Radfahrer im Kreisverkehr von Auto angefahren - Bitte lesen und Bilder anschauen

Bild 1 - (Auto, Fahrrad, Unfall) Bild 2 - (Auto, Fahrrad, Unfall) Bild 3 - (Auto, Fahrrad, Unfall)

13 Antworten

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auf dem auch Radfahrer fahren dürfen

Es gibt hier also einen ausgeschilderten Radweg der parallel zum Fußgängerüberweg führt?

In dem Fall hattest Du Vorrang und die volle Schuld liegt bei der PKW-Fahrerin.


Crack  25.05.2013, 00:13

@ taroce:

Bitte kläre uns doch mal auf:

Warum durften dort auch Radfahrer fahren? War das ausgeschildert? Gab es einen Radweg?

Es ist entscheidend ob Du dort fahren durftest oder hättest schieben müssen!

taroce 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 00:16
@Crack

ja durfte ich, war ausgeschildert, und für die Autos ein Schild auf Radfahrer achten links rechts

Crack  25.05.2013, 00:24
@taroce

Demnach gab es dann also keinen ausgeschilderten und markierten Radweg?

Und wenn doch dann bist Du ja zumindest entgegen der Fahrtrichtung unterwegs gewesen.

Und ein Zusatzzeichen "Auf Radfahrer achten" wird hier wohl deshalb angebracht sein um ausfahrende Autofahrer darauf hinzuweisen das es Radfahrer gibt die im Kreisverkehr weiter fahren.

Oder wo war das Zeichen angebracht, wie sah es aus?

Crack  25.05.2013, 00:42
@taroce

Zeichen 240 kennzeichnet einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, Du durftest dort also auch fahren und musstest nicht schieben.

Zeichen 1000-31 sagt aus das das Befahren in beide Richtungen erlaubt ist.

Du hast also nichts verkehrt gemacht, die PKW-Fahrerin hätte Dir hier ein Vorrecht einräumen müssen. Somit trägt sie die volle Schuld.

Eichbaum1963  25.05.2013, 09:12
@Crack

Das Problem nur ist: beim Überqueren der Straße hätte er/sie absteigen müssen, denn auf dem FÜ genießen Radfahrer fahrend keinen Vorrang.

Diese unsägliche Lösung an diesem Kreisel lässt also eher Schilda vermuten...

Crack  25.05.2013, 10:18
@Eichbaum1963

Ich kenne auch Kreisverkehre die nicht wie auf den Bildern nur eine Fußgängerfurt haben, sondern dazu auch einen gekennzeichneten Radweg.

Wenn man aber davon ausgeht das nur wie auf den Bildern mit Zeichen Vorfahrt gewähren und ZZeichen 1000-32 ausgeschildert ist gilt das auch nur für die Fahrzeuge die in den Kreisverkehr einfahren wollen, aber ohne extra Beschilderung nicht für die die ausfahren wollen. Wenn es nun also keinen eigenen Radweg gibt würde das bedeuten das man als Einfahrender die Radfahrer passieren lassen muss, als Ausfahrender aber nicht - oder nur dann wenn sie schieben.

Es muss hier also auch für Ausfahrende eine erneute Beschilderung geben die auf Radfahrer hinweist, wenn nicht dann ist das sicher ein Fehler der behoben werden muss.

Eichbaum1963  25.05.2013, 11:23
@Crack

Ja, genauso isses. Am Besten wäre dort eine markierte Radfurt, denn noch mehr Schilder verwirren nur - und es ist fraglich ob überhaupt erlaubt.

TramuntanaUxia  25.05.2013, 16:17
@Eichbaum1963

Eichbaum, Du gibst sonst gute Antworten.

Aber in diesem Fall ist es falsch. Denn es ist eine separate Radfahrerfurt vorhanden, laut Skizze und Aussage des Geschädigten.

Eichbaum1963  25.05.2013, 17:12
@TramuntanaUxia

Danke für die Blumen, @TramuntanaUxia. ;)

Aber nix für ungut, wo siehst du auf der Skizze eine Radfurt? Und lt. welcher Aussage seitens des Fragestellers?

Ich finde nur die aus der Frage (zu Bild 2):

Ich bin dann langsam weiter über den zebra steifen gefahren.

Aber nichts desto trotz: die Autofahrerin ist definitiv zu schnell an den FÜ herangefahren, hat daher im Mindesten den Großteil der Schuld. ;)

Es gibt zu deinem Vortrag, meiner Meinung nach, kein JA oder NEIN bzw. Schuld oder Nichtschuld.

Vielmehr wird es eine Verteilung der Schuld geben. Meiner Meinung nach zu ca.67-75% die Autofahrerin und zu 25-33% du selbst.

Dir wäre evtl. vorwerfbar, dass du eigentlich wissen müsstest, dass Autofahrer sehr oft Fahrradfahrer übersehen und du dich deshalb aufmerksamer hättest verhalten müssen.

Der theoretisch beste Fahrradfahrer aller Fahrradfahrer wäre nämlich vorsichtiger an die Überfahrt heran gefahren und hätte vielleicht öfters geguckt und sich vergewissert, dass auch wirklich kein Autofahrer kommt.

Wie du selbst sagst, so hast du PKW 2 zuerst nicht gesehen, später aber wohl. Dies ist klar eine Nachlässigkeit von dir. Du darfst halt nicht darauf vertrauen, selbst wenn du vorfahrtsberechtigt bist, dass du auch freie Fahrt hast und dir dabei dann nichts passiert.

Doch empfehle ich dir dringlich dich ärztlich untersuchen zu lassen und dich rechtsanwaltschaftlich beraten zu lassen.

TramuntanaUxia  25.05.2013, 06:45

zum Glück ist deine Meinung rechtlich nicht relevant.

kuku27  25.05.2013, 08:54

Wenn mir in der Ubahn eine Geldbörse aus einer geschlossenen Tasche gestohlen wird dann habe ich Mitschuld weil ich weiß dass dort viel geklaut wird. Wenn ich bei grün fahre und habe trotzdem Querverkehr dann habe ich bei einem Unfall mit Schuld weil mir das schon oft passiert ist, 2 mal hat es tatsächlich auch kräftig gekracht.

Warum schreibst so einen Unsinn: man hat Schuld weil man mit Fehlern anderer rechnen muss.

Es ist klug das Fehlverhalten anderer zu erwarten aber mann muss nicht immer alle Fehler aller anderen korrigieren.

Crack  25.05.2013, 10:21
@kuku27

Nur weil Andere Fehler machen und ich damit rechnen kann/muss kommt mir nicht automatisch eine Teilschuld zu.

user3096  25.05.2013, 17:32
@kuku27

Lieber "kuku27,"

wenn du bei GRÜN fährst und Jemand fährt offensichtlich bei ROT und du erkennst dies auch, und fährst dann trotzdem weiter ohne zu bremsen, so hast du sogar eine erhebliche Teilschuld. Nämlich weil du billigend in Kauf genommen hast, dass du verunfallst. Es könnte dir sogar Vorsatz vorgeworfen werden, denn eine Vorfahrt darf man sich nicht erzwingen.

Eine gesunde Rechtseinstellung scheinst du wohl nicht zu haben.

Aber gut, du bist wohl eher ein U-Bahn Mitfahrer der sich im Straßenverkehr wohl nicht so auskennt, daher sehe ich deine unüberlegten Äußerungen mal nach.

taroce 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 13:28
@user3096

Nein...

Warum keine Polizei???? War das Auto auch beschädigt? Und an deiner Stelle würde ich mal zum Artzt gehen! Wer Schuld hat lässt sich von außen immer schlecht sagen. Wenn das Auto beschädigt war, solltest du doch zur Polizei gehen, wegen der Versicherung.

taroce 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 00:14

Die junge Dame war gerade 18...

Naja wollte jetzt auch nicht das Sie Ihren Führerschein verlieht. Sie wohnt auch nur zwei Straßen weiter

MartinJohann  25.05.2013, 00:25
@taroce

Wie gesagt es geht um den schaden. Je nach dem wie hoch er ist, ist es besser etwas in der Hand zu haben. Und glaub mir ich sprech aus eigener Erfahrung! (Auto Unfall bei Glatteis)! Ich hab den Bericht nämlich damals zur Versicherung schicken müssen.

taroce 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 00:28
@MartinJohann

Ich hab ja noch 2 Zeugen.

MartinJohann  25.05.2013, 00:36
@taroce

Ach so na dann! Und zur beruhigung der Schein ist bei so etwas noch so schnell weg. Es sei das es wäre Alkohol ect. in Spiel. Nur beim Arzt würde ich trotzdem mal vorbeischauen.

Hmm...also der kreisvekehr hat einen zebrastreifen wenn der fahrrad fahrer auf ihn gewesen ist und das auto erfasst ihn ist er nicht schuld weil er auf den fahrrad ist zebrastreifen ist für fußgänger nicht für fahrräder er müsste absteigen um nicht schuldig zu sein....lernt man in der fahrschule solche situationen...

Der PKW muss beim ausfahren auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten. Somit würde ich davon ausgehen, dass der Autofahrer die Schuld hat.

Allerdings hättest du die Polizei sofort rufen sollen... Jetzt wird es sicherlich schwieriger...