Wurde mit dem Rad angefahren was tun?
Ich bin heute um 14:30 auf dem Nachhauseweg mit dem Fahrrad über einen Fahrradüberweg gefahren. Vor dem Fahrradweg stand ein Auto. Als ich über den Fahrradweg gefahren bin stand das Auto noch. Jedoch fuhr dies kurz darauf an während ich davor stand. Das Auto erwischte mich auf dem Fahrrad und auch mein Bein. Äußerliche Schäden sind keine entstanden. Der Fahrer fragte mich ob etwas kaputt sei, entschuldigte sich und fuhr weiter. Ich stand geschockt am Rand und legte meine Kette wieder ein. Am Auto oder am Fahrrad war sonst nichts passiert. Ich bin dann nach Hause gefahren und habe Schmerzen am Bein bekommen. Ich Frage mich was soll ich jetzt tun. Ich bin auf dem Weg zum Arzt und möchte danach zur Polizei Bericht erstatten. Ist das gerechtfertigt? Der Fahrer ist schließlich weitergefahren ohne mal die Personalien auszutauschen oder sowas. Ich habe 2 Zeugen, von denen ich die Nummern habe. Und habe mir das Kennzeichen aufgeschrieben.
13 Antworten
Laß das vom Arzt dokumentieren und gehe anschließend zur Polizei und erstatte Anzeige.Hoffentlich hast Du die Adressen der Zeugen.
Direkt am Unfallort auf die Polizei warten. Denen das Kennzeichen geben, Fahrer bekommt ne Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Dazu ist es wohl zu spät!
Dir geht es doch um ein Schmerzensgeld. Über den Zentralruf der Autoversicherer kommst du an die Versicherung. Diese kann dann zwischen dir und dem Fz-Halter vermitteln. Ihm dafür eine Unfallfluchtanzeige (die m.E. nicht stattgefunden hat) reinzuwürgen, ist nicht nötig.
immer sollen die autofahrer schuld sein ,pack dich an deine eigene Nase ,und als Radfahrer kannst du ruhig auch mal was einstecken ,ist ein Autofahrer etwa auch schuld wenn du mit deinem Fahrrad ausrutscht man man
Eine VU-Flucht liegt nicht vor, da es zunächst keinen Schaden gab. Die Polizei wird dir nicht helfen können.
Um deinen Schadenersatzanspruch durchzusetzen, wende dich an den Zentralruf der Versicherer, sie geben dir anhand des Kennzeichens die Halterdaten, so dass du deine Ansprüche geltend machen kannst.