Werkstatt in Keller eines Mietshauses erlaubt?
hallo, ich wohne in einem 8-Parteien-Mietshaus und bin Mieterin der Erdgeschosswohnung. Einer der Mieter übernimmt nun den Hausmeisterdienst und will sich im Keller eine Werkstatt einrichten. Da es sehr hellhörig ist (man hört schon, wenn unten im Keller gesprochen wird oder einer der Mieter seinen Kellerraum auf- und abschließt usw.) habe ich starke Bedenken wegen Lärmbelästigung aber auch Geruchsbelästigung (wir hatten schon tagelang Lackgestank in der Wohnung, der wohl nach oben gezogen ist). Da der zukünftige Hausmeister bekannt dafür ist, gerne am späten Abend und an Sonn- und Feiertagen in seiner Wohnung zu renovieren (seit einem halben jahr!), frage ich mich, ob ich das als Mieter dulden muss.
2 Antworten
Sonn- und Feiertags musst du keinen Lärm hinnehmen, gegen eine Nutzung als Werkstatt kannst du aber grundsätzlich nichts machen.
Hmm, ob das Mietrecht da was hergibt weiss ich gerade nicht. Du könntest aber mal die Arbeitsstättenverordnung zu Rate ziehen, ob der Kellerraum überhaupt geeignet ist, vielleicht geht was auf dem Wege. Siehe:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=2176&lid=DE&bid=BAS&&spt=keller