben brutto 2800€ & 3500€ aus unseren Jobs, die Mieteinnahmen würden bei einer Kaltmiete von 700€ liegen. Wir haben in diesem Jahr einiges an Renovierungsarbeiten für die Mietwohnung, daher werden die Ausgaben für die Mietwohnung höher als die Einnahmen aus der Vermietung sein, was steuerlich natürlich gut ist. Noch eine Frage: Was mir bislang noch nicht ganz klar ist, werden die zusätzlichen Einnahmen aus der Vermietung erst bei fälliger Steuererklärung an das Finanzamt weitergeleitet, oder ist es meine Pflicht dies am Tag der Vermietung bekannt zu geben.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten!
Nadine
3 Antworten
Ihr habt ein Haus gekauft. Dann nehme ich mal an es gehören jedem 50%. Also muss jeder seinen 50% versteuern bzw. darf sich 50% der Kosten anrechnen lassen. Die Einnahmen sind erstmals bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr anzugeben in dem sie entstanden sind. Daraufhin kann es möglich sein, dass das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt. Wenn die Kosten die Einnahmen überstiegen haben, dann natürlich erst mal nicht. Erst wenn ihr Gewinn aus der Wohnung habt kommt einen VZ auf euch zu. Aber mal eine andere Frage. Warum geht ihr nicht das erste Jahr in dem ihr die Einkünfte angebt nicht zum Steuerberater. Man kann soviel falsch machen. Das zieht sich dann Jahre durch und ihr erleidet mehr Verlust als ihr am Steuerberater gespart habt. Lasst euch doch erst einmal beraten
Da habt Ihr gar keine Wahl, Ihr müsst sie entsprechend den Eigentumsanteilen im Grundbuch teilen...
Mieteinnahmen erscheinen nicht auf Steuerkarten...
Übrigens müsst Ihr für diese Mieteinnahmen eine eigene Steuererklärung (Feststellungserklärung) abgeben...
Ob es darauf eine Vorauszalung gibt, teilt Euch das Finanzamt mit...
Genauso ist es. Die vollständige Bezeichnung lautete ja auch 'Lohnsteuerkarte', woraus man eigentlich schon sehen kann, dass es nur um lohnsteuerpflichtige Einnahmen, nämlich die aus nichtselbständiger Arbeit, geht.
da fragt ihr am besten einen steuerberater. habt ihr euch schon überlegt,was im falle einer trennung mit eurem haus passiert? aber das war ja hier nicht die frage :)