Wohin kommt man wenn man mit dem Gerichtsvollzieher auszieht?

8 Antworten

Naja, der Gerichtsvollzieher kommt ja nicht ohne Grund wegen einer Zwangsräumung. Am besten sich beim Sozialamt melden , damit du eine Unterkunft bekommst. Sonst stehst zukünftig auf der Strasse. Zu dem Thema Wohnungsuche und Ablehnung nach 400 Wohnungen bleibt nur zu sagen... Wer will jemand schon wenn man ständig eventl. seiner Miete hinterher läuft bzw. gar keine Miete mehr bekommt. Zum Schutz für den Vermieter gibts Register wo solche Mietschuldner geführt werden.

Googledotcom 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 21:25

ich habe Keine schulden, ich bin nur alleinerziehend und verdiene zu wenig das ist alles.

Gekündigt wurde ich aus Eigen-Bedarf

rotweinfan67  12.07.2020, 21:37
@Googledotcom

Das geht eigentlich gar nicht, das man dich einfach so aus Eigenbedarf kündigen kann. Du verdienst zu wenig? Dann verstehe ich nicht warum du beim Amt keinen Mietzuschuß beantragt hast. Was ist eigentlich mit dem Kindsvater? Zahlt er dir keinen Unterhalt´? Im übrigen kann man auch gegen eine Eigenbedarfskündigung klagen. Du solltest auf jedenfalls dich rechtlich beraten lassen. Die Möglichkeit besteht evntl. das es einen Räumungschutz gibt. Das müsste dann ein Vollstreckungsgericht entscheiden. So könnte das Gericht bei so einem Härtefall die Räumung einstellen bzw. untersagen. Ich wünsche dir auf jedenfall viel Glück .

Googledotcom 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 21:46
@rotweinfan67

Danke,

mein netto Einkommen mit Kindergeld sind 1,500 € und vor Gericht war ich schon, habe aber verloren. Mein Rechtsanwalt/Pflichzverteidiger ist aber der Meinung das ich einfach versagt habe und meine Familie in den Abgrund gestürzt habe.

vielen Dank

In eine *Obdachlosenunterkunft, wenn nichts anderes vorhanden ist,

kannst auch auf der Straße bleiben, wenn Du es willst,

und ja *selbst suchen

Googledotcom 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 21:18

Nein das will ich vermeiden, als Alleinerziehende Mutter ist das das letzte was ich will

CLAEW  12.07.2020, 21:26
@Googledotcom

Leider ist das Leben so hart,

Immer pünktlich Miete/n zahlen - dann passiert so was erst gar nicht!

Googledotcom 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 21:28
@CLAEW

ob sie es glauben oder nicht das habe ich.

Ich wurde gekündigt aus Eigenbedarf. ich habe keine Mietschulden oder Rückstände.

Der Gerichtsvollzieher hat KEIN Interesse für dich.

DU musst selbst spätestens am Morgen der Räumung zu deiner Gemeinde/Rathaus auf das WOHNUNGSAMT oder hilfsweise aufs Sozialamt die müssen sofort dafür sorgen, dass du NICHT OBDACHLOS wirst !

Da du 1 Kind hast bekommst du mit Glück vllt. mit jemand zusammen eine von deiner Gemeinde angemietete Einfachwohnung ODER musst leider doch bis auf Weiteres in eine schäbige Notunterkunft mit Leuten die Ärger machen und Gemeinschaftsräumen plus Einzelzimmer, evtl. Kind mit Extrazimmer. Du musst das nehmen was vorhanden ist und dir deine Gemeinde anbietet.

ACHTUNG

mit Beginn deiner Räumung zum bestimmten Termin musst du dem Gerichtsvollzieher die Schlüssel übergeben und darfst dann NICHT MEHR IN DEINE EX-WOHNUNG, also wenn du etwas beiseiteschaffen willst, musst du es VORHER tun, sonst wird alles ausgeräumt.

Googledotcom 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 12:06

vielen Dank für die Antwort.

Ich habe mich jetzt schon beim Sozialamt gemeldet und hoffe das ich nicht obdachlos werde.

pool56  13.07.2020, 13:56
@Googledotcom

Bitteschön.

Nein, da musst du mit deinen 2 Kleinen keine Angst vor haben, in werdet NICHT obdachlos ! Jede Gemeinde hat irgendwo eine Bleibe, meist aber eben nur einfachste Unterkünfte mit leider oft bösen Mitbewohnern. Die Gemeinden könnten auch jederzeit etwas anmieten oder zur Not in ein Hotel einquartieren.

Aber du hast keine eigene Wahl und musst dich von deinem GEDANKEN verabschieden, dass du nicht in so eine schäbige Unterkunft willst. Wenn man weder Geld noch Auswahl hat, muss man einfach Mal mit Dach über dem Kopf, Kleidung und genügend Essen zufrieden sein.

Und wenn irgendetwas dich belästigt/stört in der Unterkunft, könnte aber mit Glück auch eine kleine Wohnung werden, dann beschwer dich gleich.

...und wie gesagt, die Umzugspacker nehmen ALLES von dir mit. Das wird dann 1 bis maximal 2 Monate (unterschiedlich) bei der Spedition eingelagert. Hast du aber KEIN Geld zum Auslösen und auch zum bezahlen der Gerichtskosten, IST ALLES FÜR IMMER WEG und die Reste werden versteigert.

Daher NOCHMAL:

Willst du etwas aus deinem "alten Leben" retten, musst du es vor der Räumung wegschaffen. Denk auch an Fotoalben oder gewonnene Preise als Erinnerungen. Besorg dir wenigstens noch 2 Rollkoffer in die geht auch das Allerwichtigste. Bekommst du auch für lau bei jedem Türken der mit Gebrauchthaushalt handelt.

Ich wünsche euch, dass es bald wieder langsam aufwärts geht und ihr doch bald eine kleine Mietwohnung findet.

Und weil ihr alles verloren habt steht euch dann für die nötigste ERSTEINRICHTUNG ein Zuschuss von ca. 1.000€ vom Amt zu.

muss ich mir das selbst suchen ?

Yup. Der Gerichtsvollzieher muß nur dafür sorgen, daß die alte Wohnung geräumt wird und kann Deine Möbel einlagern lassen. Alles andere ist Dein Problem.

Da solltest du dich VORHER mit dem Sozialamt in Verbindung setzen. Sonst stehst du auf der Straße, wenn der Gerichtsvollzieher den LKW verabschiedet hat.

Googledotcom 
Beitragsersteller
 12.07.2020, 21:19

okey danke