Mieter lässt Handwerker nicht rein
Hallo Gemeinde, ich habe ein Riesenproblem mit einem meiner Mieter, 8 Familienhaus. wir haben einen Wartungsvertrag für die Gasthermen, sprich Gasetagenheizung, dem der Mieter auch zugestimmt hat. Nun war die Firma zur Wartung da, und der Mieter hat den Monteur nicht reingelassen, Begründung: Das habe ich schon "privat" machen lassen. Auf nachfrage hat das ein Bekannter gemacht, der weder Klempner ist noch einen Fachbetrieb hat. Das ist aber im Mietvertrag Bedingung und auch sicherlich nachvollziehbar: Da kann doch nicht jeder Bommel an einer Gasanlage rumschrauben. Für mich tickt da gerade eine Zeitbombe.siehe Wuppertal, Duisburg, Gladbach ect. Der Schornsteinfeger kann da nix machen.
Ich habe die Mieterin nun abgemahnt, aber sie macht einfach keinen Termin zur Überprüfung und ich erwäge eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung des Zutritts und fristlose Kündigung wergen Vertrauensbruch. Bevor ich nun sehr viel Geld in die Hand nehme, Anwälten den Urlaub finanziere und mich kirre mache hier die Frage: was kann, muss, soll ich kurzfristig tun?
Ungelogen, das Einzige, was mich noch schlafen lässt ist die Hoffnung, dass die mich anlügt und gar keiner was gemacht hat.
Aber selbst so´ne Lüge rechtfertigt doch ´ne Kündigung, oder?
Grüße aus der Börde Pezi
4 Antworten
Die Abmahnung war schon einmal der richtige Weg (vorausgesetzt sie wurde richtig verfasst).
Wenn sie hierauf nicht reagiert, dann flattert Ihr die zweite Abmahnung ins Haus. Dort würde ich eine letzte Frist zur Terminvereinbarung setzen und eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Pkt. 2 BGB androhen.
Bei fruchtlosen Verstreichen würde ich dann auch kündigen.
Stillegung des Anschlusses beim Gaslieferant beantragen...die o.g. Gründe dürften reichen...
Das sehe ich ähnlich. Ich weiß gar nicht, ob du hierzu nicht sogar verpflichtet wärst.
Stillegung des Anschlusses beim Gaslieferant beantragen...die o.g. Gründe dürften reichen...
Im Ansatz ein guter Gedanke. Ich würde mit einer Stilllegung Gaszufuhr drohen, weil ein sicherer Betrieb der Therme nicht mehr gewährleistet werden kann. Schließlich haben sich Unbefugte an der Therme zu schaffen gemacht.
Vielleicht kann der örtliche Gasversorger auch Schützenhilfe bzw. Rechtsberatung leisten.
Auf jeden Fall Klartext reden und sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.
Ich glaube kaum, dass Du deswegen eine einstweilige Verfügung bekommst, das bedarf des ganz normalen Klagewegs...
Nein, für eine Kündigung reicht das nicht...
Hallo Christian, der Gasversorger sagt, dass er nur bis Gasuhr zuständig ist und nicht sperren darf. Ich werde jetzt wohl doch besser zum Anwalt gehen und fristlos kündigen lassen, denn seit mehr als einer Woche meldet sich die Frau einfach nicht. Nach dem zitierten § sehe ich das Vertrauens als irreparabel zerstört. Was weiß ich, was die sonst noch alles macht. Verstehen kann die Nummer eh nicht, denn sie bekommt Hartz IV und das Amt trägt die Kosten über Nebenkosten doch eh.
Nochmasls Dank für die Antworten. Grüße aus der Börde Pezi