ALG 2 Kontoauszüge vorgelegt, Raten für Otto und Raten für KFZ geschwärzt, JV verlangt Erklärung
Wie schon geschrieben habe ich für meinen Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten drei Monate mitgeschickt, jedoch die Ausgaben für Otto-Raten, KFZ-Raten und Einkäufe geschwärzt. Jetzt verlangt das JC eine Erklärung über die Bareinzahlungen. Diese sind aber lediglich für die Einkäufe, Raten und stammen aus meinem Zweitjob ( der angemeldet ist ) und teilweise von meinem Vater, der mir für die KFZ-Raten etwas dazu gibt.
Frage ist nun, geht das JC sowas überhaupt etwas an? Musste noch nie meine Auszüge vorlegen, erst seitdem meine Sachbearbeiterin krank ist. Außerdem ist das KFZ auf meinen Vater angemeldet, ich zahle nur die Raten weil ich das Auto nutze. Genauso sind die Versicherung für das Auto beim JC bekannt.
Ich habe einen Teilzeitjob und einen 409€-Job. Das JC stockt lediglich monatlich ca. 100€ zur Miete auf.
9 Antworten
Abgänge sind egal, Zugänge nicht. Sie zählen als Einkommen und mindern deinen Leistungsanspruch.
Wenn du regelmäßig Geld auf dein Konto bekommst, ist das also nicht gut.
Entweder versuchst du mit einer schriftlichen Erklärung deines Vaters oder mit ihm persönlich (wäre fast noch besser) dieses Autoratenproblem zu erklären.
Oder ihr müsst eine andere Regelung treffen, dass du das Geld in die Hand bekommst.
der erste teil wird das problem nur verschlimmern. der zweite teil ist anstiftung zum sozialbetrug. geld was von papi kommt ist einkommen und wird als solches abgezogen.
du darfst nicht schwärzen auf kontoauszügen. das weißt du doch. es sei denn es handelt sich um beiträge zur partei oder gewerkschaft oder einkäufe bei orion oder beate u. alles andere darf icht geschwärzt werden. dabei auch nur die empfänger, die summen zu keiner zeit.
wenn du geld von deinem vater bekommst, dann ist das als einkommen und wird von deinem bedarf abgezogen. das hast du hoffentlich auch gemeldet.
Fehler gemacht, man hebt am ersten des Monats sein Geld ab und lässt nur das drauf was man für Abbuchungen und Überweisungen benötigt, Geld von Eltern lässt man sich bar in die Hand drücken, am besten nicht auf Straße wo es jeder sieht.
Naja, da das Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist, würde ich sagen sofern ich es selbst bar eingezahlt habe, dass es sich um nicht verbrauchtes Geld handelt was aus den Vormonaten vom Regelsatz übrig blieb.
Es werden hier wohl weniger deine eigenen Bareinzahlungen sein,sondern die von deinem Vater,wenn der dir etwas auf dein Konto überweist,dann wird eine Erklärung fällig und auf jeden Fall eine Rückzahlung von Leistungen,wenn das so sein sollte !
Gibt er dir das in Bar,dann sollte das auch so bleiben,sonst gibt es Ärger.
Sollte es sich nur um deine eigenen Einzahlungen handeln,dann sind das Ersparnisse,die du eingezahlt hast und das solltest du auch dann so mitteilen.
Probleme dürftest du mit dem Geld, das dir dein Vater zahlt, bekommen. Denn das zählt als Einnahme und wird ggf. auf das ALG2 angerechnet.
Dein Vater sollte dem JobCenter schriftlich mitteilen, dass dieses Geld zweckgebunden gezahlt wurde, und zwar für die Raten des Kfz. Sollte es auf deinen Lebensunterhalt angerechnet werden, stellt er sofort die Zahlung ein. An zweckgebundene Einnahmen dürfen sie nicht heran. Dein Konto stellt somit nur so etwas wie ein Zwischendepot dar. Schlauer wäre es allerdings gewesen, dein Vater hätte die Raten überwiesen und du hättest deinen Anteil auf sein Konto eingezahlt. Besitzt er kein Girokonto, hast du natürlich eine hieb- und stichfeste Erklärung.
Hoffentlich ist das Auto nicht zu teuer, sonst verlangen sie von dir, dass du es verkaufst (wie das bei einem Kfz, das zwei Leuten gehört, geregelt wird, weiß ich allerdings nicht).
Deine Ausgaben kannst du schwärzen, zumindest die Empfänger, denn die gehen das JobCenter nichts an.